Wie im Juni 2020 berichtet, mussten zum Schutz vor weiterer Ausbreitung des ALB zahlreiche Bäume gefällt werden. Im letzten Jahr hatte der Landkreis Miesbach sogar noch gegen den Freistaat Bayern geklagt, da die extreme Reduzierung des Baumbestandes als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Dieser Klage wurde allerdings nicht stattgegeben. Durch zwei befallene Bäume die Ende April gefunden worden waren, musst die Befallszone sogar noch ausgedehnt werden, sodass nun das gesamte Gehölz in Freising in der Quarantäne-Station analysiert wurde.
Von 16 sogenannten „relevanten Laubhölzern“ wurden 13 Gattungen identifiziert und untersucht. Die Analyse der entnommenen Gehölze aus der Befallszone Miesbach ergaben insgesamt 40 lebende Käfer, von denen allein sieben im speziell gesicherten Labor in Freising geschlüpft sind. Es konnten zudem rund 130 Larven und circa 400 Eiablagestellen festgestellt werden. An 97 Gehölzen konnte ALB-Befall festgestellt werden, wobei 77 Gehölze lebenden Befall aufwiesen. Bei den vom ALB-befallenen Gehölzen handelte es sich um Ahorn, Rosskastanie, Birke und Weide.
Rücksichtnahme auf Vögel
Trotz erschwerter Bedingungen, wegen Corona einerseits und schwierigem Gelände andererseits, habe man bei den Arbeiten konstruktiv zusammengearbeitet, so Pressesprecherin Sabine Weindl. Die Landesanstalt für Landwirtschaft habe bewusst auf Brutzeiten der Vögel Rücksicht genommen.
Die Fällungen wurden bis zum Flüggewerden der Küken verschoben, oder Nester und Gelege wurden in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Vogelschutzverbänden umgesiedelt, beziehungsweise in Aufzuchtstationen gebracht. Im Waizinger Park wurden einige Linden als kulturelle Güter von den Fällungen ausgenommen, und nun von Spezialisten streng kontrolliert.
Bürger sollen weiterhin mithelfen
Die Bürger sind auch weiterhin aufgerufen, die Bekämpfung des ALB aktiv zu unterstützen und den ausgewiesenen Sammelplatz für Schnittgut zu nutzen. Die LfL bedankt sich für die bisher sehr gute Mitwirkung und hat zwei Bitten für eine reibungslose Untersuchung des abgegebenen Schnittgutes: “Bitte achten Sie auf eine handliche Größe der einzelnen Baumstücke von maximal zwei Meter Länge und lassen Sie eine Lücke zwischen den einzelnen Holzhaufen. Dies erleichtert die Kontrolle durch die LfL-Inspektoren und die ALB-Spürhunde.”
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