Rottach stimmt für neue Turnhalle – unter Ausschluß der Öffentlichkeit

Der Grundsatz der Öffentlichkeit in der Kommunalpolitik ist ein schwieriges Thema. Nicht nur einigen Gemeinderäten, auch manchem Bürger ist es ab und an schwer zu vermitteln, warum Öffentlichkeit wichtig ist.

Dabei ist es genau der Bürger, dem durch diesen Grundsatz rechtzeitig Gelegenheit gegeben werden soll, an demokratischen Beratungen und Entscheidungen teilhaben zu können. Demokratische Entscheidungen, die unser Leben nachhaltig beeinflußen. Entscheidungen wie sie am Dienstag im Rottacher Gemeinderat getroffen wurden. Nicht-öffentlich.

Die neue Turnhalle – eine gute Entscheidung für die Vereine

Der Rottacher Gemeinderat hatte bei seiner letzten Sitzung über das erklärte Traumprojekt von Bürgermeister Franz Hafner debatiert. Die Entscheidung zugunsten einer neuen Turnhalle, deren Kosten derzeit nicht bekannt sind aber im einstelligen Millionenbereich liegen dürften, fiel nach intensiver Diskussion und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die alte Turnhalle wird abgerissen.
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Eine Sanierung der 40 Jahre alten Halle, so Hafner, hätte mindestens 850.000 Euro gekostet. Aus dem Grund wird das Gebäude abgerissen. Baubeginn für die neue Halle solle nun, wenn alles gut läuft, im nächsten Jahr sein. Entstehen soll dann auch eine Tiefgarage.

Die konkrete Planung, wie die Zweifach-Turnhalle auszusehen habe, wolle man in Abstimmung mit allen Ortsvereinen angehen. Die Freude ist auf alle Fälle groß. Die bisherigen Bedingungen waren alles andere als optimal.

Mehr Informationen über die scheinbar lebhafte Diskussion im Rahmen des Gemeinderates, über die Gründe für eine neue Halle und die Alternativen gibt es nicht. Interessant ist in dem Zusammenhang dann auch die Begründung des Bürgermeister für die Entscheidung das Thema in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.

“Befindlichkeiten verschiedener Gemeinderäte” – so lautet die Aussage Hafners auf die konkrete Nachfrage, warum der Gemeinderat in diesem Fall vom Grundsatz der Öffentlichkeit abgewichen ist. Der Bürgermeister stellt zwar klar, dass er persönlich das Thema gerne vor Zuschauern diskutiert hätte. Doch die Mehrheit der Gemeinderäte habe sich dagegen ausgesprochen.

Die meisten wollten einfach keine Diskussion in der Öffentlichkeit haben. Obwohl, und da war sich Hafner sicher, die Bürger das Thema brennend interessiert hätte. Dafür werde man nun in den nächsten Sitzungen, im Rahmen der Bekanntgabe von Entscheidungen aus den nicht-öffentlichen Runden, über das Ergebnis informieren.

Die Bayerische Gemeindeordnung regelt es eindeutig

Was die genauen Gründe gegen die Debatte vor Zuschauern waren wissen wir nicht. Vielleicht geht es um Grundstücksangelegenheiten, vielleicht auch nur um die Angst vor kritischen Kommentaren aus der Bevölkerung. Egal was es ist, es entspricht nicht der Bayerischen Gemeindeordnung.

Vielleicht sollten sich also die von “Befindlichkeiten” geplagten und von der Öffentlichkeit gewählten Rottacher Gemeinderäte einfach nochmal ihre Gemeindeordnung durchlesen. Unter Artikel 52 ist die Rechtsgrundlage für den Grundsatz der Öffentlichkeit verankert:

(2) Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

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