Polizei: Gleichberechtigung für Alle

Die Auswirkungen der Silvesternacht in Köln verunsichern Befürworter und Gegner der deutschen Asylpolitik. Auch in Holzkirchen machte ein ähnlicher Fall im Sommer 2015 Schlagzeilen. Damals war die versuchte Vergewaltigung vorgetäuscht. Doch mit welchen juristischen Folgen haben Asylbewerber zu rechnen, wenn sie Frauen zu nahe treten?

Auch im Landkreis gab es einen ähnlichen Vorfall. Im Sommer soll ein Asylbewerber versucht haben, am Bahnhof in Holzkirchen eine Frau zu vergewaltigen - Der Vorwurf stellte sich als falsch heraus.
Auch im Landkreis gab es einen ähnlichen Vorfall. Im Sommer soll ein Asylbewerber versucht haben, am Bahnhof in Holzkirchen eine Frau zu vergewaltigen – Der Vorwurf stellte sich als falsch heraus.

Auch in unserer Nähe kam es schon zu sexuell motivierten Übergriffen auf Frauen. Wie die Tegernseer Stimme berichtete, wurde Mitte Dezember eine junge Waakirchnerin von einem Asylbewerber in Bad Tölz sexuell belästigt. Nachdem klar war, dass der 18-jährige Eritreer wegen Nötigung mit einer Anzeige rechnen muss, wurde es still um den Vorfall. Doch welche Konsequenzen erwarten ihn?

Es geschah in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2015, als die 17-Jährige aus Waakirchen von einem Asylbewerber angesprochen wurde. Er soll einen Kuss gefordert und handgreiflich geworden sein, so die junge Frau. Weil sie sich gewehrt hat, ließ der Asylbewerber von ihr ab. Daraufhin wurde der 18-Jährige angezeigt.

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Fall geht an die Staatsanwaltschaft

Die zuständige Polizeiinspektion Bad Tölz hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Das Delikt wird an die Staatsanwaltschaft München weitergegeben. Josef Mayr, stellvertretender Dienststellenleiter der PI Bad Tölz erklärt:

Wir behandeln einen Asylbewerber genauso wie jeden anderen. Wegen einer solchen Straftat wäre auch ein Deutscher oder Grieche festgenommen worden.

Wie sich das Strafdelikt auf die Aufenthaltsgenehmigung hierzulande auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei vor allem, in welchem Stadium sich der Asylanträger derzeit befindet. Bei Delikten, die eine Verurteilung von mehr als zwei Jahren vorsehen, könnte ein bereits zugesicherter Aufenthaltstitel wieder entzogen werden. Angesichts der Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof hat die Bundesregierung diese Regelung allerdings noch einmal verschärft.

Ob ein Asylbewerber tatsächlich ausgewiesen wird, hängt jedoch auch immer von dessen Bleibegründen ab, wie Andelka Krizanovic, Pressesprecherin vom Förderverein PRO ASYL berichtet. „Es muss stets eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen“, teilt sie mit. Vor dem Gesetz sind die Bleibegründe des 18-jährigen Eritreers klar. Weil sein Land nicht als sicheres Heimatland gilt, hätte der Jugendliche eigentlich gute Chancen in Deutschland anerkannt zu werden.

Ob er sich diese durch sein Verhalten gegenüber der Waakirchnerin verbaut hat, wird das Maß der Strafe zeigen. Dennoch ist die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus Eritrea sehr hoch. „Im dritten Quartal 2015 wurden 99,6 Prozent der Eritreer anerkannt“, bestätigt Krizanovic.

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