Peter Horst krachend gescheitert

Die Entscheidung ist gefallen. Er wollte als „Bürgeranwalt“ kandidieren, doch die Bürger verweigerten Peter Horst die Gefolgschaft für seine Bewerbung um den Chefsessel im Rathaus Gmund. Am Ende wäre er aber auch mit der nötigen Anzahl an Unterschriften nicht als Kandidat zugelassen worden.

Peter Horst wird nicht als Kandidat in Gmund zugelassen

Nun ist es amtlich. Nur drei Kandidaten werden auf den Wahlzetteln stehen. Alfons Besel (Freie Wähler), Franz von Preysing (CSU) und Johann Schmid (SPD) werden bis zur Wahl am 25. Februar um die Gunst der Wähler ringen. Der parteifreie Rechtsanwalt Horst schaffte es bis gestern 12 Uhr nicht, 120 Bürger zu motivieren, ihn auf der Unterschriftenliste im Rathaus zu unterstützen.

Der streitbare Gmunder lag weiter unter dem nötigen Quorum. Er konnte nur 14 Stimmen für sich verbuchen, wie Wahlleiter Florian Ruml vor dem Wahlausschuss feststellte. Ein beachtlicher Mangel sei, dass die Anwesenheitsliste zur Aufstellungsversammlung nicht den eingereichten Unterlagen beilag, obwohl Horst rechtzeitig von der Gemeinde darauf hingewiesen wurde, so Ruml.

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Nur 14 Gmunder bekannten sich zu Horst

Allein damit sei der Wahlvorschlag schon ungültig. Ein weiteres Versäumnis sei, dass die gesetzliche Frist zur Ladung der Aufstellungsversammlung nicht eingehalten wurde. Der dritte Fehler von Horst war, dass „Gmund aktiv“ als nicht organisierte Wählergruppe „nicht form- und fristgerecht“ und öffentlich die Aufstellungsversammlung ankündigte, wie es das Wahlrecht vorsieht. „Dieser Mangel konnte nicht mehr behoben werden“, so Ruml, „denn die Frist war am 4. Januar abgelaufen“.

Somit war es im Grunde unerheblich, wie viele Unterschriften Horst auf der Unterstützerliste im Rathaus noch für sich verbuchen kann. Erforderlich waren angesichts der Einwohnerzahl von Gmund 120 Unterschriften, doch nur 14 Gmunder bekannten sich zu Horst. Obwohl schon früh klar wurde, so Ruml, dass Horst als Kandidat keine der Voraussetzungen erfüllen würde, musste die Unterschriftenliste dennoch ausgelegt werden. Denn über die Gültigkeit des Wahlvorschlags entscheide nur der Wahlausschuss, damit dessen Votum nicht anfechtbar sei.

Ein Kandidat macht sich unbeliebt

Horst war relativ spät ins Rennen gegangen. Erst Ende Dezember hatte er sich zur Kandidatur entschlossen und kurzfristig ein Wahlprogramm zusammengeschustert. Für Verärgerung sorgte er quer durch den Landkreis, als Horst eine angebliche Schließung der Bahnstrecke zwischen Gmund und Tegernsee kolportierte. „Das ist falsch und gegenstandslos“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Bahn-Gesellschafter-Vertreter Wolfgang Rzehak (Landkreis), Johannes Hagn (Tegernsee) und Georg von Preysing (Gmund). „Dies wurde zu keinem Zeitpunkt diskutiert. Die Bahnverbindung bis nach Tegernsee ist unverzichtbar.“

Für Rzehak war schnell klar, was er als Wähler in Gmund von dem Kandidaten hält. Auf seiner Facebook-Seite meinte der Grünen-Landrat nur: „Nicht wählbar und als Bürgermeisterkandidat nicht geeignet“. Damit distanzierte sich Rzehak von den beiden Gemeinderätinnen seiner Partei, von Helga und Laura Wagner. Sie hatten dem „Außenseiter“ ihre Unterstützung zugesagt, damit „es wirklich einen Wandel geben kann für Gmund.“ Dies aber sei eine absolute Privatmeinung von Helga und Laura Wagner und nicht mit den Grünen vor Ort abgesprochen, konterte Rzehak. „Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es gibt keine Unterstützung der Gmunder Grünen oder des Kreisverbandes der Grünen für Herrn Horst“, schrieb Rzehak unmissverständlich. Horst hatte auch damit geworben, er werde von der Gemeindefraktion der Grünen unterstützt. Deren Logo hatte er auch widerrechtlich verwendet.

Nach der Entscheidung des Wahlausschusses heute, dass Horsts Kandidatur „ungültig“ ist, bleibt es dabei, dass es nur drei Kandidaten zur Wahl des Bürgermeisters in Gmund gibt. Sie alle erfüllen die für den Wahlausschuss relevanten Vorgaben. Der Sieger übernimmt am 1. April das Amt des Ortsvorstehers.

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