Nikotinentzug neben Zigarettenautomat

Gemeinderatssitzungen sind oft eine mühsame Angelegenheit. Manchmal aber gibt es auch etwas zu lachen. So geschehen in der letzten Sitzung in Warngau. Ein Zigarettenautomat auf dem Bahnsteig sorgte für großes Gelächter.

Auf dem Bahnsteig in Warngau ist das Rauchen verboten - trotzdem gibt es jetzt einen Zigarettenautomaten
Auf dem Bahnsteig in Warngau ist das Rauchen verboten – trotzdem gibt es jetzt einen Zigarettenautomaten / Quelle: Bronisch

Heiterkeit in der Warngauer Gemeinderatssitzung. Anton Bader von den Freien Wählern hatte angefragt, ob die Gemeinde für den Bahnsteig des Warngauer BOB-Haltepunkts verantwortlich sei. Dort wurde nämlich vor kurzem ein Zigarettenautomat aufgestellt, obwohl auf dem Bahnsteig das Rauchen verboten ist. Die Gemeinderäte und anwesenden Besucher der Ratssitzung brachen spontan in herzliches Gelächter aus. „Ein Schildbürgerstreich“ war offenbar ihre übereinstimmende Reaktion.

Es könnte auch ein Kondomautomat sein

Zuständig ist allerdings nicht die Gemeinde Warngau, die nur für den Vorplatz verantwortlich ist. Ansprechpartner für den Bahnsteig ist die DB Station und Service. Sie hat mit der Firma „tobaccoland“ in Mönchengladbach einen deutschlandweiten Vertrag über die Aufstellung der Automaten geschlossen.

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Der Standort des jeweiligen Automaten ist immer mit einem Verantwortlichen „vor Ort“ abgestimmt, in diesem Fall mit einem Mitarbeiter in München, erklärt Burkhard Armborst, Pressesprecher von „tobaccoland“. Auf die Frage, ob die Schilder „Rauchfreier Bahnhof / Non-smoking Station“ auch von „tobaccoland“ aufgehängt würden, lacht Armborst und verneint: Dafür sei die DB Station und Service ganz allein zuständig.

Für die Deutsche Bahn sind das Verbot und der Automat allerdings kein Widerspruch. „Kondomautomaten berechtigen ja auch nicht zum sofortigen Gebrauch der Ware an Ort und Stelle“, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn.

Ein sinnfreies Verbotsschild

Zur Absurdität der Automatenaufstellung gehört es auch, dass das Schild, das über das Rauchverbot am Bahnsteig aufklärt, zwar am Lichtmasten direkt neben dem Automaten angebracht, vom Bahnsteig aus aber gar nicht lesbar ist.

Die Schrift ist nämlich nicht zum Bahnsteig hin ausgerichtet, sondern dezent zum Vorplatz gedreht. Nur vom etwas tiefer liegenden überdachten Radlparkplatz aus kann man das Verbot erkennen. Da stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Schildes. Der Bahn-Sprecher sieht das auch so und erklärt: „Wir werden der Sache mal nachgehen.“

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