„Notfallplan Asyl“ aktiviert

Die Regierung von Oberbayern hat jetzt mitgeteilt, dass die Aktivierung des „Notfallplans Asyl“ für den Landkreis Miesbach unmittelbar bevorsteht. Dies bedeutet, dass der Landkreis kurzfristig eine große Anzahl von Asylbewerbern unterbringen muss. Es werden daher rund 200 neue Flüchtlinge erwartet.

Im Sommer 2013 zogen Asylbewerber in die Miesbacher Turnhalle ein
In der Miesbacher Berufsschul-Turnhalle werden jetzt 200 Asylbewerber untergebracht. / Archivbild

Voraussichtlich werden die Asylbewerber in der Woche ab dem 13. Juli ankommen. Der genaue Termin steht allerdings noch nicht fest. Die Asylbewerber werden in der Turnhalle der Berufsschule Miesbach untergebracht. Die Vorbereitungen vor Ort laufen bereits. Derzeit werden Sanitärcontainer organisiert und die Wasser- und Stromversorgung sichergestellt. Betten und Schränke stehen bereits.

Die Erstaufnahmeeinrichtung soll jedoch nur vorübergehend bestehen. Laut Aussagen der Regierung von Oberbayern wird sie etwa vier bis sechs Wochen Bestand haben und dann wieder aufgelöst. Die Asylbewerber werden dann teilweise im Landkreis Miesbach untergebracht, zum größten Teil jedoch auf andere Landkreise weiterverteilt. Allerdings können nach der Auflösung weitere Aktivierungen folgen.

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Weitere Asylbewerber folgen

Die 200 Asylbewerber werden allerdings nicht auf die vom Landkreis zu erfüllende Quote angerechnet. „Das heißt, uns werden weiterhin wöchentlich Asylbewerber zugeteilt, die wir unterbringen müssen“, erklärt Stefan Köck, Abteilungsleiter für Asylangelegenheiten im Landratsamt.

Die anfallenden Eingangsuntersuchungen für die ankommenden Flüchtlinge übernimmt das Krankenhaus Agatharied. „Ein logistisch und personell sehr aufwändiges Programm“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Daher wurde der Ablauf bereits im Vorfeld geprobt. „Die professionelle Unterstützung unseres Krankenhauses ist hier unerlässlich“, betont Landrat Wolfgang Rzehak.

Neben Miesbach ist auch in vier anderen Landkreisen der „Notfallplan Asyl“ aktiviert worden. Das Programm ist ein planerisches Konzept, bei dem alle kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten anmelden müssen. Der Landkreis muss neben der Unterbringung die medizinische Versorgung, die Bewachung, die Verpflegung sowie die soziale Betreuung gewährleisten.

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