Denn vieles deutet daraufhin, dass die TTT an einer Vermittlung von Übernachtungsgästen nur wenig Interesse hat, wenn die Gastgeber „offline“ sind. Doch TTT-Geschäftsführer Georg Overs dementiert: „Eine interne Anweisung gibt es nicht.“
Als hätte die TTT um ihren Chef Georg Overs derzeit nicht schon genug zu tun ‒ um die anstehende Fusion mit der ATS über die Bühne zu bringen, steht ihr nun weiterer Ärger ins Haus. Denn einige Vermieter erheben den Vorwurf, dass sie bei telefonischen Anfragen von Gästen gar nicht erst genannt werden. Der Grund: ihre Betriebe sind nicht online buchbar, sondern nur auf telefonische Anfrage. Und in so einem Fall würde die obligatorische Vermittlungsprovision der TTT in Höhe von zwölf Prozent entfallen.
Abwehrende Haltung
„Ich finde das eine Schweinerei“, meint die Betreiberin des Gasthauses „Anna“, Annemarie Heide. Über zwei Wochen sei ihre Ferienwohnung im Juli freigestanden. Eine Anfrage habe es seitens der TTT nicht gegeben.
Als sie sich daraufhin bei der Tourist-Information in Bad Wiessee gemeldet und um Hilfe bei der Vermittlung gebeten habe, habe sie nur eine abwehrende Antwort bekommen. „Zurzeit werden Ferienwohnungen kaum nachgefragt. Aber man werde mich bei Anfragen in jedem Fall angeben, da ich alles ordnungsgemäß gemeldet habe“, so Heide.
Der Selbstversuch
Einem Bekannten sei dies dann komisch vorgekommen, erzählt die 59-Jährige. Daher schlug dieser vor, sich einmal anonym bei der Wiesseer TI zu melden und als potenzieller Gast eine Ferienwohnung anzufragen, die auf das Profil des Gästehauses „Anna“ passen würde.
Seine Erfahrung fiel dann jedoch mehr als ernüchternd aus, wie Heide erklärt. Zuerst seien ihm die Häuser Schreier, Kurpark und Trinkl genannt worden. Die Nachfrage nach weiteren Betrieben wurde dann allerdings energisch verneint.
Ausgebucht
So soll die TI-Mitarbeiterin laut den Angaben von Heide geantwortet haben: „Nein, die drei sind wirklich alles, was wir derzeit haben. Der Ort ist nahezu ausgebucht. Es ist schließlich Hauptsaison.“ Erst nach einer weiteren und deutlich konkreteren Anfrage per E-Mail sei ihr Haus genannt worden, erzählt die Gästehausbetreiberin weiter.
Als sie den Vorfall in einer anderen Tourist-Info einer Angestellten schilderte, soll diese ihr im Vertrauen die gängige Praxis bestätigt haben:
„Sie sind chancenlos. Wir als Mitarbeiter sind angehalten, immer erst die online buchbaren Betriebe zu nennen. Schließlich sind wir jetzt eine GmbH und müssen Profit erwirtschaften.“
Heide sieht in dieser Praxis einen erheblich Nachteil für sich und auch den Gast. Dabei ist die 59-jährige Wiesseerin nicht die Einzige. Ähnliche Erfahrungen hat auch Heinz Waldenmaier vom Gasthaus „Ludwig Thoma“ in Rottach-Egern gemacht. Als man ihn aus der TI anrief und fragte, ob bei ihm noch ein Zimmer frei sei, habe er dies zuerst bestätigt. „Als die Dame dann jedoch gesagt hat, dass sie mich einbucht, habe ich geantwortet: Nein, das möchte ich nicht“, so Waldenmaier weiter. Denn in dem Fall wären wieder die zwölf Prozent Provision für die TTT angefallen.
Daraufhin habe die Mitarbeiterin ihm erklärt, dass sie den Gast ohne Onlinebuchung nicht vermitteln dürfe. Auf die Frage von Waldenmaier, was sie dem Gast denn dann sagt, antwortete sie:
„Ich sage ihm, dass es bei diesem Vermieter nicht geklappt hat und ich es bei jemand anderem versuchen muss.“
Waldenmeier findet dieses Vorgehen fatal. Er habe nichts dagegen, dass man mit der Zeit gehe und Onlinebuchungen anbiete. Allerdings dürfe es nicht so weit gehen, dass die TTT alle Betriebe, die aus irgendeinem Grund keine Onlinebuchungen wollen, abwürgt. „Ich kann nicht verstehen, warum die TTT auf unsere Kosten Geld verdienen will. Es hat doch keiner was davon, wenn sie uns Umsatz wegnehmen.“
Overs weist Vorwürfe zurück
Der Geschäftsführer der TTT, Georg Overs, weist dagegen die von den Vermietern geäußerten Vorwürfe zurück. Eine interne Anweisungen, die nur auf Anfrage buchbaren Betriebe nicht zu nennen, gäbe es nicht.
Gleichwohl sei es richtig, dass die zahlenden Betriebe zuerst genannt würden. „Es gibt eine Priorisierung“, so Overs. Dies habe auch damit zu tun, dass die anderen Betriebe oft ihre Daten nicht aktuell halten würden. „Wenn wir Zimmer vergeben, die dann nicht frei sind, haben wir ein Problem. Auch ein rechtliches“, rechtfertigt sich der TTT-Chef.
„Nichtsdestotrotz sind unsere Mitarbeiter in den TIs angehalten, auch die frei gemeldeten Gastgeber zu nennen, sollten die zuerst vermittelten Betriebe dem Gast nicht zusagen“, weiß Overs. Wenn das nicht geschehen ist, sei das ein Fehler, so Overs. „Eine anders lautende Anweisung gibt es nicht.“
Der Vorsitzenden des Rottacher Verkehrsvereins, Anastasia Stadler, sind diese Vorwürfe dagegen ebenfalls bekannt. Stadler, Vermieterin und CSU-Gemeinderätin, findet es schade, dass die TTT einen Weg beschreitet, der aus ihrer Sicht in die falsche Richtung führt.
„”In diesem Punkt verstehe ich die Sprache der TTT nicht. Da besteht meines Erachtens definitiv Handlungsbedarf.“
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