Spielbank-Streit endet jetzt vor Gericht

Im Streit um die Spielbankabgabe haben die vier Tal-Bürgermeister gegen den Freistaat geklagt. Jetzt treffen sie sich in München vor Gericht.

Die Talgemeinden wollen ihren Anteil vom Spielgewinn in Bad Wiessee. Ihre Klage wird am 29. März vor dem Münchner Verwaltungsgericht verhandelt.

Die vier Talgemeinden Tegernsee, Rottach-Egern, Gmund und Kreuth wollen ihren Anteil aus dem Spielgewinn in Bad Wiessee. Ihre Klage wird am 29. März vor dem Münchner Verwaltungsgericht in einer nichtöffentlichen Sitzung verhandelt. Erst kürzlich schwärmte Markus Söder (CSU) von der Spielbank in Bad Wiessee (wir berichteten). Sie sei das „Zugpferd der neun staatlichen Spielbanken in Bayern“. Mit 156.000 Besuchern jährlich sei sie die meistbesuchte.

Bis Januar 2015 hatte die Gemeinde Bad Wiessee den anderen Talgemeinden etwas aus Topf der Spielbankabgabe abgegeben. Rund 100.000 Euro bekamen Tegernsee und Rottach-Egern, Gmund und Kreuth rund 50.000 Euro jährlich. Der Spielgewinn fiel schon 2014 mit 2,8 Millionen Euro ganz passabel aus, 2015 bekam die Gemeinde sogar einen fünfzehnprozentigen Anteil der Gesamterträge in Höhe von drei Millionen Euro.

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Doch Bürgermeister Peter Höß hatte Anfang 2015 den Geldhahn zugedreht. Er will die Zahlung erst wieder fortsetzen, wenn sich die Gemeinden anteilig an den Baukosten in Höhe von 28 Millionen Euro für im Jahr 2005 neu gebaute Spielbank beteiligen. Damals hatte es die Gemeinde versäumt, die vier Talgemeinden für die Begleichung der Kosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro mit heranzuziehen.

Klage eine rein „juristische Maßnahme“

Damit sind die Nachbargemeinden nicht einverstanden. Sie wollen ihren Anteil. Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn, der im Rechtsstreit zum Wortführer der betroffenen Tal-Gemeinden ernannt wurde, will jedoch keinen Streit. Die Klage sei eine rein „juristische Maßnahme“, um letztendlich eine vernünftige Lösung zu finden.

Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid des Finanzamts und damit gegen den Freistaat Bayern, nicht gegen Bad Wiessee. Bad Wiessee ist lediglich beigeladen. Da die rechtliche Lage in Bezug auf die „Abmachung der Talgemeinden aus dem Jahr 1977“ nicht eindeutig zu sein scheint, könnte es am 29. März ein Pokerspiel vor Gericht werden.

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