Nicht jede Kritik ist auch eine Beleidigung

Die Debatten um die Diskussionskultur im Internet sind so alt wie das Internet selbst. Das Netz biete Raum für Denunzianten, für falsche Behauptungen, und ganz generell drehen sich die Diskussionen ständig im Kreis. Die Schuldigen sind auch schnell ausgemacht: die Betreiber von Onlineplattformen.

Je nach Sichtweise gehen die Vorwürfe in zwei gegensätzliche Richtungen: „Sie zensieren gegen die freie Meinungsäußerung“ oder „Sie erlauben es, dass Unwahrheiten und Beleidigungen verbreitet werden“. Wir wollen gerne Ihre Meinung dazu hören.

Otto Beisheim: ein Ex-Nazi und Steuerflüchtling?

Letzte Woche war es mal wieder so weit: Wir haben unter einem Artikel die Kommentarfunktion ausgeschaltet. Es ging um den Tod Otto Beisheims und darum, was man über einen Verstorbenen sagen darf. Ist es erlaubt, ihm seine Nazivergangenheit anzukreiden? Ist es okay, ihn einen Steuerflüchtling zu nennen, weil er Wohnsitz und Staatsbürgerschaft in die Schweiz verlegt hat? Ist es überhaupt in Ordnung, wenn sich Leser in den Kommentaren so sehr angehen, dass der Ton dabei deutlich spürbar ruppig und persönlich wird?

Wie weit geht die Freiheit, wenn über verstorbene wie Otto Beisheim diskutiert wird?
Anzeige

<

In diesem Fall hatten wir uns entschieden: das Thema war zu heikel, die Anschuldigungen zu schwerwiegend. Wir haben die Kommentare zu dem Artikel geschlossen und löschten auch im Vorfeld bereits einige der Beiträge, die die Grenzen unserer Netiquette überschritten hatten. Die Frage, die wir uns dabei aber immer wieder stellen und auch gerne an Sie weitergeben wollen: Wo liegen die Grenzen? Wo verläuft der schmale Grat zwischen Zensur und Meinungsfreiheit? Und wer ist eigentlich der Grenzwächter dieser unsichtbaren Linie?

Rechtsradikal” von Meinungsfreiheit gedeckt?

Diese Grenze geht oft sehr viel weiter, als es den meisten bewusst ist. Ein noch recht aktuelles und für viele wohl verstörendes Beispiel ist der Rechtsstreit eines Anwalts, der gegen Kommentatoren klagte, die ihn als “rechtsradikal” bezeichneten. Im November 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Bezeichnung anderer Menschen als rechtsradikal ein Werturteil sei, das grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt ist, wie DIE ZEIT schreibt:

Wenn Textbeiträge im Netz stehen, “muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein”. Die Einschätzung, ob jemand rechtsextrem oder gar rechtsradikal sei, sei eine letztlich nicht beweisfähige Einschätzung. Auch eine unsachliche Schmähkritik liege hier nicht vor. Der Vorwurf sei von der Meinungsfreiheit erfasst.

Dabei stellten die Richter auch klar, dass im Einzelfall abgewogen werden müsse, ob die Meinungsäußerung unzulässig die Persönlichkeitsrechte des anderen verletze. Das Urteil mag trotzdem überraschen. Eine Ausnahme ist es nicht. Der Staat und die Gerichte werten die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Rechtsgüter, die es in Deutschland gibt.

So ist es auch nicht zulässig, im Vorfeld eine Zensur durchzuführen. Weder Staat noch Polizei gehen also proaktiv gegen Meinungsäußerungen vor, sondern lassen Gerichte im Nachgang darüber entscheiden, ob eine Meinungsäußerung gegen Gesetze oder die Rechte anderer Personen verstoßen hat. Und das auch von Fall zu Fall neu.

Zensur oder freie Meinungsäußerung?

In vielen Fällen gewinnt dabei die Meinungsfreiheit. Wie weit diese stellenweise ausgelegt ist, zeigt nicht nur der Fall des “Rechtsradikalen”, sondern auch ein kritischer Kommentar in einem Sportblog, bei dem der frühere DFB-Chef Theo Zwanziger als “unglaublicher Demagoge” bezeichnet wurde. Zwei Gerichtsurteile später stand fest, dass sich Zwanziger die Bezeichnung gefallen lassen muss – zumindest, wenn die harten Aussagen in einem thematischen Zusammenhang mit einem aktuellen Verhalten gesehen werden können. 

