Nachbarschaftsstreit eskaliert

Zwei Grundstücke, aber nur eine Zufahrtsstraße. Eine 49-jährige Holzkirchnerin wurde von ihren Nachbarn wegen Betruges angezeigt. Der Grund: die Kosten für eine gemeinsame Baustrasse. Der Fall wurde heute vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt.

Zufahrtsstraße sorgt für Nachbarschaftsstreit

2011 begann die Angeklagte, eine 49-jährige Holzkirchnerin, ihr Haus auf dem von ihr erworbenen Grundstück in Holzkirchen zu bauen. Im Juni 2012 kaufte der Kläger das dahinterliegende Grundstück. Beide Grundstücke sind nur über eine gemeinsame Zufahrt zu erreichen. Nach Aussage des Klägers einigte man sich am 12. März 2016 gemeinsam auf eine Baufirma, die Anfang Mai mit den Bauarbeiten einer Zufahrtsstraße für Baufahrzeuge beginnen sollte.

Doch kurzfristig kündigte die Angeklagte den Auftrag, weil er ihr zu teuer erschien. Ein Alternativangebot sei nicht prüfbar und aussagekräftig gewesen, so die Frau bei der heutigen Verhandlung am Miesbacher Amtsgericht.

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Angeklagte fordert Kostenbeteiligung

Am 5. Juni 2016 erhielt der Kläger daraufhin eine Email mit einer Kostenaufstellung der Angeklagten in Höhe von 4.335,17 Euro. Zusammen mit der Aufforderung, diese zu begleichen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Kommunikation schon sehr aggressiv gewesen, so der Kläger, zumal man einen Rechtsanwalt in Kopie gesetzt habe. „Da habe ich mich unter Druck gesetzt gefühlt“, so der Mann, der zudem „berechtigte Zweifel an der Echtheit der Kostenaufstellung“ hatte.

Auf die Frage, wo denn die Rechnung sei, wusste die Angeklagte keine Antwort. Ihr Lebensgefährte habe die gesamten  Baumaßnahmen abgewickelt. Sie selbst hätte nur die Darlehensverträge unterschrieben. Das Gericht merkte an:

Wenn Sie dem Kläger die Rechnung mit den Kosten für die Baustraße gezeigt hätten, würden wir jetzt nicht hier sitzen.

Der Anwalt der Klägerin, der erst am Tag zuvor mit der Verteidigung seiner Mandantin beauftragt wurde, wies den Vorwurf eines Täuschungsversuchs heute zurück. Ein Urteil wird erst für Anfang Mai erwartet.

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