Ebster vs. Wiessee – nun droht ein Prozess

Aktualisierung vom 18. April / 09:47 Uhr
Otto Ebster hat auch gegen den neuen Bußgeldbescheid der Gemeinde Bad Wiessee Einspruch eingelegt. Für das unrechtmäßige Fällen mehrerer Bäume hatte die Gemeinde gegen den Bauträger eine hohe Geldstrafe verhängt.

Da der erste Bußgeldbescheid wegen eines Adressatenfehlers unwirksam war, formulierte die Gemeinde Ende März einen neuen. Aufgrund des erneuten Widerspruchs Ebsters könnte es nun vor Gericht gehen.

Mittlerweile steht auf dem Grundstück schon der Rohbau
Mittlerweile steht auf dem Grundstück, auf dem mehrere Bäume widerrechtlich gefällt wurden, schon der Rohbau.

Erwartungsgemäß hat der Bauunternehmer Otto Ebster auch gegen den neuen Bußgeldbescheid der Gemeinde Bad Wiessee Einspruch eingelegt. “Dass er den geforderten Betrag anstandslos zahlen würde, war ohnehin unwahrscheinlich,” sagt Michael Herrmann, Wiesseer Geschäftsleiter. Als Größenordnung für die Summe, die die Gemeinde als Strafe verhängt hat, erklärt Herrmann nur: „Das bewegt sich im mittleren fünfstelligen Bereich.“ Die genaue Höhe dürfe er wegen des laufenden Verfahrens nicht nennen.

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„Herr Ebster will natürlich erreichen, dass die Gemeinde den Bescheid zurücknimmt“, vermutet Herrmann, „aber das wird nicht passieren.“ Also wird irgendwann in den nächsten Monaten die Sache vor Gericht verhandelt werden müssen – es sei denn, Otto Ebster zahlt doch noch und kauft sich so von der unangenehmen Verhandlung frei.

Die bisherigen Baumaßnahmen auf dem Grundstück betrifft das allerdings nicht. Denn mittlerweile steht dort schon der Rohbau des neuen Hauses. Dies sei allerdings völlig legal, wie Herrmann erklärt. „Schließlich gibt es für das Grundstück ja eine gültige Baugenehmigung.“

Ursprünglicher Artikel vom 27. März / 18:06 Uhr
Der Streit zwischen dem Rottacher Bauunternehmer Otto Ebster und der Gemeinde Bad Wiessee geht in die nächste Runde. Im Mai 2013 hatte Ebster auf seinem Grundstück im Klosterjägerweg ohne Erlaubnis drei „schützenswerte Bäume“ gefällt.

Nach einigen Verwirrungen hat die Wiesseer Verwaltung nun einen erneuten Bußgeldbescheid an Ebster verschickt. Sollte dieser wirksam werden, dürfte die Höhe des Bußgeldes dem Unternehmer richtig wehtun.

Für das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung droht dem Bauunternehmer Otto Ebster ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich. Bild: Archiv
Für das Fällen von drei Bäumen droht dem Bauunternehmer Otto Ebster ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich / Bild: Archiv

„Der Bußgeldbescheid wurde heute an Herrn Ebster verschickt“, bestätigte der Wiesseer Geschäftsleiter Michael Herrmann gestern auf Nachfrage. Die Summe bewegt sich, laut Aussage Herrmanns, im mittleren fünfstelligen Bereich. Wie hoch der Betrag genau ist, dürfe man allerdings erst sagen, wenn der Bescheid auch rechtskräftig sei, so der Geschäftsleiter weiter. Ob Ebster wirklich zahlen wird, steht indes noch nicht fest.

Drei Bäume für ein Mehrfamilienhaus

Insgesamt drei Bäume wurden im Mai 2013 in Ebsters Auftrag auf dem Grundstück im Klosterjägerweg 6 gefällt. Und das, obwohl noch keine Genehmigung dafür vorlag. Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen entstehen und so betonte der Rottacher Unternehmer bereits im Vorfeld, dass er die Bäume „beim besten Willen nicht erhalten“ könne.

Laut Auffassung der Gemeinde handelte es sich bei allen drei Bäumen jedoch um schützenswerte Exemplare, die man nicht ohne vorheriges Einverständnis hätte fällen dürfen. Auch im Landratsamt Miesbach sah man das ähnlich. Bürgermeister Peter Höß verlangte in der Gemeinderatssitzung im Mai 2013 daher eine spürbare Strafe. „Kaltblütig“ seien die Bäume gefällt worden, so Höß damals.

Im zweiten Anlauf ist sich Wiessee sicher

Also schickte man schon im Juli einen Bußgeldbescheid an den Unternehmer. Der wollte sich damit allerdings nicht abfinden und legte Widerspruch ein. Wie sich nun herausstellte, war die erste Zahlungsaufforderung durch die Gemeinde in der Tat fehlerhaft. „Der Bescheid aus dem vergangenen Jahr ist als gegenstandslos zu betrachten. Wir mussten ihn zurücknehmen. Es gab Probleme, den genauen Adressaten herauszufinden“, so Herrmann gestern.

Dabei war es offenbar unklar, an welche von Ebsters Firmen die Forderung zu richten ist. Das wurde mittlerweile überprüft und abschließend geklärt. „Jetzt sind wir sicher“, so Herrmann weiter. Nachdem Ebster den Bescheid erhalten hat, steht ihm der Rechtsweg allerdings weiter offen. Man rechne nicht damit, dass der Beschuldigte die Summe akzeptiere, erklärt der Wiesseer Geschäftsleiter. Damit dürfte das Kapitel Bad Wiessee gegen Otto Ebster noch lange nicht geschlossen sein. Ebster selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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