Keine Ausnahme für Stettner

Seit sich der Rottacher Gemeinderat für die Lockerung des Nachtfahrverbots für den Baustoffhändler Stettner ausgesprochen hat, wuchs der Widerstand: Nicht nur die Schutzgemeinschaft, auch andere Talgemeinden sprachen sich gegen das Vorhaben aus. Doch nun hat sich das Thema erledigt. Und das liegt auch an Wolfang Stettner selbst.

Wolfgang Stettner, Geschäftsführer der Fa. Stettner in Rottach-Egern will das Nachtfahrverbot für seine LKW nicht akzeptieren - die Gemeinden halten daran fest / Archivbild
Wolfgang Stettner, Geschäftsführer der Fa. Stettner in Rottach-Egern wollte das Nachtfahrverbot für seine LKW nicht akzeptieren. Doch nun hat er seinen Antrag auf Lockerung für zwei seiner LKW zurückgezogen.

Während das Verkehrsaufkommen rund um den Tegernsee tagsüber sehr hoch ist, wird die nächtliche Ruhe zumindest nur von vereinzelten LKW gestört. Vor allem Einheimische sehen das als hohes Gut an. Als das Rottacher Unternehmen Stettner dann vor einigen Wochen beantragte, am frühen Morgen mit den firmeneigenen LKW durchs Tal fahren zu dürfen, war der Widerstand zuerst verhältnismäßig klein.

Denn obwohl sich Rottachs Bürgermeister Christian Köck gegen eine Lockerung des Nachtfahrverbots aussprach, stimmte der Gemeinderat mit Blick auf die heimische Firma für eine Lockerung des Verbotes. Der Grund: Wolfgang Stettner sehe seine Existenz bedroht, wenn er nicht mit seinen beiden 14 und 26 Tonnen schweren LKW zwischen drei und vier Uhr morgens zum Kunden aufbrechen könne.

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Doch andere Talgemeinden sprachen sich schnell gegen die Entscheidung der Rottacher aus. Neben Gmund und Bad Wiessee hält auch Tegernsee weiter am Nachtfahrverbot fest: „Der Schutz der Wohnbevölkerung muss einen höheren Stellenwert haben als wirtschaftliche Interessen von Einzelunternehmen“, hieß es in einer Stellungnahme an das Landratsamt.

Landratsamt hat das letzte Wort

Letzteres meldet sich nun zu Wort. Denn trotz des klaren Ja durch den Rottacher Gemeinderat, trifft die endgültige Entscheidung das Landratsamt. Doch die Behörde wollte die anderen Gemeinden ins Boot holen und schickte den Antrag an Gmund, Tegernsee und Bad Wiessee sowie dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und der Polizei Bad Wiessee weiter. Laut Landratsamt fand dann am 22. September ein Gespräch mit der Firma Stettner statt:

[…] Dem Antragsteller [wurde] mitgeteilt, dass dem Antrag nicht entsprochen und keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Heute dann die nicht ganz überraschende Wende. Nach Angaben des Pressesprechers im Landratsamt Birger Nemitz hat Wolfgang Stettner den Antrag auf Lockerung des Nachtfahrverbots komplett zurückgezogen. Daher wolle man auf die Erteilung eines ausführlichen und kostenpflichtigen sowie rechtsmittelfähigen Bescheids verzichten.

Für Nemitz steht nach der Entscheidung eines fest: “Es wird vorerst keine weitere Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Lastkraftwagen im Tegernseer Tal geben.” Klar sei allerdings auch, dass die bestehenden Ausnahmen bleiben.

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