Wenn’s hoaßt, da Horst kimmt net

Rechtsanwalt Peter Horst aus Dürnbach liegt mit den Behörden im Dauerclinch. Der Grund liegt unter anderem in Abgrabungen für sein Haus, in das er Flüchtlinge einquartieren will. Heute war der Fall erneut Mal vor Gericht. Doch Horst kam erst gar nicht zur Verhandlung.

Der Gmunder Rechtsanwalt Peter Horst will seit 2013 zwei Asylwohnungen auf seinem Grundstück bauen. Mit den Abgrabungen hat er bereits begonnen.

Auf 10 Uhr war der Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgerichts anberaumt. Man wollte darüber beraten, ob die Abgrabungen an seiner Dürnbacher Villa rechtens sind oder nicht – so wie es das Landratsamt und die Gemeinde Gmund sehen. Für den Eigentümer Peter Horst ist die Sache klar: die Abgrabungen sollen mehr Lichts ins dunkle Untergeschoss bringen und dieses so bewohnbar machen.

Doch der juristische Marathon zerrt scheinbar an den Nerven der Beteiligten. Denn bereits 2015 gab es eine Besichtigung des Münchner Verwaltungsgerichtes. Dabei kam es zu einer Einigung: anstatt der Abgrabungen sollte eine Kellertreppe für Zugang und mehr Licht sorgen. Nur passiert ist seitdem an Horsts Haus nichts. Dafür klagte der Gmunder erneut – dieses Mal gegen die Gestaltungssatzung der Gemeinde Gmund.

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Die Strategie von Horst? Unbekannt

Heute hätte der Fall verhandelt werden sollen. Doch der Kläger erschien erst gar nicht zum Gerichtstermin. Die genauen Gründe kennt nur Peter Horst. Doch der ist nicht erreichbar. Auch vor der heutigen Verhandlung wollte der Gmunder den Termin verschieben lassen. Kurz davor kündigte er dann an, zu dem Gerichtstermin nicht erscheinen zu wollen. Der Vertreter des Landratsamtes kehrte daher auf dem Weg nach Gmund direkt wieder zurück.

Zumindest Richterin Cornelia Dürig-Friedl fand Horsts Abwesenheit nach der Vorgeschichte nicht so gut. Die Verhandlung zog Sie dann auch ohne den Kläger durch. Ein Urteil soll die nächsten Tage fallen. Ob die Strategie des Anwalts aufgeht, ist dabei mehr als offen.

Ursprünglicher Artikel vom 9. Januar 2017 mit der Überschrift: „Wenn’s wieda hoaßt, da Horst klagt“
Wie berichtet, diskutierte der Gmunder Ortsplanungsausschuss bereits mehrfach über die Pläne von Rechtsanwalt Peter Horst aus Dürnbach. Auf seinem 2.900 Quadratmeter großen Grundstück hat er vor, zwei Wohngebäude als Flüchtlingsunterkunft zu bauen.

Dieses Haus in Dürnbach soll zu einer Sammelunterkunft werden. Doch die Gemeinde hat was dagegen.
Dieses Haus in Dürnbach soll zu einer Sammelunterkunft werden. Doch die Gemeinde hat was dagegen / Archivbild

Obwohl Landratsamt und Gemeinde die unterschiedlichsten Varianten seines Bauantrags seit Jahren immer wieder ablehnten, hat der Rechtsanwalt mit den Ausgrabungen begonnen. Die Gemeinde lehnt eine Sammelunterkunft ab und besteht auf einer Nutzung als Wohngebäude. Deshalb verhängte sie eine Veränderungssperre, woraufhin es im April letzten Jahres zum Rechtsstreit kam. Damals einigte man sich darauf, das Gelände teilweise wieder aufzuschütten.

Neuer Gerichtstermin

Am 11. Januar beschäftigt sich nun das Münchner Verwaltungsgericht zum wiederholten Male mit dem Fall. Horst klagt auf erneute Erteilung der Baugenehmigung und will damit die Einstellung der Abgrabungen verhindern. Beklagter ist das Landratsamt Miesbach. Das Gericht wird nun prüfen, ob die Abgrabungen rechtskonform sind.

Bereits im April letzten Jahres wurde geprüft, ob der Baustopp, den die Gemeinde verhängte, überhaupt rechtens gewesen sei. Wie der Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, Birger Nemitz, erklärte, sei zumindest das Landratsamt nach wie vor an einer Flüchtlingsunterkunft und an einer Zusammenarbeit mit zuverlässigen Vertragspartnern wegen der Auflösung der Traglufthallen interessiert.

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