Neue Klage: Es wird weitergezockt!

Im Juni scheiterte der Entertainment-Entwickler, die BCE Immobilien GmbH, vor Gericht. Wegen eines Formfehlers wurde die Klage überraschend abgewiesen. Im Streit um die geplante Spielothek in der Tegernseer Hauptstraße geht’s jetzt in die nächste Runde.

In den ehemaligen Räumen der Hypovereinsbank-Filiale in der Tegernseer Straße will die BCE-Immobilienfirma unbedingt eine Spielothek eröffnen – und reichte erneut Klage gegen den Gerichtsentscheid im Juni ein. / Archivbild

Seit November 2014 stehen die Räume der Hypo-Vereinsbank-Filiale in der Hauptstraße 15 leer. Seit etwa gleicher Zeit versucht die Göppinger Firma dort eine „mischgebietstypische Spielhalle mit Segafredo-Bar“ einzurichten. Mehrfach hatte BCE ihren Antrag verändert und ihre Planung dabei auch abgespeckt. Erst sollten Spielgeräte, Billardtische, Dart, TV-Spielgeräte und Geld-Spielautomaten eine Fläche von 132 Quadratmetern einnehmen, dann nur noch 96 Quadratmeter.

Die Stadt hingegen will die Spielhalle dort nicht haben, weil sie wenig förderlich für das Flair an Tegernsees Hauptstraße sei. Die Stadt begründete ihre Ablehnung damit, dass das Haus in einem Mischgebiet liege, in dem nicht die gewerbliche Nutzung, sondern die Wohnnutzung mit 61 Prozent überwiege. BCE gab nicht auf und klagte. Zuletzt hatte das Unternehmen im Juni eine krachende Abfuhr erlitten.

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Ihre beim Münchner Verwaltungsgericht eingereichte Klage scheiterte. Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl stellte damals bei einer Ortsbesichtigung fest, dass die im Bauplan angegebenen Quadratmeter die rechtliche Grenze von 100 Quadratmetern eindeutig überschreiten würden.

Wieder Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gleichzeitig bemerkte die Richterin, dass auf der „Bauvorlageberechtigung“ der Falsche unterschrieben hatte. Nämlich der Antragsteller und nicht, wie gesetzlich gefordert, der Architekt. Was so viel bedeutete wie: Keine Bauvorlageberechtigung, keine Begehung, keine Klage. Wegen dieses Formfehlers zog BCE die Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Streitwert belaufe sich auf 57.000 Euro, so Richterin Dürig-Friedl damals und entschied: Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

„Die erste Runde ist durch“, bemerkte im Juni ein sichtlich erleichterter Bürgermeister Johannes Hagn am Ende der Verhandlung. Doch er und die Gewerbetreibenden Anlieger und Anwohner hatten sich zu früh gefreut. Bereits am 14. August reichte BCE erneut einen Bauantrag ein. Doch auch diesem erging es bislang nicht anders. „Am 20. November 2017 wurde der Bauantrag vom Staatlichen Bauamt abgelehnt“, so Pressesprecher Birger Nemitz vom Landratsamt nun auf Nachfrage. „Gegen diese Entscheidung wurde vor dem Verwaltungsgericht in München am 4. Dezember 2017 Klage erhoben. Dieses Verfahren läuft momentan noch“; so Nemitz.

Der Entertainment Spezialist zockt weiter

Die Stadt hält dagegen, dass das Gebäude verschiedentlich genutzt werde. So gebe es beispielsweise im ersten Obergeschoß zwei genehmigte Wohnungen und eine Einheit mit drei Büros. Außerdem würden sich in dem Haus noch eine Naturheilpraxis, eine Physiotherapie, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Goldschmiede und weitere zehn Wohnungen befinden. Damit komme man auf mehr Einheiten, als ursprünglich genehmigt waren.

Außerdem seien Nutzungsänderungen erfolgt, von denen das Bauamt bislang nichts erfahren habe, argumentierte Hagn im September vor dem Bauausschuss. Mit der Vielzahl der Nutzungen werde auch angezweifelt, ob die ausgewiesenen Stellplätze für die vorhandene und beantragte Nutzung ausreichen würden. Wieder einmal hat das Gericht das letzte Wort. Wann es zu einer erneuten Entscheidung kommt, ist bislang noch offen. „Derzeit sind wir als Stadt nur beigeladen“, so Hagn auf Anfrage. Der Entertainment-Spezialist BCE zockt derweil weiter.

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