Neue Regelungen im Krankenhaus Agatharied

Ab kommenden Samstag sind in Krankenhäusern wieder Besuche erlaubt. Dennoch appelliert das Krankenhaus Agatharied an die Vernunft der Menschen und gibt klare Regelungen vor: Besuche sind nach wie vor nur sehr eingeschränkt möglich.

Im Krankenhaus Agatharied gelten weiter strenge Anforderungen für Besuche. / Quelle: Archiv

Ab dem 09. Mai wird laut 4. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch das bis dato geltende Besuchsverbot in Krankenhäusern gelockert. Zum Eigenschutz und zum Schutz seiner Mitarbeitenden und Patienten appelliert das Krankenhaus Agatharied aber an die Vernunft der Besucher und öffnet seine Pforten nur sehr vorsichtig und unter Einhaltung strenger Kriterien.

„Derzeitige Situation kann sehr belastend sein“

Ein absolutes Besuchsverbot gilt weiterhin für Menschen mit Atemwegsinfekten, Fieber und Magen-Darm-Erkrankungen. Grundsätzlich darf aber jeder Patient pro Tag und für die Dauer einer Stunde Besuch einer engen Bezugsperson empfangen. Das Ganze könne aber natürlich nur funktionieren, wenn die grundlegenden Hygieneregeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass sowohl für den Patienten als auch für den Besucher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend ist. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.

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Dringend zu berücksichtigen sei nach wie vor, dass Besucher mit Krankheitssymptomen, die auf Corona hindeuten könnten (z.B. Erkältungssymptomen jeder Art, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, etc.) dem Krankenhaus ausdrücklich fernbleiben sollen. Geschäftsführer Michael Kelbel begründet die Besucherregelung am Krankenhaus Agatharied:

Unsere oberste Prämisse bleibt weiterhin der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter. Der Eintrag von Viren ist derzeit unser größtes Risiko. Das ist auch der Grund, weshalb wir Besuche nach wie vor nur sehr eingeschränkt ermöglichen können.

Die Hygienekriterien müssen zu jeder Zeit unbedingt erfüllt sein, betont Kelbel. „Es steht außer Frage, dass die Situation sowohl für Patienten als auch für deren Angehörige sehr belastend sein kann. Dennoch müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt auf Vernunft und Rücksichtnahme bestehen“, so der Geschäftsführer.

Strenge Anforderungen für Besucher

Besondere Regelungen galten im Krankenhaus schon immer: Die Hausordnung in Agatharied erlaubt Patientenbesuche auf den Normalstationen täglich von 15 Uhr bis 19 Uhr, auf Kinderstation und Wöchnerinnenstation auch länger. Doch auch dort wird darum gebeten, die Ruhezeiten von 12 Uhr bis 14 Uhr zu berücksichtigen. Für die Intensivstation gelten die im Einzelfall vom zuständigen Arzt bestimmten Besuchszeiten.

„Der Schutz der Intimsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Patienten hat für uns Priorität“, begründet Pflegedirektor Sven Steppat die Besuchszeiten. „Vormittags finden viele pflegerische Behandlungen, Visiten sowie therapeutische und diagnostische Maßnahmen statt. Feste Besuchszeiten machen den Arbeitsalltag für die Pflegenden besser planbar – für die Patienten bietet ein geregelter Ablauf mehr Zeit für Ruhe und Genesung.“

Sollte in dringenden Ausnahmen von den Besuchszeiten abgewichen werden müssen, bittet das Krankenhaus Agatharied um telefonische Voranmeldung bei der Station. Für alle Besucher gilt, dass der Zugang zum Krankenhaus nur nach Anmeldung an der Rezeption und nach schriftlicher Bestätigung der geltenden Hygieneregeln erfolgen kann.

Besuchsregelungen im Krankenhaus Agatharied

  • Grundsätzlich darf jeder Patient am Tag einen Besucher (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister) während einer festen Besuchszeit empfangen.
  • Ein absolutes Besuchsverbot gilt weiterhin für Menschen mit Atemwegsinfekten, Fieber und Magen-Darm-Erkrankungen.
  • Die Besuchszeit erstreckt sich von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr täglich.
  • Besuche außerhalb der Besuchszeit sind nur zulässig
    – bei der Geburt
    – für die Begleitung Sterbender
    – bei minderjährigen Patienten
    – oder nach vorheriger Abstimmung mit der Station
  • Abweichend vom Grundsatz ist ein Besuch durch max. zwei Personen (inkl. Hospizbegleiter) gleichzeitig bei der Begleitung Sterbender gestattet.

 

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