Was passierte auf den letzten Metern?

Ein Buddy sollte seine Tauchpartnerin im Ernstfall sicher ans Ufer bringen, so die Faustregel. Da es beim aktuellen Tauchunfall einige Ungereimtheiten gibt, beschäftigt sich auch die Kripo mittlerweile mit dieser Thematik.

Es gilt zu klären, ob der Begleiter fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Was passierte auf den letzten Metern vor dem sicheren Ufer?

Der tragische Tauchunfall in Tegernsee beschäftigt die Kriminalpolizei weiter. Archvbild
Der tragische Tauchunfall in Tegernsee beschäftigt die Kriminalpolizei weiter. Archvbild

Zehn Tage ist es her, seitdem die junge Frau aus Franken bei einem Tauchgang im Tegernsee ums Leben gekommen ist. An einem beliebten Tauchplatz nahe der Tegernseer Länd hatte sie aus bislang ungeklärter Ursache ihren Tauchgang abrupt abgebrochen und war wenige Meter vom Ufer entfernt ertrunken.

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Die Ermittlungen rund um den tragischen Unfall dauern indes weiter an. Wie konnte es zu dem Todesfall kommen und weshalb hat der Tauchpartner, in der Fachsprache „Buddy“ genannt, das Opfer nicht wie eigentlich üblich ans Ufer begleitet? Das wollen die Beamten nun herausfinden. Der genau Unfallhergang wird derzeit rekonstruiert.

Was ist auf den letzen fünf Metern passiert?

„Alle Beteiligten werden weiter befragt und Aussagen nach ihrer Stimmigkeit geprüft“, erklärt Polizeisprecher Jürgen Thalmeier. Es geht auch darum zu klären, ob sich ein Teil der Tauchgruppe fahrlässig verhalten hat, oder nicht. Bislang wird davon ausgegangen, dass die Taucherin, nachdem sie ein Problem signalisiert hatte, von ihrem Buddy bis in die unmittelbare Ufernähe begleitet wurde.

Bis zum Ufer waren es nur noch etwa fünf Meter. Noch immer soll die Taucherin zu diesem Zeitpunkt bei Bewusstsein gewesen sein. Was dann passiert ist gibt der Polizei Rätsel auf. Habe der Partner ein Problem, müsse man ihn sicher an Land bringen, betont Thalmeier. Der Polizeisprecher folgt damit auch der Einschätzung von Sabine Herde vom Bayerischen Landestauchsportverband (BLTV), die auf Nachfrage die Leitlinie „Tauche nie allein“, als oberste Maxime dieses Sports bezeichnet.

Was passierte auf den letzten Metern bis zum Ufer? Diese Frage bereitet den Beamten weiter Kopfzerbrechen.
Was passierte auf den letzten Metern bis zum Ufer? Diese Frage bereitet den Beamten weiter Kopfzerbrechen.

Ob die Tauchgruppe fahrlässig gehandelt haben könnte, darüber kann die Staatsanwaltschaft indes noch keine definitive Aussage treffen. Noch sei man aber nicht in der Lage, zu erklären, ob Fahrlässigkeit in diesem Fall vorläge, erklärt Ken Heidenreich von der Staatsanwaltschaft München II.

Näheres zu dem Unglück muss das beauftragte Sachverständigengutachten klären. Auch das Tauchgerät des Opfers wird weiter untersucht, um ein technisches Versagen definitiv ausschließen zu können. Der Tod des Opfer bleibt damit weiter mysteriös.

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