Hoeneß: 18,5 Millionen Steuern hinterzogen

Vor Beginn der Verhandlung um 9:30 Uhr wirkte der Bayern-Präsident noch entspannt. Er plauderte, scheinbar unbeschwert, mit seinen Anwälten, während sich die vielen Kameras im Gerichtssaal auf ihn richteten.

Nach der Feststellung der Personalien wurde es ernst für den prominenten Angeklagten. Das anfängliche Lächeln im Gesicht von Uli Hoeneß verflog, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlas.

Beim Prozessauftakt hat Uli Hoeneß eine umfassende Stellungnahme abgegeben. (Bild: dpa)
Beim Prozessauftakt hat Uli Hoeneß eine umfassende Stellungnahme abgegeben. (Bild: dpa)

Für das Verlesen der Anklageschrift braucht Staatsanwalt Rupert Heindl sieben Minuten. Doch die größte Überraschung lieferte Hoeneß selbst: Er habe etwa 18,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Diese Summe ergebe sich aus Unterlagen, die Hoeneß erst wenige Tage vor Prozessbeginn bei Gericht eingereicht habe. Damit übertrifft er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft um ein Vielfaches, die bislang von 3,5 Millionen Euro ausgegangen war.

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Staatsanwalt Achim von Engel wirft Hoeneß in der Anklageschrift vor, seit 2003 Einkünfte in Höhe von insgesamt 33,5 Millionen Euro aus Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen sowie sonstige Einkünfte dem Fiskus verschwiegen zu haben. Die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in sieben selbstständigen Fällen. Der in Bad Wiessee lebende Angeklagte habe in den Jahren 2003 bis 2009 beim Finanzamt Miesbach unvollständige Einkommensteuererklärungen abgegeben. Dadurch habe er Steuern von 3,5 Millionen hinterzogen.

„Weiterhin“, so Staatsanwalt von Engel, „erhielt Hoeneß zu Unrecht Verlustvorträge hinsichtlich der privaten Veräußerungsgeschäfte in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Ob und, wenn ja, in welchem Umfang weitere Devisentermingeschäfte steuerpflichtig waren, ist nicht bekannt.“

„Ich bin froh, dass jetzt alles auf den Tisch kommt“, sagte Hoeneß zu Beginn seiner Erklärung und er hält Wort. Über seinen Anwalt Hanns W. Feigen lässt er mitteilen, weitere 15 Millionen am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. „Ich habe die mir zur Last gelegten Steuerstraftaten begangen. Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen“, so Hoeneß in seiner persönlichen Erklärung. Er wolle ein umfassendes Geständnis ablegen:

Mir ist bewusst, dass daran auch meine Selbstanzeige nichts ändert. Ich habe aber gehofft, durch diese einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Ich habe seit Jahren ein Konto bei der Vontobel Bank in Zürich und dort insbesondere mit Devisen spekuliert. Einen Teil der Gewinne habe ich in Aktien und andere Kapitalanlagen gesteckt.

Mit diesen gewaltigen Summen habe er regelrecht gezockt. Hoeneß räumte auch ein, dass er keinen Überblick über Gewinne und Verluste mehr hatte. Unterm Strich habe er in den Jahren 2003 bis 2009 Verluste in Millionenhöhe gemacht. Dennoch sei ihm klar gewesen, dass er zwischenzeitliche Gewinne hätte versteuern müssen. „Mein Fehlverhalten bedauere ich sehr. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen wird.“ Heute wisse er, dass sich seine Spekulationen nicht gelohnt haben.

Richter Heindl bohrt nach

Der Richter erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft mehr als 70.000 Blatt Papier von der Schweizer Vontobel-Bank erhalten hat, die insbesondere die Devisengeschäfte des Bayern-Präsidenten beleuchten. Hoeneß bestreitet aber, diese Unterlagen zu kennen. Er habe sich auf die Schweizer Bankberater verlassen. „Blind habe ich auf meinen Freund bei der Privatbank Vontobel vertraut“, meint Hoeneß, „Kontoauszüge habe ich nie gesehen.“

Immer wieder bohrte Richter Heindl nach, warum er sich nicht selbst darum gekümmert habe. Da geriet der 62-Jährige immer mehr in die Schusslinie und in die Defensive, etwa als Heindl sagte: „Das waren doch keine Peanuts.“ Hoeneß berief sich seinerseits darauf, die Bank habe die Anlagen immer eigenmächtig verlängert, solange er nicht selbst der Bank Bescheid gab.

Verteidiger Feigen haut auf den Tisch

Doch dann hatte es Hoeneß nicht nur mit dem Richter zu tun, sondern auch mit seinem eigenen Anwalt. „Mein Mandant hätte mit mehr Power arbeiten können. Er soll doch jetzt endlich mal zur Sache kommen“, polterte Hanns W. Feigen. Bei der Frage des Richters an Hoeneß, wie hoch der Betrag gewesen sei, den er vom Vontobel-Konto abgehoben habe, meinte dieser: „Mein Gefühl sagt mir, dass es zwischen einer halben Million und einer Million ist.“

Da polterte plötzlich Anwalt Feigen dazwischen: „Mein Gefühl ist, dass es schon etwas höher ist.“ Und als Hoeneß wenig später erklärte, die Ermittlungen durch Journalisten hätten bei der Selbstanzeige keine Rolle gespielt, da haute Feigen zu seiner Rechten auf den Tisch und poltert laut: „Hat es natürlich. Da sind Ihnen die Gäule durchgegangen. Da sind Sie gerannt wie ein Verrückter.“ Ein Querschläger aus den eigenen Reihen, der Hoeneß sichtlich irritierte.

