Ergänzung vom 18. Juli / 11:13 Uhr
Menschenunwürdig – so ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den bisherigen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland. Die staatlichen Hilfen müssen nun auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben werden. Derzeit liegen sie noch unterhalb des Existenzminimums.
Davon betroffen sind rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge. Darunter auch die Familien, die seit April in Moosrain untergebracht sind. Ab sofort erhalten diese die angepassten Sätze, die seit 1993 nicht mehr verändert worden.
Das bedeutet konkret: Die derzeitige Summe von monatlich 224 Euro muss auf das Hartz4-Niveau von zurzeit 364 Euro für Erwachsene angehoben werden. Weitere Informationen gibt es beispielsweise bei Süddeutsche.de.
Ursprünglicher Artikel vom 5. Juli
Seit einigen Monaten beherbergt der Landkreis Asylbewerber im alten Gasthof Eder in Gmund-Moosrain. Insgesamt neun Menschen haben dort bis auf Weiteres eine Bleibe gefunden.
Dabei wird der Begriff “Asylbewerber” oft genug mit Vorurteilen in Verbindung gebracht. Ob bewusst oder unbewusst – wichtig ist das Verständnis für die Situation. Uns hat aus dem Grund die Geschichte hinter der Nachricht interessiert, und so haben wir einen der Asylanten besucht.
Als ich dort ankomme, sitzen Hussein und eine irakische Familie auf Plastikgartenstühlen und unterhalten sich angeregt. Ich stelle mich vor, sage, dass ich von der Presse komme, und frage, ob sie Deutsch können. Können Sie nicht. Aber Englisch sei kein Problem, meint Hussein.
Er ist Mitte dreißig, kommt aus Pakistan und ist auf der Flucht vor den dortigen Anschlägen nach Deutschland gekommen. Heute wohnt er zusammen mit einem weiteren Pakistani und sieben Irakern in Moosrain in einem Asylantenheim, das ihnen vom Landratsamt Miesbach gestellt wird.
Familie zurückgelassen
„Es ist vielleicht nicht schön, aber wenigstens sicher. Safe“, erzählt mir Hussein später und sieht dabei nicht einmal unglücklich aus. „Safe“ ist überhaupt ein Wort, das er gern benutzt. Er meint, dass er es wohl am meisten an Deutschland schätzt, nicht ständig in Angst leben zu müssen.
Ob er noch Familie in Pakistan hat, frage ich ihn. „Ja“, antwortet er mir. Zwei Töchter habe er zurücklassen müssen. Die leben jetzt bei seiner geschiedenen Frau. Und eine Mutter und einen Bruder.
„Vermisst du sie?“, frage ich ihn daraufhin. Das versteht er nicht. Vielleicht möchte er auch bloß nicht darüber reden. Ich hake nicht weiter nach.
Ich möchte von ihm wissen, was er denn in Pakistan gearbeitet hat. „Ich war Elektriker. In einem Jahr kann ich auf eine Arbeitserlaubnis hier hoffen. Bis dahin muss ich warten“, erklärt er mir.
Zukunftspläne
„Was erwartest du denn, wie es jetzt weitergeht?“, möchte ich etwas über sein Pläne erfahren. Als Antwort zuckt er mit den Schultern und zeigt mit einer bedeutungsvollen Geste auf das verfallene Gebäude, vor dem wir sitzen. “Am Donnerstag werden ich und die kleine Familie hier nach München gebracht. Da kann ich dann hoffentlich auch mal in den Park gehen.”
Als ich darum bitte, zeigt er mir sein Zimmer. Kein Luxus, aber auch nicht schäbig. Alles, was er zum Leben und für den täglichen Gebrauch benötigt, kann er sich auf einer Liste in seiner Landessprache bestellen. “Ich wohne in diesem Zimmer mit noch einem Pakistani zusammen. Die Familie und die drei anderen Männer teilen sich auf die restlichen Zimmer auf”, erklärt er mir.
Asylbewerber oder Flüchtling?
Hergekommen ist Hussein mit dem Flugzeug. Nach seiner Landung hat er Asyl beantragt und muss nun bis zum Entscheid über sein Ansinnen in den Heimen wohnen, da er nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Ob bewusst oder nicht – dass er per Flug herkam, ist für den Asylantrag ganz entscheidend. Wäre er nämlich über ein sicheres Drittland nach Bayern gekommen, zum Beispiel aus einem Land aus der Europäischen Gemeinschaft, wäre dieser höchstwahrscheinlich abgelehnt worden, und er hätte niemals den Flüchtlingsstatus erlangt.
Auf seiner Internetseite erklärt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen den Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Flüchtling:
Der Flüchtling unterscheidet sich von einem Asylbewerber oder einer Asylbewerberin dadurch, dass sein Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde. Demzufolge ist ein Asylbewerber eine Person, die internationalen Schutz sucht, ihn aber noch nicht bekommen hat.
Oft handelt es sich um Personen, die noch auf den Entscheid einer Regierung warten, ob ihnen der Flüchtlingsstatus zugeteilt wird oder nicht.
Diese Jahr wurde in Bayern knapp 10.000 Asylbewerbern der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das macht ziemlich genau ein Drittel der Bewerber aus. Die restlichen wurden entweder auf die bayernweit 131 Gemeinschaftsunterkünfte verteilt oder leben in Privatwohnungen. Nachdem die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, müssen diese das Land wieder verlassen.
Was aus Hussein und den anderen wird, ist noch ungewiss. Doch er selbst ist optimistisch: „In einem Jahr werde ich wieder als Elektriker arbeiten dürfen. Da bin ich mir sicher.“
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