Neue Regeln für Gastro, Wellness und Privatpartys

Während in anderen Bundesländern die Corona-Maßnamen bereits gelockert wurden, wollte es der Freistaat etwas langsamer angehen. Gestern gab Ministerpräsident Markus Söder bekannt: Auch in Bayern darf man sich nun endlich über deutliche Lockerungen freuen. Das ändert sich für Privatpersonen, Gastro und Einzelhandel.

Markus Söder gab große Lockerungen für Bayern gekannt. / Archivbild

Nach dreiwöchiger Pfingstferien-Pause ist das bayerische Kabinett gestern wieder zu Beratungen über die Corona-Pandemie zusammengekommen. Bei der anschließenden Pressekonferenz gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) weitere Lockerungen für Bayern bekannt.

So wurde der Katastrophenfall in Bayern am heutigen Mittwoch nach drei Monaten wieder aufgehoben. Die Maskenpflicht gilt trotz der Lockerungen weiterhin. Diese gilt unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Museen, bei Kulturveranstaltungen sowie in der Gastronomie, sobald man nicht mehr am Tisch sitzt.

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Private Treffen

Ab heute, 17.06.2020, dürfen sich im öffentlichen Raum wieder Gruppen von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Bisher war dies auf Personen von zwei Haushalten beschränkt. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Dabei soll aber weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und in geschlossenen Räumen für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

Gastronomie

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund eines Gerichtsurteils dürfen Restaurants und Biergärten ab dem 19.06. wieder zu ihren normalen Öffnungszeiten zurückkehren, die sie vor der Corona-Krise hatten.

Info vom 17.06.2020: Gastronomiebetriebe dürfen ab Montag, 22. Juni, wieder bis 23.00 Uhr geöffnet haben. Bisher war es nur bis 22.00 Uhr erlaubt. Für reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen soll in den kommenden 14 Tagen ein Öffnungskonzept gefunden werden. Bisher müssen solche Betriebe noch geschlossen bleiben.

Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen sind mit entsprechendem Hygienekonzept ab 22. Juni wieder erlaubt. In Gaststätten dürfen Veranstaltungen mit bis zu 50 Menschen in Innenräumen und 100 Personen im Freien stattfinden. Das gilt insbesondere für Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen. Großveranstaltungen bleiben vorerst weiter verboten.

Einzelhandel

Ab Montag dürfen doppelt so viele Menschen in einem Geschäft einkaufen gehen wie bisher. Von einer Person pro 20 Quadratmetern wird auf eine Person pro 10 Quadratmetern erhöht. Dies soll auch für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten, wie beispielsweise Zoos und Museen. Zudem müssen VerkäuferInnen in Theken- oder Kassenbereichen ab Montag auch keinen Mundschutz mehr tragen, wenn sie durch Plexiglas-Scheiben geschützt sind.

Kunst- und Kultur

Besucherzahlen für Kunst- und Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Kino- und Theatervorführungen werden ebenfalls ab 22. Juni erhöht: Mit fest zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen in Innenräumen bis zu 100 Besucher kommen, im Freien bis zu 200. Die Maskenpflicht gilt auch hier weiterhin.

Schulen

Ab September sollen Schulen wieder zum “normalen Regelbetrieb” zurückkehren, falls es die Infektionszahlen zulassen. Allerdings gelten dort laut Söder weiterhin Hygieneregeln.

Hallenbäder, Thermen und Wellnessbereiche

Hallenbäder sowie die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern dürfen ab 22. Juni wieder öffnen. Das gilt auch für Wellness- und Sauna-Angebote.

Gottesdienste

An öffentlich zugänglichen Gottesdiensten dürfen ab Montag, 22. Juni, mehr Personen teilnehmen: Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Besuchern von Kirchen, Synagogen und Moscheen wird von zwei Metern auf 1,5 Meter verringert. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

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