Muss Haslberger nochmal umbauen?

Die Saurüsselalm in Bad Wiessee sorgt für viel Kritik – noch bevor sie eröffnet hat. Nun könnte sich herausstellen, dass diese nicht ganz unberechtigt war. Ein Nebengebäude wird nochmal genauer unter die Lupe genommen.

Wie sich herausstellte, wird das wohl doch keine Tanzfläche / Quelle: Verein zum Schutz der Bergwelt e. V.

Die Saurüsselalm von Franz Josef Haslberger nimmt langsam Formen an. Noch in diesem Herbst soll die Alm in Bad Wiessee eröffnen. Die bisher eher ruhig gelegene Alm auf der anderen Seite des Söllbachtals soll zu einer Gaststätte mit 120 Sitzplätzen werden. Betreiben wird die Gastronomie Martin Frühauf.

Eine Eventlocation fürchten die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) und der Verein zum Schutz der Bergwelt. In der Kritik war außerdem ein Gebäude, das wohl als Ziegenstall genutzt werden soll, und eine vermeintliche Tanzbühne vor der Alm.

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Johannes von Miller (Die Grünen) fragte deshalb im Gemeinderat mal genauer nach. “Ein Ziegenstall, ein Tanzboden. Das war nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Ist das genehmigungsfrei?” Anton Bammer vom Bauamt konnte nur an das Landratsamt verweisen. Die müssten das prüfen. Man könne da gerne nochmal drauf hinweisen.

Landratsamt prüft erneut

Die Pressesprecherin des Landratsamt Sophie Stadler bestätigt auf Nachfrage, dass man an der Sache dran sei. Der Ziegenstall sei bereits bei einer Baukontrolle aufgefallen. “Der Bauwerber gab an, diesen errichtet zu haben in der Meinung, es sei ein verfahrensfreies Gebäude im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung. Diese Auffassung teilt das Landratsamt nicht, alleine schon deshalb, weil verfahrensfreie landwirtschaftliche Gebäude nur eingeschossig sein dürfen und dieses zweigeschossig ist”, erklärt Stadler.

Daher wurde das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) um eine Stellungnahme gebeten. Diese stehe aktuell noch aus. “Kommt das AELF ebenfalls zum Schluss, dass es sich nicht um ein verfahrensfreies privilegiertes Gebäude handelt, wird das Landratsamt bauaufsichtlich einschreiten”, erklärt die Sprecherin weiter. Was den vermeintlichen Tanzboden betrifft, handelt es sich am Ende wohl doch um etwas ganz anderes. Stadler dazu:

Es handelt sich nicht um einen Tanzboden, sondern um eine (genehmigte) Freischankfläche.

Aktuell könne es ohne die Tische auf der Fläche so aussehen, als ob es ein Tanzboden wäre, aber die Fläche sei als Bewirtungsterrasse genehmigt.

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