Lustig, ausgelassen und meist durch den einen oder anderen Schnaps angeheitert – so sieht die Faschingsstimmung aus, wenn hier im Tal bald wieder die Hochphase beginnt. Sobald die Schminke aufgetragen ist und die Perücke sitzt, dauert es meist nicht mehr lange, bis das erste Bier bestellt wird.
Doch vorher sollte eine wichtige Frage geklärt sein: Wie kommt man dann wieder nach Hause? Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd warnt alle feierlustigen Narren davor, sich nach Alkoholgenuss ans Steuer zu setzen. Grund dafür sind die zahlreichen Unfälle, die die Polizei in den Faschingswochen 2014 verzeichnete.
Traurige Bilanz
Zwar gelten die Statistiken für den Großraum Oberbayern Süd, dennoch ist die Bilanz an Unfällen und Verkehrswidrigkeiten erschreckend hoch. Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, berichtet von 56 Alkoholunfällen in der Faschingszeit 2014. Dabei wurden 35 Menschen verletzt und einer sogar getötet.
212 Fahrer wurden im letzten Jahr bei den Kontrollen aus dem Verkehr gezogen, weil sie zu viel Promille intus hatten. 31 Unbelehrbare standen sogar unter Drogeneinfluss. 48 Mal konnte die Polizei eine Trunkenheitsfahrt noch vor Fahrtantritt verhindern. Sonntag erklärt:
Die Zahlen sprechen für sich und zeigen, dass in der diesjährigen Faschingszeit vermehrte Polizeikontrollen notwendig sind.
„Wir wollen Ihnen nicht den Spaß am Fasching verderben. Uns geht es darum, folgenschwere Verkehrsunfälle zu verhindern“, betont Martin Irrgang, Leiter für verkehrspolizeiliche Aufgaben.
Wer sich dennoch mit Alkohol ans Steuer setzt und schlimmstenfalls auch noch einen Unfall verursacht, muss mit harten Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von mindestens 500 Euro vor. Außerdem muss man zusätzlich mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits einmal oder mehrfach von der Polizei erwischt worden ist.
„Überall mit der Polizei rechnen“
Noch teurer wird es für diejenigen, bei denen 1,1 und mehr Promille Alkohol nachgewiesen werden und die damit laut Polizei „absolut fahruntüchtig“ sind. Kommt es dann noch zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, droht bereits ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille der Führerscheinentzug.
Im Tal hingegen fällt die Unfallstatistik positiv aus. Im Gegensatz zu früher seien die jungen Leute heute vernünftiger, so die Einschätzung von Helmut Knott, Pressesprecher der Polizeiinspektion Bad Wiessee. „In den Faschingswochen führen wir auch dieses Jahr wieder Schwerpunktkontrollen durch. Aber aus bisheriger Erfahrung kann man sagen, dass die meisten Fahrer nüchtern hinter dem Steuer sitzen.“
Auch wenn es Ausnahmefälle gebe, seien beim Großteil der Verkehrskontrollen lediglich die Bei- und Mitfahrer alkoholisiert, so Knott. Wolfgang Strobl, Verkehrssachbearbeiter bei der PI Bad Wiessee, kennt die Zahlen der Verkehrskontrollen im Tal genau:
Fasching 2014 haben wir in einem 14-tägigen Zeitraum insgesamt 155 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Dabei gab es bei 55 Fahrern Verdacht auf Alkoholeinfluss. Zwei Teilnehmer wurden wegen Trunkenheit aus dem Verkehr gezogen, einer wegen Ordnungswidrigkeit mit drei Punkten und ein anderer Teilnehmer fuhr ohne Fahrerlaubnis.
Weiterhin weist Strobl darauf hin, es sei sehr ratsam, sich nur nüchtern ans Steuer zu setzen. Für die vermehrten Kontrollen zur Faschingszeit werden die Beamten aus Bad Wiessee zusätzlich von Kollegen aus Rosenheim unterstützt. „Man sollte immer und überall mit uns rechnen, auch in Nebenstraßen und zu später Stunde“, betont Strobl. Wer bei der närrischen Faschingsgaudi also ohne Ärger bleiben will, kümmert sich besser im Voraus darum, wie er wieder nach Hause kommt.
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