Neuer Verhaltenskodex für Landrat gefordert

Nach der Miesbacher Sparkassenaffäre verabschiedete der damalige Kreisrat unter Landrat Wolfgang Rzehak eine Art Verhaltenskodex, um größtmögliche Transparenz zu schaffen. Dieser wurde durch die neue Legislaturperiode allerdings ungültig. Das wollen die Grünen nun wieder rückgängig machen.

Unter Ex-Landrat Wolfgang Rzehak (rechts) hat es einen Verhaltenkodex gegeben – die Grünen fordern diesen nun auch für Olaf von Löwis (links)

Im April 2019 hat das Landgericht München II das Urteil im Prozess um die Sparkassen-Affäre verkündet. Der ehemalige Sparkassen-Vorstandschef Georg Bromme wurde damals zu 18 Monaten auf Bewährung wegen Untreue in 20 Fällen verurteilt. Für Ex-CSU-Landrat Jakob Kreidl gab’s elf Monate Haft auf Bewährung wegen sieben Fällen der Untreue. (Hier geht’s zum ausführlichen Artikel über die Urteilsverkündung)

„Nach der Sparkassenaffäre hatte sich der Kreistag unter Landrat Wolfgang Rzehak einen Verhaltenskodex gegeben, der seit 2014 wirksam war“, erklärt Thomas Tomaschek, Fraktionssprecher der Grünen im Landkreis Miesbach. „Ziel war größtmögliche Transparenz und ein klar geregelter Umgang mit Bewirtungskosten, Geschenken und Spenden.“

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Dieser Kodex sei nun durch die Neubesetzung des Kreistags 2020 erloschen. „Unsere Fraktion sieht es als ein wichtiges Signal an, sich weiterhin eine Verhaltensrichtlinie zu geben, die zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen gilt“, so Tomaschek. Aus diesem Grund beantragen die Grünen, in der kommenden Kreistagssitzung folgende Richtlinien zu beschließen:

  • Kostenaufstellung
    Dem Kreistag wird jeweils zum Jahresende eine Gesamtaufstellung aller Kosten für Bewirtung, Geschenke, Spenden und Kreistags- und Informationsfahrten vorgelegt.
  • Bewirtung und Geschenke
    Bewirtungsaufwendungen müssen einen dienstlichen Bezug aufweisen. Der Richtwert von 40 EUR pro Person soll nicht überschritten werden. Geschenkkörbe für Kreisräte zu runden Geburtstagen und Jubiläen und Geschenke aus besonderem Anlass an Externe sollen 50 Euro pro Person nicht überschreiten.
  • Kreistagsfahrten, Informationsfahrten
    Kreistagsfahrten dienen primär zur Information der Kreistagsmitglieder. Der fachliche Charakter muss überwiegen. Ungeeignet sind Veranstaltungsorte, bei denen der Unterhaltungswert im Vordergrund steht oder der Anschein von Luxus und Exklusivität entstehen kann. Die Kostenbeteiligung des Landkreises für mitreisende Partner*innen liegt bei 60%.Die Informationsfahrten einzelner Gremien und des Kreistags sollen ausschließlich fachlichen Charakter aufweisen. Kosten durch mitreisende Partner werden vom Kreis nicht übernommen.

In der Begründung für den Antrag heißt es: „Der Kreistag kann für die laufenden Angelegenheiten des Landrats, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, Richtlinien gemäß Art. 34, Abs. 1 Nr. 1, S. 2 LKrO aufstellen. Diese Richtlinie trägt dazu bei, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch weiterhin gewissenhaft Rechnung getragen wird. “ Weiter begründen die Grünen:

Sie bildet eine Richtschnur dafür, welche Ausgaben üblich und angemessen sind.

Nach Ansicht der Fraktion, stelle die Regelung für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Miesbach ein wichtiges Zeichen dar. „Gerade Ausgaben aus dem Bewirtungs- und Repräsentationsbereich werden verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Transparenz im Umgang mit öffentlichen Geldern zeigt, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und stärkt das Vertrauen der Bürger in den Landkreis“, heißt es abschließend. Der Antrag soll voraussichtlich in der kommenden Kreistagssitzung am 2. Dezember behandelt werden.

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