Per “Checkliste” die Landschaft retten

Im vergangenen Jahr schlugen die Wellen noch hoch, als es um die Herausnahme von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten ging. Kriterien und Regeln entzweiten den Kreistag. Jetzt gelang es einer Arbeitsgruppe, mit einer Checkliste als Orientierungshilfe alle Kreisräte hinter sich zu bringen.

Entnahmen aus dem Landschaftsschutz könnten künftig per Checkliste schwieriger werden. Hier die Bautätigkeiten am Waakirchner Lanserhof im Jahr 2014. /Archivbild

Ein desaströses Bild bot der Kreistag Mitte vergangenen Jahres, als die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebieten erregt diskutiert wurde. Es gab Anträge und Gegenanträge. Vor einem Jahr bildete sich dann auf gemeinsame Initiative von CSU und Freien Wählern (FWG) eine Arbeitsgruppe.

Knackpunkt war deren Chefposition. Diesen reklamierte Landrat Wolfgang Rzehak für sich. Doch der Grünen-Politiker unterlag, auch mit dem Vorschlag eines Bürgerdialogs. So kam die Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Vizelandrat Klaus Thurnhuber (FWG) zustande. Wenn auch die erste von insgesamt sechs Sitzungen holprig startete, wie er sagte.

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Der Durchbruch gelang aber nach einhelliger Meinung, als sich die Gruppe nicht mehr daran versuchte, Kriterien und Regeln für künftige Herausnahmen von Flächen aus Landschaftsschutzgebieten zu erarbeiten, wie es der Antrag ursprünglich vorgesehen hatte, sondern sich an eine Checkliste machte.

Checkliste als Orientierungshilfe

An ihr kann sich künftig jeder Kreisrat orientieren und für sich abwägen. Gelangen Kreisräte und Fachgremien anhand der Checkliste zu der Erkenntnis, dass ein Grundstück für die Herausnahme ungeeignet ist, sollen sie Kommunen und Vorhabensträger auffordern können, Alternativen zu prüfen – gegebenenfalls auch über die betreffende Gemeindegrenze hinaus. Hier brauche es dann aber auch hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen interkommunale Lösungen.

Thomas Mandl Mandl (SPD) könnte sich einen Ausgleich unter den Gemeinden vorstellen. Denn einige Kommunen könnten sich wegen der Lage gewerblich nicht so entwickeln, wie sie wollten, andere schon. Hier einen Ausgleich bei der Gewerbesteuer zu schaffen, „ist eine Aufgabe für die Zukunft“.

Ziel ist der Erhalt der Kulturlandschaft

Aber allen in der Arbeitsgruppe sei klar geworden, so Turnhuber, als er nun dem Kreistag seine Checkliste vorlegte, „damit die wertvolle Kulturlandschaft auch für die nächste Generation zu erhalten“. Bei einer unerlässlichen Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutz müsse eine Gemeinde künftig begründen, warum es ausgerechnet diese Fläche für die Umsetzung eines Entwicklungsziels sein muss.

Die zustimmenden und ablehnenden Positionen müssen künftig differenziert formuliert werden. Die Checkliste mit ihren Kriterienkatalog soll auf mögliche abwägungsrelevante Belange hinweisen und zu einem transparenten Diskurs beitragen. „Die Wähler erwarten von uns, dass wir Lösungen produzieren“, so Turnhuber.

Von Preysing sieht im Kriterienkatalog “Durchbruch”

Georg von Preysing (CSU), selbst Mitglied der Arbeitsgruppe, räumte ein, dass er in den Sitzungen „auch viel dazugelernt“ habe. Denn die Ausgangslage war offenbar nicht rosig, da es zunächst unter seinen „Mitstreitern“ unterschiedliche Ziele gegeben habe, die jeder durchbringen wollte.

Ähnlich der inzwischen geplatzten Jamaika-Koalition in Berlin, meinte Preysing ironisch. Der Durchbruch sei seiner Ansicht nach gelungen, als der Begriff „Kriterienkatalog“ durch „Checkliste“ ersetzt wurde. Dann sei alles ein bisschen leichter gegangen. Denn die Checkliste sei nun für die Zukunft eine objektive Grundlage, „wie man mit einem Antrag auf Herausnahme aus einem Schutzgebiet umgeht“.

Er verspreche sich davon, dass nun nicht mehr bei jeder Sitzung, „wie es vorher war“, eine nutzlose Debatte geführt werde, „Jetzt kann mit der Checkliste Punkt für Punkt abgearbeitet werden, ob in den Gemeinden oder im Kreistag. Früher seien Entscheidungen oft nach Stimmungslagen gefallen, jetzt könne dies nicht mehr passieren. „Denn nun kann ein Antrag relativ emotionsfrei behandelt werden“, meinte Preysing.

Gewebegebiet kontra Landschaftsschutz

FWG-Fraktionssprecher Norbert Kerkel lobte die Arbeitsgruppe, die mit der Checkliste eine „gute Lösung“ auch für den Kreistag gefunden habe. Paul Fertl (SPD) hatte noch Zweifel, ob man sich mit der Checkliste künftig leichter tue. Aber die Abläufe seien nun „klarer strukturiert“. Wichtig sei für ihn, dass auch die Alpenkonvention Bestandteil der Abwägungskriterien sei.

Die Arbeitsgruppe hatte festgezurrt, dass die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz „gemäß der Alpenkonvention nur dann rechtlich zulässig ist, wenn trotz der dadurch ermöglichten Beeinträchtigung das Schutzgebiet als Ganzes gemäß seines Schutzzwecks erhalten bleibt“.

Die Zukunft wird’s zeigen

Die Checkliste trage für ihn zur Transparenz bei, sagte Thomas Mandl (SDP), „da sie auch zu einer Versachlichung der Diskussion führen kann“. Bei einer geplanten Gewerbeansiedlung muss nun geprüft werden, ob das Vorhaben ins Gewerbeprofil passt und Arbeitsplätze sowie Umsatz eines nachhaltigen Unternehmens im Verhältnis zur Flächenentnahme stehen.

Trotz anfänglicher Vorbehalte war auch Rzehak mit dem Ergebnis der sechsköpfigen Arbeitsgruppe, mit je einem Vertreter der Fraktionen, zufrieden. „es ist was Gutes rausgekommen“. Der Härtetest wird es weisen. Dann, wenn wieder einmal eine Fläche aus einem Landschaftsschutzgebiet zugunsten eines Gewerbegebiets herausgenommen werden soll.

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