Die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung darf der Bürgermeister bestimmen. Doch ein kritischer Blick auf die Einteilung der Diskussionspunkte schadet nie, wie die TS beim opulenten nicht-öffentlichen Teil der vorletzten Sitzung in Bad Wiessee feststellte.
Unter den insgesamt 19 Punkten, deren Diskussion dem Bürger vorenthalten wurden, fanden sich auch offenkundig sensible Themen wie ein „Asyl-Lagebericht. Die Einstufung solcher Punkte als nicht-öffentlich erweist sich auf den ersten Blick problematisch. Denn bei bloßer Betrachtung des Themas könnte man zu dem Schluss kommen, dass der Gemeinderat hier etwas verheimlichen will.
Doch nach weitergehenden Recherchen der TS wird klar, dass die Bezeichnung übertrieben war: Bei dem Punkt ging es um die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und die Suche nach Unterkünften in Bad Wiessee. Die damit verbundenen vertraglichen Verhandlungen sind vertraulich und wurden daher korrekterweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.
Kommunalaufsicht rügt Wiessee
Der gleichen Meinung ist auch die Kommunalaufsichtsbehörde in Miesbach. Wie der Pressesprecher des Landratsamtes, Birger Nemitz, der TS nun mitteilte, ergab die rechtliche Prüfung für den Großteil der fraglichen nicht-öffentlichen Punkte keine Beanstandungen und war somit rechtens.
Nur in einem Punkt ist die Behörde nicht mit der Einordnung für den nicht-öffentlichen Teil einverstanden:
Der Tagesordnungspunkt 2 – das Projekt Seebühne – sollte nach Ansicht des Landratsamtes Miesbach dagegen erneut öffentlich behandelt werden.
Die Kommunalaufsicht hat daher verfügt, dass das Thema noch einmal erneut öffentlich behandelt werden muss. Voraussichtlich wird dies in der ersten Sitzung des kommenden Jahres stattfinden.
Auch andere Gemeinden im Unrecht
Das Interessante an dieser Stellungnahme ist jedoch, dass das Thema Seebühne auch in anderen Gemeinderatssitzungen nicht-öffentlich diskutiert wurde. So zum Beispiel in Rottach-Egern. Theoretisch müssten die Räte auch hier nachsitzen.
Allerdings erst, wenn jemand dagegen Einspruch erheben würde. “Bisher hat sich noch niemand über die nicht-öffentliche Behandlung beschwert”, weiß Nemitz. Wäre dies aber der Fall, würde die Kommunalaufsicht erneut prüfen und voraussichtlich relativ schnell zu demselben Ergebnis kommen. “Der Sachverhalt ist ja bekannt.”
CSU stellt Antrag zur Veröffentlichung
Dass das Thema nicht-öffentliche Sitzung in Zukunft vielleicht sensibler gehandhabt werden wird, zeigt die Vorbereitung auf die vergangene Sitzung. Da hatte die Wiesseer CSU bereits im Vorfeld den Antrag gestellt, einen Punkt in die öffentliche Sitzung verlegen zu lassen.
“Es gibt unserer Ansicht nach keinen Grund den TOP nicht-öffentlich zu behandeln, zumal dieser erst kürzlich in öffentlicher Sitzung von 1. BGM Peter Höß angesprochen wurde”, heißt es in einer Stellungnahme. Im Endeffekt hatte sich dieser Antrag jedoch schnell wieder erledigt, da es sich lediglich um eine Information und nicht um eine Abstimmung handelte. Doch der Vorgang zeigt, dass man in Wiessee nun stärker um Transparenz bemüht ist, als zuvor.
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