Neue 3G-Plus Regelung soll Veranstaltern weitreichende Öffnungen ermöglichen

Während sich die Hygienemaßnahmen in der Pandemiezeit vom Anfang bis jetzt kaum verändert haben, gibt es immer wieder neue Regelungen was die Zusammenkunft von Personen aus verschiedenen Haushalten anbelangt. Alle paar Wochen scheint es in den einzelnen Bundesländern neue Regelungen zu geben, die die Bevölkerung zunehmend verunsichern oder gleichgültig werden lassen. Zuerst war es die 2G, dann die 3G-Regelung und nun soll auch noch die 3G-Plus-Regelung hinzukommen. Doch was gilt denn nun eigentlich in Bayern?

Seit den jüngsten Verordnungen vom 30. September 2021, in denen die sogenannte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun zum 14. Mal erneuert wurde, gelten bis zum 29. Oktober vorerst neue Regelungen. Diese sollen weitreichende Öffnungen für Gastronomiebetriebe, Veranstalter und Tourismusorganisationen ermöglichen. Doch auch in Schulen und bei öffentlichen Festivitäten gibt es Lockerungen, die einen ersten Schritt zurück zur Normalität darstellen sollen.

Was gilt aktuell in Bayern?

Mit dem 1. Oktober 2021 trat in Bayern nun die sogenannte 3G-Plus-Regel in Kraft. Diese gilt vor allem für den Besuch von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Veranstaltungen. Zutritt haben nur Personen, die einen negativen PCR-Test, einen vollständigen Impfnachweis oder eine Bestätigung einer Genesung vorlegen können. Auch das Personal unterliegt der Pflicht sich zweimal pro Woche testen zu lassen, unabhängig davon, ob es geimpft oder genesen ist. Weiterhin müssen Inhaber der Einrichtungen die Kontaktdaten jedes Besuchers erfassen und ein Hygienekonzept vorlegen. Eine wichtige Neuerung ist nun das Wegfallen der Maskenpflicht. Besucher von Discos und Clubs müssen mit ihrem 3G+-Nachweis also auch in Innenräumen keine Maske mehr tragen.

Auch in den bayerischen Schulen entfiel mit dem 4. Oktober die Maskenpflicht im Unterricht. Ebenso ist den Schülern nun bei anderen Schulveranstaltungen wie dem Sportunterricht oder der Hausaufgaben- und Nachmittagsbetreuung freigestellt, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht. Dennoch gilt die Maskenpflicht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln wie dem Schulbus.

Weiterhin soll das Veranstalten von Volksfesten und anderen öffentlichen Feierlichkeiten wieder ermöglicht werden. Hier müssen Veranstalter auf die Einhaltung der sogenannten inzidenzunabhängigen 3G-Regelung sowie eines umfassenden Hygienekonzepts achten. Das heißt, dass Besucher solche Veranstaltungen unabhängig von der aktuellen Inzidenz besuchen dürfen, sofern sie den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests vorlegen können. Somit soll es auch für die Gastronomie wie zum Beispiel dem Dönergrill auf Konzerten oder dem Ausschank von Bier im Bierzelt wieder möglich sein ihren normalen Betrieb aufzunehmen.

Welche Regelungen wird es in der Adventszeit geben?

Die bayerische Staatsregierung geht zunächst davon aus, dass die derzeitigen Maßnahmen auch während der kommenden Advents- und Weihnachtszeit erhalten bleiben. Da sich die die pandemische Lage jedoch erfahrungsgemäß rasch verändern kann, behält sich die Regierung vor, kurzfristige Anpassungen vorzunehmen. Die aktuelle Lage bietet jedoch eine positive Aussicht auf die kommende Wintersaison, sodass Weihnachts- und Christkindlmärkte unter freiem Himmel voraussichtlich möglich sein werden und sich bereits in Planung befinden.

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