Wer in der Öffentlichkeit steht, muss viel aushalten. Theo Zwanziger als “unglaublichen Demagogen” zu bezeichnen, steht jedem zu. (Bild: © Manuel Heinrich / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-2.5)

Die Beispiele sind öffentlichkeitswirksam und zugespitzt, sie zeigen aber auch das Problem oder besser gesagt die Aufgabe, der wir immer wieder gegenüberstehen: Wie weit sollen oder müssen wir im Vorfeld in Kommentare und Diskussionen eingreifen? Ist es Aufgabe der Tegernseer Stimme, zum Wächter der Online-Meinungsfreiheit im Tegernseer Tal zu werden, oder ist das auch in der digitalen Welt nicht vielmehr die Aufgabe von Gerichten?

Nicht, dass Sie uns falsch verstehen. Wir haben eine Nettiquette und damit Kommentarrichtlinien, an die wir uns halten. Die Aufgabe ist komplex, aber sie gehört zu einer solchen Plattform dazu. Wir erlauben beispielsweise keine direkten Beleidigungen und auch keine rassistischen Äußerungen.

Kommentare, bei denen Menschen verunglimpft oder unsachlich beschimpft werden, wie beispielsweise “der Wiesseer Gemeinderat xy ist ein Idiot”, werden von uns direkt gelöscht oder können auch durch andere Leser an uns gemeldet werden. Dazu ist unter jedem Kommentar ein extra Feld vorhanden. Die aktuelle Rechtsauffassung sieht vor, dass ein Seitenbetreiber nach Kenntnisnahme eines solchen Kommentars 24 Stunden Zeit hat, um beanstandete Leserbeiträge gegebenenfalls zu löschen.

Muss alles, was nicht gefällt, wirklich weg?

Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele Kommentare, die nicht jedem gefallen, in denen harte und manchmal auch einseitige, naive oder fachlich wenig fundierte Meinungen vertreten werden. Doch hier wird es schon schwerer. Wo endet die Meinungsfreiheit, und wer darf oder muss gar darüber entscheiden? Ist es Aufgabe der Medien, Meinungen einer Gesellschaft vorzusortieren, oder können Medien lediglich den Raum für freie Meinungsäußerung zur Verfügung stellen?

In der „normalen Welt“ sind die Trennlinien klarer: Niemand würde auf die Idee kommen, dass jede hitzig geführte Diskussion in einer Kneipe zum automatischen Ausschluss der Gäste führt. „Lass doch die zwei Streithammel“ ist da schon eher die Einstellung. Auch der Polizei ist es denkbar gleichgültig, ob zwei Menschen diskutierend am Straßenrand stehen. Selbst wenn sich beide beschimpfen, schreitet der Staat erst ein, wenn sich einer von beiden beleidigt fühlt und Anzeige erstattet – alles Weitere klären dann Gerichte. Ein aktives Vorgehen gegen Meinungsäußerungen wird in der realen Welt allerdings weder erwartet, noch wäre es akzeptiert.

Klar ist aber auch, dass es zwischen der realen und der digitalen Welt Unterschiede gibt: Vor allem die Sichtbarkeit und die Auffindbarkeit von Kommentaren sind dabei ein Problem. Was im Netz steht, steht dort, bis es von dem jeweiligen Seitenbetreiber gelöscht wird. Auffindbar, sobald man den Namen der Betroffenen in eine Suchmaschine eingibt. Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, können damit meist umgehen, indem sie das Netz nach Einträgen zu sich selbst scannen und im Zweifel rechtlich gegen Falschaussagen vorgehen – das bedeutet aber immer auch Aufwand. Ein quer über die Straße gerufenes “Arschloch” ist dagegen in der folgenden Sekunde schon wieder Geschichte.

Diskutieren Sie mit: Was heißt Meinungsfreiheit für Sie?

Wir würden dazu gerne auch Ihre Meinung hören: Was ist Ihnen die Meinungsfreiheit wert? Können Sie mit Kommentaren umgehen, die Sie manchmal ärgern, die Sie für dumm oder unnötig halten, oder sind Sie ganz klar der Meinung, dass so etwas auf der Tegernseer Stimme nichts verloren hat? Wollen Sie Meinung hören, oder wünschen Sie sich eine strengere Moderation, bis hin zur proaktiven Zensur, sobald Meinung eine persönliche und manchmal auch scharfe Note bekommt?

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner