Muss „Bettys“ Gesellschafterin lebenslang hinter Gittern?

Seit dem 23. Januar läuft am Landgericht München II ein Prozess um den Tod der Millionärin Barbara „Betty“ Böck aus Kreuth. Heute wurde das letzte Plädoyer gehalten. Noch am Nachmittag sollen die Urteile verkündet werden.

Das Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott will noch heute das Urteil sprechen.

Die schwierige Wahrheitsfindung geht nun am 22. Verhandlungstag zu Ende. Die vier Angeklagten hatten das letzte Wort. Zuvor plädierte noch der Anwalt des mitangeklagten Ehemanns der Hauptbeschuldigten Renate W. Für seinen Mandanten, so Verteidiger Bernd Gutowski, könne er den Vorwurf der Begünstigung nicht gelten lassen. Ulrich W. habe sich keine Vorteile verschafft und sich als Mittäter „niemals begünstigt“. Er habe nur seine Frau schützen wollen, damit sie nicht bestraft werde. „Einzig die Straftat seiner Frau wollte er vereiteln“.

Zwar habe Ulrich W. mitgeholfen, die Kunstgegenstände „wegzuschaffen“, doch dazu sei er von den Mitangeklagten aufgefordert worden. Der angeklagte Ehemann hätte nicht anders handeln können, um seine Frau zu entlasten, so Gutowski. Er forderte einen Freispruch, da sein des Bandendiebstahls angeklagter Mandant nur seinem Gewissen gefolgt sei. Einen Freispruch forderte bereits vor drei Wochen auch der Anwalt des Rottacher Kunsthändlers Peter P.

Anzeige

„Bettys“ Hausmeister bittet um Entschuldigung

Vor der Urteilsfindung erhielten die Angeklagten noch die Gelegenheit für das letzte Wort. Während Renate W., Peter P. und Ulrich W. auf die Plädoyers ihrer Verteidiger verwiesen, nutzte Böcks bulgarischer Hausmeister Georgiev Z. die Chance zur Reue. Er wolle sich dafür entschuldigen, dass er in die Sache „hineingeschlittert“ sei. Er habe sich seit seinem Leben in Deutschland bis vor über zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Er bittet das Gericht nach der 27-monatigen U-Haft um eine zweite Chance. Sein Interesse seien alleine Blumen und Gärten. Er würde auch sofort wieder in seinem Beruf als Hausmeister weiterarbeiten können.

Bereits vor einem Monat bestritt der Verteidiger der Angeklagten Renate W. den Mordvorwurf. Stephan Tschaidse sah in seinem Plädoyer kein Motiv dafür. „Welches Motiv soll Renate W. gehabt haben, eine im Sterben Liegende zu töten?“. Die Aussage des Gerichtsmediziners Prof. Randolph Penning, der zwar von „hochverdächtigen Befunden“ an der Leiche gesprochen habe, aber eine gewaltsam herbeigeführte Erstickung für nicht erwiesen hielt, hatte die Verteidigung als Indiz zugunsten der Angeklagten gewertet.

Daher beantragte sie, die Gesellschafterin, Pflegerin und Buchhalterin von Böck wegen des Mordvorwurfs freizusprechen. Da aber der „schäbige Diebstahl“ seiner Mandantin stattgefunden habe, sprach sich ihr Anwalt für dreieinhalb Jahre Haft aus.

Trotz Indizien lebenslänglich?

Bis an die Grenzen der Strafzumessung ging dagegen Staatsanwältin Catrin Rüling bei ihrem Plädoyer am 19. Verhandlungstag. Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe. Zudem beantragte die Anklagevertreterin, das Gericht solle die besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Die Anklage wirft der 53-Jährigen vor, sie habe am 22. März 2016 auf der Palliativstation des Krankenhauses Agatharied die 95-Jährige aus Habgier mit einer weichen Bedeckung umgebracht.

Das stehe für sie außer Frage, so die Staatsanwältin in ihrem gut einstündigen Plädoyer Anfang Mai zur Indizienkette. Zudem sei die Angeklagte die letzte Person gewesen, die Böck noch lebend auf der Palliativstation gesehen und bereits zuvor schon ihre Beerdigung organisiert habe. Das Motiv für die Mordthese der Staatsanwältin: Renate W. habe ihre Schulden von 160.000 Euro mit dem Diebesgut begleichen wollen.

Nur der Kunstraub ist unbestritten

Damit sah die Anklage Renate W. neben Mord auch des Bandendiebstahls und der Unterschlagungen für schuldig. Sie sei Anführerin einer kriminellen Bande gewesen, die 2016 vor und nach dem Tod „von Betty“ Kunstgegenstände und andere Wertsachen im Wert von 1,1 Millionen Euro aus dem Anwesen der Antiquitätenhändlerin entwendet habe. Sie habe „völlig skrupellos“ agiert und das Diebesgut in ganz Bayern verteilt.

Sogar der Ring sei Böck in ihren letzten Stunden im Krankenhaus geklaut worden, ebenso das Hochzeitsfoto. „Alles wurde bei der Angeklagten später gefunden“, so die Anklägerin. Insgesamt seien so 1,1 Millionen an Beute zusammengerafft worden.

Die Urteile will die 1. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Thomas Bott noch heute verkünden.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner