Party in Asylunterkunft eskaliert

Eigentlich wollten sie nur feiern. Doch dann kam es zum Streit. Fünf Eritreer standen gestern wegen massiver Körperverletzung vor Gericht. Drei zu Unrecht, wie sich herausstellte.

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Zwei Eritreer. /Bild: NK
Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Zwei Eritreer. /Bild: NK

Schweigend warten sie auf den Richter. Ghenet E. (21), Amanuel H. (33), Bahabelom T. (25), Yonas T. (25) und Shishay T. (41) aus Eritrea, die in der Asylunterkunft in Weyarn untergebracht sind, sitzen nebeneinander im Miesbacher Amtsgericht, die Köpfe gesenkt. Sie werden der schweren Körperverletzung beschuldigt.

Ihr Dolmetscher übersetzt die Anklageschrift: Am 22. November vergangenen Jahres sollen sie einen aus Pakistan stammenden Mann mit der Innenfläche einer Bratpfanne geschlagen haben. Zu diesem Zeitpunkt habe sich dieser gegen 20:00 Uhr auf einer privat organisierten Party in der Asylunterkunft in Weyarn aufgehalten.

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Mit Tritten gegen das Schienbein und Schlägen mit leeren Bierflaschen auf den Kopf hätten sie den Geschädigten attackiert. Dadurch habe dieser eine Platzwunde am Kopf sowie Verletzungen an Hand und Daumen davongetragen und sei ins Krankenhaus gebracht worden, wo man die Verletzungen nähen musste.

Alkohol, Bierflaschen und eine Bratpfanne

Nacheinander sagen die Angeklagten gestern vor Gericht aus. Alle fünf bestreiten die Anklageschrift. Die erste von ihnen ist Ghenet E. (21), Mutter zweier Kinder. Sie sagt, sie habe sich in der Küche aufgehalten und sei vom Geschädigten, der sichtlich angetrunken war, berührt und belästigt worden. Er soll sie sogar als Hure beschimpft haben. Als sie ihn daraufhin schubste, sei er mit einem Messer zurückgekommen und habe mit einer Bierflasche das Glas der inzwischen verschlossenen Küchentür zertrümmert.

Amanuel H. (33), gelernter Bauarbeiter und Organisator der Party sagt ebenfalls aus, dass die Anklageschrift nicht der Wahrheit entspreche. Richtig sei, dass Ghenet E. sich mit dem Geschädigten gestritten habe, was allerdings öfter vorgekommen sei. Von Tumult und Kämpfen habe er nichts mitbekommen.

Nur als er sah wie der Geschädigte die junge Mutter schlagen wollte, habe er eingegriffen und den pakistanischen Mann mit viel Überzeugungsarbeit in dessen Wohnung gebracht. Doch dieser sei mit einem Brotmesser zurückgekommen. Anschließend kam es zum Gerangel und Amanuel H. verletzte sich an der Hand. Danach habe er weiter aufgeräumt. Als er zurückgekommen sei, habe der Geschädigte bereits am Kopf geblutet. Wie das passierte, habe er nicht gesehen.

Zeuge entlastet drei Angeklagte

Auch die drei anderen Angeklagten bestreiten, den Geschädigten geschlagen zu haben. Richter Klaus-Jürgen Schmid zitiert daraufhin eine Aussage des Angeklagten Bahabelom T. (25) bei der Polizei: Dort soll er ausgesagt haben, dass „alle anwesenden Gäste mit der Flasche auf den Geschädigten eingeschlagen hätten“. Er selbst habe den Küchenstreit gehört, und einfach mit der Bratpfanne zugehauen. Der Angeklagte schweigt, scheint sich nicht mehr an diese Aussage zu erinnern.

Dann tritt der Geschädigte selbst als Zeuge auf. Was er fast schüchtern aussagt, klingt sowohl für die Staatsanwältin als auch für Richter Schmid glaubwürdig:

Ich war – bis auf einen Somalier – zusammen mit einem anderen der einzige aus Pakistan stammende Gast. Alle anderen kamen aus Eritrea. Bahabelom hat mich aufgefordert zu tanzen. Als ich nicht wollte, hat er mich mit dem Fuß getreten.

Später habe er ihn erneut zum Tanzen bewegen wollen. Als er ablehnte, sei es erneut zum Streit gekommen, woraufhin Bahabelom T. ihn mit der Bierflasche auf den Kopf schlug. In der Küche habe sich der Streit dann fortgesetzt. Einige der 20 anwesenden Gäste, darunter auch der Angeklagte Yonas T., schlugen dort weiter mit der Flasche auf ihn ein.

Zur seinen eigenen Sicherheit habe er sich daraufhin ein Küchenmesser geholt. Amanuel H. habe helfen wollen und ihm das Messer entwendet. Irgendwann sei die Polizei gekommen und man habe ihn ins Krankenhaus gebracht. Eine Strafanzeige habe er nicht stellen wollen, sagt er dem Richter:

Jeder muss für seine Fehler selbst gerade stehen.

In der über zwei Stunden dauernden Verhandlung stellt sich schließlich heraus, dass nur Bahabelom T. und Yonas T. zu verurteilen sind. Beide haben lebensgefährlich gehandelt. Bahabelom mit der Bratpfanne, Yonas mit der Bierflasche. Richter Schmid verhängt für beide eine Freiheitsstrafe von je einem Jahr und setzt sie zur Bewährung aus.

Bahabelom T. bekommt zur Auflage, zusätzlich 1.000 Euro an den Weißen Ring zu spenden – einen Verein, der Opfer von Straftaten unterstützt. Da Yonas T. bereits vorbestraft ist, bekommt er das gleiche Strafmaß wie Bahabelom T. Weil er aber keinen Job hat, zahlt er nicht, sondern leistet 100 Stunden Sozialdienst ab. Die beiden tragen zudem die Kosten des Verfahrens. Die anderen drei Angeklagten werden vom Richter freigesprochen.

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