„Mit unseren Immobilien kann man nicht alles machen“

Der Vorbau eines denkmalgeschützten Gebäudes sollte in Gmund abgerissen und durch einen Balkon ersetzt werden. Der Gemeinderat war darüber aber ganz und gar nicht erfreut.

Der Windfangvorbau sollte bei diesem denkmalgeschützten Gebäude in der Miesbacher Straße durch einen Balkon ersetzt werden. Die Gemeinde ist dagegen.

Das denkmalgeschützte Haus in der Miesbacher Straße 77 soll umgebaut werden. Einen entsprechenden Antrag hatte die Tegernseer Grund Immobilien GmbH bei der Gemeinde Gmund eingereicht. Eine komplett neue Aufteilung sei geplant, so Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) in der jüngsten Sitzung des Ortsplanungsausschusses. Der bestehende Windfangvorbau sollte zudem durch einen Balkon mit einer Tiefe von vier Metern und einer Breite von neun Metern ersetzt werden.

Der Balkon befände sich bei dieser Größe nicht mehr im Dachüberstand, erklärte Bauamtsleiterin Christine Lange. Andere Vorhaben seien in Moosrain aus diesem Grund abgelehnt worden. Was wäre, fragte der dritte Bürgermeister Herbert Kozemko (CSU), wenn der Balkon auf einmal als Schwimmhalle tituliert werden würde? „Dann beißen wir uns die Zähne aus“.

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Gestaltungssatzung nicht mehr zeitgemäß

Dabei bezog er sich auf den Abbruch einer Terrasse und den Anbau einer Schwimmhalle im Bernöckerweg, den der Gemeinderat kurz vorher einstimmig genehmigt hatte. Bürgermeister Georg von Preysing wollte wissen, ob der Einwand ernst gemeint sei. Barbara von Miller (SPD) pflichtete Kozemko bei: „Also ich kann’s nachvollziehen“.

Es handele sich um zwei unterschiedliche Paar Stiefel, warf der zweite Bürgermeister Georg Rabl ein. Einmal gehe es um einen „festen, massiven“ Anbau, das andere Mal um einen Balkon. Christine Zierer klinkte sich ein: „Also, die Diskussion macht mich mürbe. Seit Jahren reden wir davon, die Gestaltungssatzung zu überarbeiten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei. Man kann doch nicht mehr so bauen wie vor 100 Jahren.“

Denkmalgeschütztes Haus „gerettet“

Die Gestaltungssatzung sei doch in Überarbeitung, widersprach von Preysing. Der Unterschied sei, dass es sich hier um kein normales Gebäude handele, sondern um ein denkmalgeschütztes. Er schlug vor, den Antrag abzulehnen. „Wir müssen ein Zeichen setzen, dass man mit unseren Immobilien nicht alles machen kann.“

Einstimmig wurde der Antrag auf Abbruch des bestehenden Windfangvorbaus und Errichtung eines Balkons abgelehnt.

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