Seit 15 Jahren betreibt Hubert das Herzogliche Bräustüberl. Doch nun sieht er sein Geschäft bedroht – vom Weltkonzern Google und dessen Angaben. Wer mit Hilfe von Google etwa nach einem Restaurant sucht, dem liefert die Suchmaschine nicht nur die Adresse, sondern auch automatisch weitere Informationen wie Bewertungen und Hinweise auf Stoß- und mögliche Wartezeiten. Doch die Angaben, die nicht das Lokal selbst, sondern Google erstellt, seien falsch und geschäftsschädigend, klagt Wirt Hubert.
Falsche Informationen über das Bräustüberl
Hubert und sein Team trauten ihren Augen kaum, als sie die Zeitangaben seit November 2017 genauer beobachteten: Über Wochen vermeldete Google, das Bräustüberl sei voll. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in oder abseits der Hochsaison, die Info laute fast immer “stark besucht” mit Wartezeiten von „15 Minuten“, an Wochenenden auch mal 90 Minuten. Paradox: Die Gäste dagegen loben bei den Google-Bewertungen im Internet die „schnelle Bedienung“ und „Top-Service“ im Bräustüberl.
Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. An diesem Mittwoch ist nun vor dem Landgericht München I (Prielmayerstr. 7) die Verhandlung angesetzt.
Wiederholungsgefahr durch den US-Riesen
Auch wenn Google die Angaben gelöscht habe, sei das Problem nicht gelöst, sagt Glückstein. “Der bloße Umstand, dass eine Rechtsverletzung beendet wird, räumt die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht aus”, sagt er. Oder einfacher: “Die falschen Angaben sind derzeit zwar entfernt. Aber Google könnte diese jederzeit wieder veröffentlichen.”
Google hatte seine Angaben so erklärt: “Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen “Stoßzeiten” und “Besuchsdauer”.” Unternehmen könnten aber über einen Link Feedback geben. Und: “Wir werden den Fall außerdem untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern.”
Google verweist auf weltweiten Standard
Laut Hubert hatte ein Google-Mitarbeiter auf einen Algorithmus verwiesen, der weltweit gleich sei. Gäste, die sich vor dem Besuch des Bräustüberls im Internet informierten, könnten die Wartezeitangaben abschrecken. Hubert war verärgert: “Sie bekommen nicht gesagt, warum das aufgeschaltet wurde. Sie können nicht sagen, dass Sie das nicht möchten – und wenn es falsch ist, können Sie es nicht korrigieren.” Google verwies dagegen auf einen Link, unter dem Unternehmen eine Rückmeldung übermitteln könnten.
Zustellung der Klage an Google gescheitert
Bei dem Streit geht es nicht nur um die Unterlassung der laut Hubert falschen Wartezeitangaben, sondern auch um die grundsätzliche Rechtsfrage, ob eine Klage gegen einen US-Konzern bei der Tochtergesellschaft in Deutschland zugestellt werden kann. „Dreimal ist die Zustellung der Klage an den Sitz von Google in Hamburg gescheitert, da die Post den Brief dort schlichtweg nicht abgibt“, erklärt Hubert.
Stattdessen habe Google auf seinen Sitz in den USA verwiesen, sagt Glückstein. Aber Auslandszustellungen seien aufwendig und teuer. Der normale Verbraucher, der gegen Google vorgehen wolle, könne sich allein schon deshalb eine solche Klage meist nicht leisten, so Glückstein. Es sei “wie eine Firewall, mit der Google sich gegen Klagen abschottet”. Deshalb gehe es hier um eine grundsätzliche Frage und einen Präzedenzfall, der anderen Mittelständlern den Weg ebnen könne.
Anwalt sieht gute Chancen
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage nicht wirksam zugestellt wurde, müsste das Bräustüberl dazu die nächste Instanz anrufen. Sieht das Gericht hingegen die Klage als zugestellt an, und es erscheint kein Vertreter von Google, würde das Gericht nur aufgrund der Angaben von Hubert entscheiden – wahrscheinlich mit besseren Chancen für sei Bräustüberl. Wenn nicht, will Hubert laut einem Medienbericht den Weg weitergehen: „Wenn nötig, bis zur Konzernzentrale in den USA“.
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