Notarzt kollidiert mit Roller

Gestern ereignete sich ein tragischer Verkehrsunfall zwischen Seeglas und St. Quirin: Ein 39-jähriger Mann und sein 6-jähriger Sohn wurden schwer verletzt. Doch damit nicht genug. Auf dem Weg zu der Unfallstelle kollidierte ein Notarzteinsatzfahrzeug mit einem 15-jährigen Rollerfahrer. Ein Strafverfahren folgt.

Der Rettungswagen kollidierte kurz vor der Unfallstelle mit einem Rollerfahrer.
Der Notarztwagen (links) kollidierte kurz vor der Unfallstelle mit einem Rollerfahrer.

Gestern Nachmittag kam es zu einem schweren Unfall auf der B307 zwischen Seeglas und St. Quirin. Gegen 17:00 Uhr kam ein 39-jähriger Fahrer kurz hinter dem Bahnübergang von der Fahrbahn ab und fuhr in eine Böschung. Das Auto krachte gegen einen Baum. Dabei wurden der Fahrer und sein sechsjähriger Sohn so schwer verletzt, dass sie mit zwei Rettungshubschraubern in Münchner Kliniken geflogen wurden. Wie genau es zu dem Unfall kam, ist noch unklar.

Wenige Meter entfernt ereignete sich ein weiterer Verkehrsunfall. Ein 40-jähriger Notarzt fuhr mit Blaulicht und Horn zur Unfallstelle nahe St. Quirin. Auf dem Weg dorthin kollidierte er mit einem Rollerfahrer.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der 15-jährige Kreuther bog gerade vom Buchbergweg in St. Quirin auf die Hauptstraße Richtung Tegernsee. Da der Notarzt im Einsatz war, fuhr dieser auf der Gegenspur an mehreren Fahrzeugen vorbei. So kam es zum Zusammenstoß. Der Rollerfahrer erlitt nur leichte Verletzungen, der Notarzt blieb unversehrt.

Am Roller entstand ein Totalschaden von rund 400 Euro. Der Sachschaden am Notarztwagen beläuft sich auf zirka 3.000 bis 4.000 Euro. Doch der junge Kreuther wird sich wohl mehr über das kommende Verfahren ärgern. Denn dieser hatte zwar eine Mofaprüfbescheinigung, doch sein Roller konnte weit mehr als nur 25 km/h fahren. Dafür wäre ein Führerschein der Klasse M und ein Alter von 16 Jahren nötig. Auf den Kreuther kommt nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.

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