Nach Urteil: Kreuth ändert Zweitwohnungssteuer

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts musste Bad Wiessee sein Modell zur Zweitwohnungssteuer ändern. Nun folgt auch Kreuth: Auch sie gleichen die Besteuerung an und orientieren sich dabei nicht mehr an der anderen Tal-Gemeinde.

Auch Kreuth ändert nun sein Modell zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer / pixabay

Wie berichtet, kämpften die Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee bis vor dem Bundesverwaltungsgericht für das Stufenmodell der Zweitwohnungssteuer. Allerdings ohne Erfolg: im Dezember 2017 kam das BVG zu dem Urteil, dass das siebenstufige Modell nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar wäre.

Damit mussten sowohl Bad Wiessee als auch Schliersee ihren Ansatz zur Besteuerung überarbeiten. Nun kam auch die Gemeinde Kreuth auf der gestrigen Gemeinderatssitzung auf das Thema zu sprechen: „Das Modell von Bad Wiessee und Schliersee wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben“, so Bürgermeister Josef Bierschneider zu Beginn der Sitzung. „Nachdem unsere Satzung auf der gleichen Mustersatzung beruht, besteht für uns auch die Notwendigkeit das zu ändern.“

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Kreuth orientiert sich nicht mehr an Bad Wiessee

Man habe sich daher entschieden, das besagte Stufenmodell in ein lineares Modell umzuwandeln. Konkret bedeutet das: „Der Steuerpflichtige wird künftig zwölf Prozent von der Netto-Kaltmiete als Zweitwohnungssteuer abgeben.“ Man habe sich dabei an dem Satzungsmuster von Bad Tölz orientiert. „So viel ich weiß, wurde dieses Modell auch schon mal gerichtlich überprüft“, so Bierschneider. Man gehe davon aus, „dass das also so passt.“

Einstimmig befürwortete der Kreuther Gemeinderat die Änderung. Das neue Modell gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Alle Hintergründe zum Gerichtsverfahren über die Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.

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