Ohne Zusatz-Test mit 2G auf die Piste

Wie soeben das Büro des Fraktionsvorsitzenden der Freie Wähler, Florian Streibl, meldet, hat das Kabinett in München die 2G Plus Regelung für Seilbahnen und Schlepplifte in Bayern gekippt. Damit entfällt die Testpflicht für alle Geimpften und Genesenen. Die Wintersportfreunde freut’s auch bei uns.

Noch ist alles sehr ruhig an der Wallbergbahn in Rottach-Egern. Bei aber nur 25 Prozent zugelassener Auslastung könnten sich hier bald lange Schlangen bilden.

In den letzten zwei Wochen sind die Emotionen hochgekocht. Lift- und Seilbahnbetreiber im Landkreis sind Sturm gelaufen gegen den Beschluss der Landesregierung, den Besuch der alpinen Skipisten für Genesene und Geimpfte auch noch zusätzlich von einem negativen Schnelltest abhängig zu machen. 2G Plus hieß es vonseiten des VDS-Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V., sei der endgültige “Todesstoß” für die seit Beginn der Pandemie so stark gebeutelte Branche. Sogar von einem “Lockdown durch die Hintertür war die Rede.

Heute nun soll es im bayerischen Kabinett laut einer vorab veröffentlichten Pressemitteilung aus dem Büro von Florian Streibl, dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, zu einem Umdenken gekommen sein. Streibl wörtlich:

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Durch intensive Gespräche mit dem Koalitionspartner und dem Ministerpräsident Dr. Markus Söder konnte ich eine Lockerung in Sachen „Zugang zu Seil- und Bergbahnen“ erreichen. Das Kabinett stimmte am Dienstagvormittag zu, dass die Testpflicht bei Seil- und Bergbahnen wegfallen wird.

Auch im Landkreis Miesbach wird diese Nachricht mit großer Freude aufgenommen werden, wie uns auch Antonia Asenstorfer,
von der Alpen Plus Partner GbR, stellvertretend am Telefon bestätigt:

Wir freuen uns schon sehr. Besonders für die beiden großen Skigebieten am Spitzingsee-Tegernsee und im Sudelfeld bedeutet die Rückkehr zur 2G Regelung eine große Erleichterung.

Für die Wallbergbahn, die am Wochenende mit der 2G Plus Regel testweise den Betrieb aufgenommen habe, sei die Lage leider noch nicht befriedigend. So gelte hier neben der Erleichterung durch die wegfallende Testpflicht immer noch die Kapazitätsbegrenzung auf 25 Prozent der Normalauslastung.

Was im Klartext bedeute, dass mit einer Gondel nur eine Person statt im Normalbetrieb vier Personen befördert werden könnten. Wirtschaftlich wie organisatorisch bei den langen Warteschlangen ein großes Problem für den Betreiber. Wie die Sprecherin von Alpen Plus meint, eine etwas sinnfreie Regel, wie sie an einem Beispiel erklärt:

Eine vierköpfige Familie kommt in einem Auto zum Wallberg. Um aber auf den Berg zu kommen, benötigen sie vier Gondeln.

Noch aber hat Asenstorfer Hoffnung, dass es nicht ganz so schlimm kommt: “Wir warten jetzt noch auf die genaue Ausführung der geänderten Fassung bei der Kapazitätsbegrenzung bei geschlossenen Kabinenbahnen. Es wäre schon eine Hilfe, wenn es Ausnahmen für gemeinsame Haushalte gäbe.” Für die Schlepp- und Sessellifte soll es laut aktuellen Stand keine Begrenzung der Beförderungsleistung geben.

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