Hunde müssen Platz! machen

In Rottach-Egern gibt es einen Hundestrand. Der Weg dorthin führt direkt am See und am Badebereich entlang. Jetzt das Dilemma: seit Neuestem gilt für den Badebereich ein absolutes Hundeverbot. Und damit ist auch der Weg für die Vierbeiner tabu.

Ab 1. Mai muss Bernersennen-Lady Marie hier stoppen. Dann ist der Weg am Uferbereich der Popperwiese in Rottach-Egern für Hunde gesperrt.

Der Hundestrand in Rottach-Egern liegt im Badebereich der Ringseeanlage (Popperwiese) bis zur Schorner Bucht und ist für Vierbeiner zum Toben und Relaxen gedacht. Das Hunde-Kleinod ist nicht sehr groß, vielleicht geschätzte 20 Meter, aber für Hunde der bislang einzige offizielle Outdoor-Spielbereich in Rottach.

Nicht genug, dass der Weg zu diesem Hundeparadies schon ab 1. Mai für die Vierbeiner gesperrt ist, jetzt haben sie vorher auch noch ein anderes Problem. Denn mitten durch ihre Spielwiese kurven die Radler, worüber sich wiederum die Gassigeher beschweren.

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Radler nehmen keine Rücksicht

Sie beanstanden die mögliche Unfallgefahr sowohl für die Hunde als auch für die – zum Teil rücksichtlosen – Radlfahrer. Auch wenn es sich nur ein paar Meter handelt, wäre ihrer Ansicht nach ein Hinweisschild angebracht. Denn gerade die Zahl der Fahrräder mit Elektroantrieb, der sogenannten E-Bikes, hätte zugenommen.

Oft nehmen die Radlfahrer keine Rücksicht auf die Vierbeiner.

Schwierig sei die Situation insbesondere am Wochenende, wenn auf dem Uferweg reger Betrieb herrsche. Simone Westphal, selbst Hundehalterin, kennt das Problem. Sie geht mit ihrem vier Jahre alten Berner Sennenhund Marie den Weg fast täglich. Noch schlimmer findet sie allerdings, dass sie den Weg ab 1. Mai mit ihrem Hund nicht mehr passieren dürfe:

Dann kann ich noch nicht einmal mit Leine dort spazieren gehen.

Die Hundefeindlichkeit habe zugenommen, sagt sie und hat Angst, dass es noch mehr werden könnte. Warum der Badebereich überhaupt für Hunde gesperrt ist, erklärt Rottach-Egerns Geschäftsleiter Gerhard Hofmann wie folgt:

Das Hundeverbot wurde eingeführt, weil die Anleinpflicht im Badebereich nicht eingehalten wurde, sodass es zu starken Verunreinigungen kam.

Das Hundverbot gelte seit März 2005. In der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September dürfen also nur noch Fußgänger und Radlfahrer den Uferweg passieren. „Ein Radfahrer muss immer damit rechnen, dass auf dem Weg Hunde – und im Sommer eben Badegäste – die Durchfahrt im Uferbereich erschweren können.“

Hier sei gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich, so Hofmann. Ein Durchfahrtsverbot für Radfahrer einzuführen, sei nicht vorgesehen, da es sich hier auch um ein Teilstück des Radweges um den See handeln würde. Ihm sei zudem die Radfahrer-Problematik am Hundestrand nicht bekannt. Auch zu Unfällen sei es seiner Kenntnis nach noch nicht gekommen. Hundehalter könnten den Hundestrand ebensogut durch den Dammweg an der Weißach erreichen. Dieser Weg sei nicht länger als der über die Popperwiese.

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