Die Lage neben dem Bahngleis in Moosrain ist idyllisch. Ein typisches Siedlungsgebiet für Einfamilienhäuser. Wäre da nicht noch die „letzte Baracke, die nach dem Krieg übriggeblieben ist“, so Bürgermeister Georg von Preysing (CSU) auf der Bauausschuss-Sitzung am Dienstagabend. Das Haus soll nun allerdings abgerissen und durch ein Doppelhaus ersetzt werden.
Das Problem dabei: die geplante Wandhöhe von 6,30 Meter entspricht zwar der Gmunder Gestaltungssatzung, nicht aber der angrenzenden Bebauung mit wesentlich niedrigeren Einfamilienhäusern. Diese seien in einer Zeit vor 25 Jahren gebaut worden, hieß es im Bauausschuss, als heruntergezogene Dächer modern waren. Im konkreten Fall hätten sich daraus geringe Wandhöhen von 4,30 und 4,80 Metern ergeben. Der Neubau würde die Nachbarhäuser um 1,50 Meter überragen. Preysing hatte zumindest Bedenken:
Jetzt sind wir in einem Zwiespalt, was wir hier machen.
Denn es heiße immer, man solle möglichst wenig Fläche versiegeln. Doch wenn der Bauwerber wegen zu geringer Höhe sein Projekt so nicht verwirklichen könne, bleibe ihm nur der Ausweg, gleich zwei Einfamilienhäuser zu bauen. Daher lautete Preysings Vorschlag:
Wir lassen dem Antragsteller mehr Wandhöhe zu, damit er nicht mehr Grundfläche verbraucht.
Bisher sind es für das Doppelhaus 160 Quadratmeter. Dies sei allerdings auch schon „grenzwertig“, denn die anderen Häuser hätten nur bis zu 120 Quadratmeter Grundfläche.
Für Georg Rabl, FWG-Fraktionssprecher, zeigte sich, dass man mit einem Doppelhaus nicht auf eine Wandhöhe von 4,80 Metern „runterkomme“. Doch die beantragten 6,30 Meter seien zu hoch. „Aber mit einer Zwischenlösung von 5,50 Metern könnten wir leben“. Der Schnitt durch das Gebäude zeige, dass „da schon noch ein paar Zentimeter weniger machbar sind“. Die Grundfläche von 160 Quadratmetern sei für zwei Doppelhaushälften eine normale Größe.
Franz von Preysing (CSU) war der Ansicht, dass der Antragsteller dort statt eines Doppelhauses auch nur ein Einfamilienhaus bauen könnte. Widerspruch kam vom Bürgermeister. „Das sind die Wünsche des Bauherrn. Wir können doch nicht sagen, da darf nur ein Einfamilienhaus gebaut werden“.
Dessen Sohn Franz aber befürchtete den Präzedenzfall. Wenn man das jetzt genehmige, könne man den Nachbarn eventuelle Erweiterungswünsche auch nicht verwehren. Helga Wagner (Grüne) war der Ansicht, dass sich das Doppelhaus in der Höhe den anderen Häusern „angleichen müsste“. Sie störe das „Gesamtbild“.
„Die Zeiten ändern sich“
Man könne nicht immer am „alten Stiefel festhalten“, beklagte dagegen Christine Zierer (FWG): „Die Zeiten ändern sich. Nach der Ortsgestaltungssatzung dürfte das Haus sogar eine Wandhöhe von 6,75 Meten haben“. Barbara von Miller (SPD) erwiderte: „Wir haben nun mal Ortsbereiche, wo nur Einfamilienhäuser stehen, auch wenn die Tendenz es ist, mehr aus dem Grundstück herauszuholen“.
Nach der Ansicht von Peter Heerklotz (CSU) stehen am Ortsrand durchaus weitere Häuser, „die auch nicht gerade klein sind“. Daher „sehe er nicht ein“, dass der Bauwerber den „extrem niedrigen Nachbarhäusern“ in der Höhe folgen müsse.
Letztlich scheiterte der Bauwerber mit seiner Voranfrage für das Doppelhaus und der beantragten Wandhöhe von 6,30 Metern. Der Bauausschuss verständigte sich mit einer Mehrheit von 9:2 Stimmen auf eine Höhe von 5,50 Metern. Jetzt liege es am Bauherrn, so Preysing, ob er mit dieser Höhe leben könne.
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