Polizei ermittelt gegen Gleitschirmflieger

Wie berichtet, stürzte am 13. Mai an der Nordseite des Wallbergs ein Gleitschirmflieger ab. Ein anderer hatte die Rettungsaktion behindert. Unklar war bislang, in welchem Ausmaß. Die Polizei ermittelt.

Gestern Nachmittag ist ein Gleitschirmflieger nach dem Start am Wallberg abgestürzt Foto/Archivbild

Ein 50-jähriger Münchner stürzte am 13. Mai mit seinem Gleitschirm an der Nordseite des Wallbergs ab. Er verletzte sich zwar im Rückenbereich, ist aber außer Lebensgefahr. Während der Bergungsarbeiten durch die Bergwacht Rottach-Egern flog ein anderer Gleitschirmflieger im Einsatzbereich des Rettungshubschraubers Christoph 1.

Polizeibeamte hatten dem uneinsichtigen Flieger zunächst ein Startverbot für den Wallberg erteilt. Bis vor kurzem war allerdings noch offen, inwieweit der Rettungseinsatz durch den zweiten Flieger tatsächlich behindert wurde.

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Gleitschirmflieger hat Hubschrauberpiloten abgelenkt

Eine Behinderung bedeutet einen gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Sie wird mit eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft sowie mit Lizenzentzug. Wie Björn Klaassen vom Referat Flugbetrieb des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. (DHV) nun mitteilt, liege in diesem Fall eine „indirekte“ Behinderung vor.

Indirekt bedeutet laut Klaassen in diesem Fall, dass der Gleitschirmflieger nicht direkt den Flugweg des Hubschrauberpiloten gekreuzt hat, ihn aber dennoch abgelenkt hat.

Eine Straftat ist das daher wohl nicht. Fakt ist aber: Gemäß Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegler (FBO) ist zu Unfallstellen weiträumig Abstand zu halten. Weiträumig war es vorliegend aber offenbar nicht.

Die Polizei leitet nun weitere Schritte in die Wege. “Es wurden Ermittlungen aufgenommen”, erklärt ein Mitarbeiter der Wiesseer Inspektion. Ergebnisse könne er derzeit allerdings noch nicht mitteilen.

Der Anflug während des Rettungseinsatzes auf den Wallberg / Bilder: Bergwacht Rottach-Egern

DHV appelliert an Piloten

Weil es in der Flugsaison 2017 bereits drei Vorfälle gab, bei denen Gleitschirm- und Drachenpiloten den Einsatz von Rettungshubschraubern massiv behinderten, hat der DHV eine Sondermeldung veröffentlicht und noch einmal an alle Piloten appelliert:

Wenn ihr in der Luft bemerkt, dass ein Rettungshubschrauber im Anflug oder im Einsatz ist, verlasst den Luftraum großräumig, entweder durch Landen oder durch Wegfliegen zum nächsten Berg.

Ist man dagegen noch nicht gestartet, sollte man warten, bis der Hubschraubereinsatz vorbei ist, so die Empfehlung. Zudem hätte der Pilot gegen die Flugbetriebsordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) verstoßen, so Klaassen, und muss nun mit einer Anzeige rechnen, denn in der FBO heißt es: “Bei Notfällen mit möglichem Hubschraubereinsatz ist der Luftraum um das Unfallgebiet weiträumig freizuhalten.”

Da es sich vermutlich um einen ausländischen Piloten gehandelt habe, wie Klaassen mitteilt, muss zudem geklärt werden, ob dieser überhaupt im Besitz einer deutschen Fluglizenz war. Wenn dies der Fall sei und berechtigte Gründe vorliegen, so ist der Deutsche Hängegleiterverband befugt, ihm diese zu entziehen. Sollte sich entgegen der Erwartung herausstellen, dass der Gleitschirmflieger den Rettungseinsatz tatsächlich behindert hat, so wäre dies eine Straftat. In diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen.

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