Phantombeschluss zu Höß-Grundstück

In Bad Wiessee soll der einstige Container-Standort der Realschule zurückgebaut werden. Dies sei nicht Sache der Gemeinde, hieß es im Rathaus, da die Höß-Brüder als Eigentümer noch einen Pachtvertrag mit dem Landratsamt hätten. Doch das stimmt nicht, wie Recherchen der Tegernseer Stimme jetzt zeigen.

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Das Höß-Grundstück war bis vor zwei Jahren Standort für die Realschul-Container.

Bis 2014 standen an der Hauptstraße die Behelfsbauten Realschule. Seit dem Umzug nach Gmund wartet die Kiesfläche auf eine Renaturierung. Diese forderte vergangene Woche die Orts-CSU im Gemeinderat von Bad Wiessee.

Zunächst schien es eine Gemeinderatssitzung, wie viele verlaufen. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Bürgermeister den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt an seinen Vize Robert Huber abgab, da Peter Höß Betroffener war. Ihm gehört mit seinen Brüdern das Grundstück des einstigen Container-Standortes.

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“Nicht akzeptabler Zustand”

Höß setzte sich auf einen Zuhörerplatz und verfolgte von dort das Geschehen. So hörte er auch, dass die Christsozialen in ihrem Antrag von einem „nicht akzeptablen Zustand“ des „gut einsehbaren Grundstücks“ nördlich der Grundschule sprachen. In der Tat ragen auch lange nach dem Abbau des „Containerdorfs“ die Anschlüsse für Strom und Wasser noch aus dem Boden.

Zudem sprießt dort Unkraut, aber kein Rasen, wie vor der Nutzung als Behelfsunterkunft. „Der Rückbau wurde trotz bereits erfolgter Aufforderung bisher nicht vollzogen“, zitierte Florian Sareiter (CSU) den gemeinsamen Antrag. „Den Besitzern soll hierfür von Seiten der Verwaltung eine Frist bis Jahresende gesetzt werden“, so Sareiter.

Herrmann räumt Fehler ein

Doch in seiner Stellungnahme behauptete Geschäftsleiter Michael Herrmann, so wurde es jedenfalls suggeriert, dass die Gemeinde gar nicht dafür zuständig sei, weil das Landratsamt noch einen Pachtvertrag mit den Grundstückseigentümern habe.

Wir können als Gemeinde lediglich das Landratsamt bitten, sich mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen.

Auch dies dürfte Höß vernommen haben, obwohl nach Auskunft des Landratsamtes schon länger feststeht, „dass kein Pachtvertrag mehr mit den Eigentümern besteht“. Dies erklärte Birger Nemitz, Pressesprecher der Miesbacher Behörde, bereits im Oktober gegenüber der Tegernseer Stimme. Nun erneuert er seine Aussage nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Meine Aussage vom Oktober 2015 ist korrekt, es besteht kein Pachtvertrag mehr.

Der mit den Fakten konfrontierte Herrmann räumt den Fehler ein. „Leider wurde ich im Vorfeld von der internen Fachstelle im Haus nicht korrekt informiert. Der zwischen den Eigentümern und dem Landratsamt geschlossene Vertrag ist ausgelaufen“. Es sei jedoch mündlich vereinbart worden, die Anschlüsse noch nicht gänzlich wegzubauen, da zum damaligen Zeitpunkt im Gespräch gewesen sei, die Fläche eventuell als Unterkunft für Asylbewerber zu nutzen.

„Diese Art der Nutzung kommt jedoch nicht mehr in Frage“, so Herrmann. Unabhängig vom Bestehen oder Auslaufen des Vertrages könne dem Wunsch der Antragsteller und des Gemeinderats aber entsprochen werden. „Die Verwaltung wird umgehend mit dem Landratsamt den Rückbau in die Wege leiten“, versichert Wiessees Geschäftsleiter.

Einbahnregelung am Kindergarten soll bleiben

Die CSU lenkte mit ihrem Antrag auch den Blick auf die angrenzende Zufahrt zum Kindergarten. Diese soll in „einem langfristigen Pachtvertrag mit den Besitzern über die Nutzung des westlichsten Grundstücksteils als Einbahnstraßenregelung für den katholischen Kindergarten ausgehandelt werden“. Damit, so der Wunsch der CSU, solle der sichere Verkehrsfluss beibehalten und durch anschließendes Teeren noch verbessert werden.

„Die Einbahnstraßenregelung zum Kindergarten hat sich eindeutig bewährt“, erwiderte dagegen Herrmann auf der letzten Gemeinderatssitzung. „Darüber will die Gemeinde auch einen Pachtvertrag mit den Eigentümern abschließen. Der Bürgermeister als einer der Eigentümer unterstützt uns auch sehr, dass hier etwas vorangeht. Wir stehen unmittelbar vor einer Lösung“.

EInbahnstraßenregelung
Die Einbahnstraßenregelung zum Kindergarten könnte beibehalten werden.

Aus der SPD-Fraktion kamen auch die Redebeiträge, die sich kaum vom CSU-Antrag unterschieden, sich aber aus heutiger Sicht in Luft aufgelöst haben, da nicht das Landratsamt, sondern Höß und seine Brüder die Ansprechpartner sind. Bernd Kuntze-Fechner (SPD) glaubte da noch, „dass den Rückbau vermutlich das Landratsamt verantworten müsste“.

Auch Klaudia Martini zeigte sich überzeugt, die Verwaltung in Wiessee könne beim Landratsamt dafür sorgen, den derzeitigen Zustand zu ändern und die „eingebrachten Anlagen zu beseitigen“. Robert Huber: „Wir sind uns einig, dass die vorhandene Kiesfläche verschwinden soll“.

Bei so viel Konsens am Ratstisch war das Abstimmungsergebnis vorhersehbar: Einstimmigkeit. Doch welchen Wert hat ein solcher Beschluss, wenn die Voraussetzungen dafür gar nicht gegeben waren und der Bürgermeister als Miteigentümer dazu beharrlich schweigt? Auch eine Woche danach wurde der Gemeinderat noch nicht über die eigentlichen Ansprechpartner informiert.

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