Der Medienandrang beim ersten Verhandlungstag war gewaltig.
Der Medienandrang beim ersten Verhandlungstag war gewaltig.

Bei den Fragen am Nachmittag an zwei Zeugen, beides Steuerfahnder, ging es ausschließlich darum, wer wann erfahren hatte, dass der Stern einen Artikel online vorab über ein Schweizer Nummernkonto bringen würde, das einem großen bayerischen Fußballklub zugeschrieben wurde. Der Name Hoeneß sei dabei nie gefallen, versicherten die Zeugen. Der Stern hatte von Devisengeschäften auf einem Schweizer Nummernkonto bei der Bank Vontobel berichtet, aber nie wirklich konkrete Hinweise geliefert, sagten die Fahnder.

Der Finanzbeamte, der Hoeneß bei der Selbstanzeige half, musste nicht vor Gericht aussagen, weil das Protokoll seiner Vernehmung von 2013 vorlag. Der Richter habe keine weitergehenden Fragen, sagte er. Nachdem weder Staatsanwalt noch Verteidiger eigene Fragen stellen wollten, konnte der Pensionär wieder gehen. Der Richter verlas das Protokoll. Darin beschreibt der Finanzbeamte, der damals in Altersteilzeit war, wie er zwei Abende im Wiesser Haus Hoeneß bei der Selbstanzeige half. Das sei schwierig gewesen, da Hoeneß zum damaligen Zeitpunkt kaum Unterlagen aus der Schweiz bekommen habe. Der „worst case“ sei eingetreten.

Das Fazit eines namhaften Juristen des Landgerichts gegenüber der Tegernseer Stimme: „Hoeneß müsse die Hosen runterlassen, dies sei die Taktik seines Anwalts Feigen“.

Die Erklärung von Uli Hoeneß im Wortlaut:

Hohes Gericht,

die mir in der Anklage zur Last gelegten Steuerstraftaten habe ich begangen. Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen.

Mir ist bewusst, dass daran auch meine Selbstanzeige nichts ändert. Ich habe aber gehofft, durch meine Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Ich habe im letzten Jahr gelernt, dass an der Wirksamkeit meiner Selbstanzeige Zweifel bestehen. Als Laie kann ich jedoch zu diesen juristischen Fragen nichts beitragen.

Ich kann Folgendes sagen:
Ich habe seit Jahren ein Konto bei der Vontobel-Bank in der Schweiz. Dort habe ich insbesondere in Devisen spekuliert. Einen Teil der hieraus entstandenen Gewinne habe ich in Aktien und andere nicht spekulative Kapitalanlagen gesteckt. Hieraus resultieren die Kapitalerträge, die zu der in der Anklage genannten Steuern geführt haben.

In manchen Jahren habe ich zudem hohe Gewinne mit den Spekulationsgeschäften erzielt, in anderen habe ich erhebliche Verluste erlitten. Ich musste leider feststellen, dass sich die Spekulationen in dem fraglichen Zeitraum unterm Strich nicht gelohnt haben, denn die hier in Rede stehenden Jahre (2003 bis 2009) habe ich trotz zwischenzeitlicher Gewinne im Ergebnis mit einem Millionenverlust abgeschlossen.

Das bedeutet aber nicht, dass ich auf die Spekulationsgewinne keine Steuern bezahlen muss. Die Gewinne und Verluste aus den Spekulationen lassen sich steuerlich nicht ohne Weiteres miteinander verrechnen. Es ist erheblich komplizierter. Ich gehe davon aus, dass die zwischenzeitlichen Spekulationsgewinne, insbesondere in den Jahren 2002, 2003 und 2005, zu einer Steuernachzahlung im zweistelligen Millionenbereich führen werden, was meinen wirtschaftlichen Verlust aus diesem Geschäft weiter erhöhen wird.

Mit meiner Selbstanzeige im Jahr 2013 habe ich – um reinen Tisch zu machen – dem Finanzamt die Kontoeckdaten, also auch die Gewinne und Verluste, für die einzelnen Jahre mitgeteilt. Mein Steuerberater hat außerdem die Einzelheiten zu meinen Kapitalerträgen berechnet. Auch dies haben wir dem Finanzamt vorgelegt.

Die Staatsanwaltschaft hielt meine Selbstanzeige für unwirksam. Es folgten bekanntlich die Hausdurchsuchung im März 2013 und ein Haftbefehl sowie Monate später die Anklageerhebung.

Mir ist klar, dass mir nur absolute Steuerehrlichkeit hilft. Ich habe deshalb Ende Februar alle Unterlagen zu meinen in der Schweiz getätigten Finanzgeschäften dem Gericht und den Behörden zur Verfügung gestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft meine Selbstanzeige für unwirksam hält. Die Aufarbeitung und Zusammenstellung dieser Unterlagen hat viele Monate gedauert, da es sich um eine immense Zahl von Belegen handelt.

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörden können sich nunmehr ein umfassendes Bild machen. Ich gehe davon aus, dass sich bei genauer Betrachtung herausstellen wird, dass die Angaben in der Selbstanzeige zutreffend waren, denn die hierdurch mitgeteilten Spekulationsgewinne sind keinesfalls niedriger, sondern eher deutlich höher als die tatsächlich relevanten Zahlen.

Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedauere ich zutiefst. Sämtliche Summen werde ich natürlich zahlen. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen werden kann.

Artikel zuletzt aktualisiert um 17:50 Uhr.

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