In der Nacht von 30. auf 31. September 2019 wurde die Hauswand einer 87-jährigen Frau in Oberlaindern besprüht. Die Hauswand sei laut Polizei von der Straße gut einsehbar. Am 9. November ereignete sich ein ähnlicher Fall auf dem Werksgelände einer Firma in Valley. Auch hier wurde die Hauswand besprüht. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf zirka 100 Euro.
Verbotene Nazi-Symbole
In beiden Fällen wurden Symbole der Neonazi-Szene auf die Hauswände gesprüht: Der Begriff ‘White Power’ sowie Keltenkreuze in brauner Farbe. Das Keltenkreuz war neben seiner historischen Bedeutung im keltischen Kulturraum auch das Zeichen der rechtsextremen und verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands (VSBD/PdA). Es ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene weit verbreitet.
Wie die Polizei erklärt, ist die Verwendung dieses Symbols in Deutschland strafbar. Bei der Aufschrift ‘White Power’ handelt es sich ebenfalls um einen Schlüsselbegriff der Neonazie Szene – insbesondere in Verbindung mit dem Keltenkreuz. Sachdienliche Hinweise zu beiden Fällen nimmt die Polizeiinspektion Holzkirchen unter der Telefonnummer 08024/9074-0 entgegen.
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