Mountainbike-Trails werden nicht länger beworben

Mountainbiker sorgen im Tegernseer Tal immer wieder für Unmut. Vor allem, wenn sie auf Strecken unterwegs sind, die für Radfahrer verboten sind. Diese werden oft in Broschüren und Karten beworben. Landrat Olaf von Löwis hat einen Schweizer Fachverlag dazu aufgefordert genau diese Trails zu löschen. Nun hat der Verlag reagiert.

Zahlreiche Trails im Landkreis werden für Mountainbiker beworben – obwohl Radfahren dort verboten ist. / Beispielbild

Nach dem runden Tisch zum Thema Mountainbiker im Landkreis im Juli löste Landrat Olaf von Löwis (CSU) sein Versprechen ein. Die bekannten „SuperTrail Maps Tegernsee/Schliersee und Chiemgau West“ von einem Schweizer Fachverlag bewerben teilweise Strecken in der Region, die für Radfahrer verboten sind.

In einem Schreiben forderte Löwis, genau diese Trails spätestens bis zur kommenden Auflage herauszunehmen. Wie der Merkur berichtet, hat die Outdoor Publishing GmbH bereits reagiert. Laut „Supertrail“-Markenmanager Stefan Becker hat der Verlag die beiden kritisierten „Supertrail Maps“ aus dem Webshop genommen. Auch die restlichen Lagerbestände sollen nicht verkauft werden.

Anzeige

Der Verlag stand bereits zuvor mit der Alpenregion Tegernsee Schliersee (ATS) in Kontakt. Nun strebt die Outdoor Publishing GmbH eine Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts an – für eine „lösungsorientierte Überarbeitung der nächsten Auflage“.

Ursprünglicher Artikel vom 20. August 2020 mit der Überschrift: „Mountainbike-Trails aus Karte löschen“

Mountainbiken hat sich zum Trendsport entwickelt. Besonders beliebt sind dabei anspruchsvolle und schwierige Trails – auch im Tegernseer Tal. Das sorgt oft für Diskussionen. Vor allem Wanderer, aber auch Landwirte, Förster und Jäger sind von der zunehmenden Anzahl der Mountainbiker genervt. Im Juli rief Landrat Olaf von Löwis (CSU) daher zu einem Runden Tisch mit Vertretern von Tourismusorganisationen, Land- und Forstwirtschaft, Politik, Verwaltung und Freizeitorganisationen auf (wir berichteten).

Der größte Kritikpunkt: Die Übermittlung von Fehlinformation, sowohl im Internet als auch in Karten. Oft werden Trails beworben, die von Kommunen eigentlich für Radfahrer verboten wurden. Dabei ist vielen Mountainbikern oftmals gar nicht bewusst, dass sie unrechtmäßig auf solchen Strecken abseits der offiziellen Wege unterwegs sind.

Am Runden Tisch wurde daher vereinbart, die Herausgeber der bekannten „SuperTrail Map Tegernsee/Schliersee und Chiemgau West“ aufzufordern, die Strecken, auf denen Mountainbiken verboten ist, aus ihren Karten herauszunehmen. In seinem Schreiben an die Outdoor Publishing GmbH mit Sitz in Hinterforst in der Schweiz erklärt Löwis:

Das Befahren von Wanderwegen, Steigen und Pfaden durch Mountainbikes hat in den letzten Jahren stark zugenommen und stellt alle Anspruchsgruppen in der Region vor große Herausforderungen.

Dazu gehören die Beeinflussung von Land- und Almwirtschaft sowie der Jagd, mögliche Haftung bei Unfällen durch Grundstücksbesitzer und negative Auswirkungen auf die Wegequalität. Konflikte mit anderen Naturnutzern oder das Befahren von offiziell für Fahrradfahrer gesperrten Wegen. Dies seien laut Löwis nur einige Beispiele, wie stark dieses „nicht kanalisierte Befahren von Trails“ die Region und Einheimische beansprucht.

Einen großen Anteil daran haben auch die sogenannten „SuperTrail Maps“ des Verlags. „In diesen sind zahlreiche Mountainbike-Trails kommuniziert, die maßgeblich zu den genannten Problemen beitragen und die wir daher nicht mehr tolerieren können.“ Löwis fordert den Verlag daher dazu auf, folgende Wege spätestens bis zur nächsten Auflage aus den Karten alternativlos zu entfernen:

  • Alle Wege im Landschaftsschutzgebiet Rotwand aufgrund des Radfahrverbots in der existierenden Schutzgebietsverordnung (Gemeinden Bayrischzell und Schliersee)
  • Alle Wege im Landschaftsschutzgebiet Suttensee aufgrund des Radfahrverbots in der existierenden Schutzgebietsverordnung (Gemeinde Rottach-Egern)
  • Alle Wege im Bereich der Gindelalm aufgrund der existierenden Verordnung zum Befahrungsverbot (Gemeinde Schliersee)
  • Abfahrt Sonnbergalmen – Klamm aufgrund offensichtlicher Nicht-Eignung des Weges aufgrund einer Breite von unter 80 Zentimetern sowie der treppenartigen Anlage (Gemeinde Kreuth)
  • Abfahrten Wendelstein aufgrund offensichtlicher Nicht-Eignung des Weges aufgrund einer Breite von unter 80 Zentimetern sowie der treppenartigen Anlage (Gemeinde Bayrischzell)

Der Landrat stellt in seinem Schreiben an den Verlag klar: „Sollte sich die aktuelle Auflage noch länger als bis zum 30. September 2020 im Handel befinden, bitten wir um einen alternativen Lösungsvorschlag Ihrerseits, der die Löschung der Trails zu Folge hat.“ Das Landratsamt erwarte eine Rückmeldung bis zum 21. September.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner