Nachtfahrverbot gut, Kontrolle besser

Wiessee will das LKW-Nachtfahrverbot stärker überwachen. Die Polizei hält nichts davon. Jetzt wollen zwei Tal-Bürgermeister die Kontrollen selbst in die Hand nehmen.

Die Art der LKW-Kontrollen soll künftig festgelegt werden - das wünschen sich zwei Tal-Bürgermeister.
Die Art der LKW-Kontrollen soll künftig festgelegt werden – das wünschen sich zwei Tal-Bürgermeister.

Wie berichtet, weigern sich Tegernsee, Gmund und Bad Wiessee, einer Lockerung des seit 1991 bestehenden Nachfahrverbots im Tegernseer Tal für LKW über 7,5 Tonnen zuzustimmen. Um die nächtliche Ruhe im Tal zu wahren, beschloss Bad Wiessee Anfang Oktober sogar, Kontrollen einzuführen. Doch davon hält die Polizei nichts. Wie Wolfgang Strobl, zuständiger Verkehrsmitarbeiter der Polizeiinspektion Bad Wiessee, schon vor einer Woche äußerte, habe die Polizei nicht das Personal und auch nicht die Priorität, schärfere LKW-Kontrollen durchzuführen. Und weiter sagt er:

Die Erfahrungen der letzten 25 Jahre zeigen, dass das Nachtfahrverbot auch ohne Kontrollen funktioniert. Wir selbst haben bei unseren Stichproben keine Auffälligkeiten feststellen können.

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Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass das bestehende Nachtfahrverbot von der Polizei überwacht und geahndet werde, das gehöre zum Aufgabenbereich, sagt Strobl. Ein Verstoß sei immerhin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro geahndet wird. Dennoch sehe er keinen Sinn in einer „auferlegten“ Kontrolle.

Zumal jede Polizeistreife sowieso darauf sensibilisiert sei, Schwerlastfahrzeuge zu kontrollieren. Auch seitens der Bevölkerung seien kaum Beschwerden eingegangen, sagt Strobl. Die letzte kam im Oktober 2012. Da hatten Anwohner aus Kreuth-Weißach den übermäßigen Verkehr von Holztransportern zwischen fünf und sechs Uhr morgens kritisiert.

Polizeiliche Kontrollen nicht ergiebig

Über einen Zeitraum von 14 Tagen führte die Polizei daraufhin täglich zwischen 4:30 und 6 Uhr Kontrollen durch. Das Ergebnis: Nur 12 Schwerlasttransporter fuhren auf der Strecke. Bis auf zwei hatten alle eine Genehmigung. Die letzte Kontrolle fand laut Strobl am 7. August in Gmund statt, bei der man speziell auf die Einhaltung des Sonntagsverbotes geachtet hatte. Auch hier besaßen – laut Strobl – alle fünf kontrollierten LKWs eine Ausnahmegenehmigung.

„Die Kompetenz liegt zweifelsohne bei der Polizei“, erklärt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn. Diese sollte aber – seiner Meinung nach – bei ihren Prioritäten genau abwägen. Das Verhängen von Bußgeldern könne in dieser Angelegenheit nicht im Vordergrund der polizeilichen Pflichtaufgaben stehen. Man mache der Polizei keine Vorwürfe, sei aber um eine andere Lösung bemüht, so Hagn.

Deshalb hält der Bürgermeister weiter an Kontrollen fest:

Vereinzelte Stichproben führen nicht zum erwünschten Erfolg. Und für zeitlich aufwändige Kontrollen steht nicht ausreichend Personal zur Verfügung.

Personalmangel sieht Wolfgang Strobl lediglich in den Anhaltestellen, nicht bei den Sonderkontrollen. Bei einer Kontrolle im Bereich Seeglas-Gmund beispielsweise würden alle Fahrzeuge auf dem westlichen Ast (B318, Weißach-Bad Wiessee-Gmund) unkontrolliert „durchschlüpfen“.

Kontrollalternative: Technische Lösungen?

Hier eine Kontrolle einzuführen wäre laut Strobl sehr personalintensiv und im Hinblick auf das zu erwartende Kontrollergebnis nicht mehr verhältnismäßig. Wie bei allen Verboten gäbe es auch bei Verstößen gegen das Nachtfahrverbot eine gewisse Grauzone:

Eine hundertprozentige Kontrolle aller Vorschriften ist nicht möglich und sowohl gesellschaftlich als auch politisch nicht erwünscht.

Elektronische Zählgeräte wären lediglich in der Lage, den Ist-Zustand zu dokumentieren, das heißt, die verschiedenen Fahrzeuge zu erfassen und zu registrieren, nicht aber zu ahnden, ist Strobl sicher. Außerdem glaube er, dass es nicht möglich sei, zwischen 7,5 Tonnern und mehr zu entscheiden.

Über mögliche Kontroll-Alternativen führt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn mit Wiessees Bürgermeister Peter Höß derzeit Gespräche. Man wolle prüfen, ob die Kontrollen durch die Kommunen erfolgen können. Falls ja, werde man – in Absprache mit der Polizei – die Art und Weise der Kontrollen und mögliche Strafe festlegen und diese dann auch konsequent anwenden.

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