Muss Bromme nun um seinen Jagdschein fürchten?

Ex-Sparkassenchef Georg Bromme ist passionierter Jäger. Bislang hat er aufgrund der Anklage vor dem Münchner Landgericht nicht nur sein Ansehen verloren, sondern auch seine Waffen verkauft. Muss er nach seiner Verurteilung mit weiteren Einbußen rechnen?

Männer vor toten Tieren: Georg Bromme (re.). Das Bild entstand in der Tiroler Trophäenschau. Bromme wurde damals vom Schwazer Bezirksjägermeister Otto Weindl mit einer Urkunde geehrt. / Quelle: SZ/oh

Ex-Sparkassenchef Georg Bromme musste sich in den vergangenen Monaten vor dem Landgericht München verantworten. Er war unter anderem der Untreue, der Vorteilsgewährung sowie der Steuerhinterziehung angeklagt. Bei Anklageerhebung wurde der Schaden von der Staatsanwaltschaft auf zirka 1,25 Millionen Euro beziffert.

Die verhängte Strafe ist keine Bagatelle

Viele der Anklagepunkte haben sich seit Beginn des Prozesses als juristisch nicht haltbar oder verjährt herausgestellt. Dennoch bleiben keine reinen Kavaliersdelikte übrig. Und mit einem Freispruch konnte vor allem Bromme nicht mehr rechnen. Zu sehr fehlte es dem Staatsanwalt und dem Richter am Unrechtsbewusstsein.

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Nach einer Prozessdauer von fünf Monaten und annähernd einer Million Euro Ermittlungs- und Prozesskosten, fiel am Montag das Urteil. Letztendlich wurde Bromme zu einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung wegen Untreue in 20 Fällen verurteilt. Zudem muss der Ex-Sparkassenchef 300 Sozialstunden ableisten (wir berichteten).

Bromme verkaufte bereits seine Waffen

Doch kann Bromme als leidenschaftlicher Jäger trotz des Urteils seinem Hobby weiter nachgehen? Seine Waffen musste er bereits verkaufen. Denn die von der Kreissparkasse geforderten 25.000 Euro zur Wiedergutmachung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs konnte oder wollte Bromme zunächst nicht leisten. Angebotene Ratenzahlungen lehnte er ab. So blieb ihm letztlich zur Schadenswiedergutmachung offenbar nur der Verkauf „all seiner Jagdwaffen“. Fünf Lang- und zwei Kurzwaffen mit einem Neupreis von 50.000 Euro habe er laut seinem Anwalt Robert Jofer für nur noch 25.000 Euro verkaufen können. Der Verkauf sei ihm „außergewöhnlich“ schwergefallen.

Doch die Waffen werden wohl nicht das Einzige sein, das er durch das Gerichtsverfahren einbüßen muss. Zunächst einmal wird er auch seinen Waffenschein verlieren. Denn nach § 5 WaffG ist die Waffenbesitzkarte zu entziehen, wenn eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr vorliegt.

Auch der Jagdschein dürfte nach der Verurteilung weg sein

Der Jagdschein ist gemäß § 18 Satz 1 BJagdG (BundesJagdgesetz) zu entziehen, wenn sich Jäger als unzuverlässig erweisen. Dieser nimmt auf § 5 WaffG Bezug. Das bedeutet also, dass in der Regel der Jagdschein mit der Waffenbesitzkarte gleich mit einkassiert wird. Das Landratsamt Miesbach äußert sich zu einer Entziehung wie folgt:

Niemandem wird ein Jagschein und die Waffenbesitzkarte grundlos entzogen. Aber mit der Verwendung von Waffen geht eine große Verantwortung einher – da ist das Risiko viel zu groß, diese leichtfertig oder bei einem Verdacht der Gefährdung der Sicherheit Dritter zu erlauben.

Das Interesse der öffentlichen Sicherheit muss laut Landratsamt mit den Interessen einzelner Waffenbesitzer abgewogen werden, wobei die öffentliche Sicherheit immer überwiegt. „Deshalb sind die klar definierten Rechte und Pflichten zum Besitz und Entzug von Jagdschein und Waffenbesitzkarte unbedingt notwendig und im Interesse von allen.“ Bromme wird sich also ein anderes Hobby suchen müssen…

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