Wir haben bereits im Januar über den ersten Prozesstag berichtet. Dieser konnte die Sachlage nur unzureichend aufklären, schließlich fehlte ein wichtiger Zeuge. Heute am Valentinstag erschien das Opfer nun, offenbar haben die staatlich angeordneten Zwangsmaßnahmen geholfen. Er hatte Anzeige erstattet, wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beihilfe zu diesen Delikten.
Der Vorwurf: Der aus Fischbachau stammende Angeklagte Kai G. soll versucht haben, ihm eine brennende Zigarette ins Gesicht zu schnippe. Er soll ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm mehrere Tritte versetzt haben. Der Tegernseer Peter S. soll ihm dabei geholfen haben.
Nicht alle leiden an Amnesie
Die Ex-Freundin des Opfers schien sich im ersten Prozess nur nebulös an das Geschehen zu erinnern. Sehr vage blieb die Tochter und Ziehtochter in ihren Äußerungen zum Geschehen am 14.3.2018. Das Opfer, Roberto T., konnte sich dagegen sehr gut an alles erinnern. Fast möchte man meinen, zu gut. Deutlich und präzise wiederholte er seine Anschuldigungen an die beiden Angeklagten, wich aber erstaunlicherweise von seiner Zeugenaussage bei der Polizei ab.
Nun soll ihn der zweite Angeklagte Peter S. nicht nur geschubst, sondern auch getreten haben. Kratzer am Hals habe er auch gehabt, weil dieser ihn so am T-Shirt gepackt haben soll. Ein Attest über die Verletzungen hat Roberto T. nicht vorgelegt. Auch gab er zu, den Angeklagten Kai G. in gewisser Weise provoziert zu haben. „Probiers halt, ich bin Boxer“, so gab er zu, diesem entgegengehalten zu haben.
Das Geschehen sorgte für gewisse Zweifel bei Richter, Staatsanwaltschaft und den beiden Anwälten. Die Abweichung zu seinen Zeugenaussagen bei der Polizei erklärte Roberto T. übrigens damit, dass er wohl damals noch unter Schock gestanden habe. So richtig mochte das aber niemand glauben, denn die Vernehmung fand eine knappe Woche später statt.
Urteil gabs nur eines
Nach der Zeugenvernehmung regte der Richter an, über eine Einstellung des Verfahrens nachzudenken. Beide Anwälte waren skeptisch, als jedoch der Richter deutlich machte, dass Kai G. eine Verurteilung erwarten würde, ein Tritt sei für ihn nachgewiesen, stimmte der Angeklagte einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 900€ zu. Peter S. bestand auf ein Urteil und wurde erwartungsgemäß freigesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch beantragt, da man ihm eine Tat nicht nachweisen konnte.
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