Südumgehung: Putzer will Abstimmung

Schon während Sitzung zur Südumgehung gab es Streit darüber, dass nicht über alle Anträge abgestimmt wurde. Nun macht Hans Putzer von der SPD seinem Ärger Luft. Er will den Antrag in der nächsten Sitzung noch einmal einbringen.

Dem Verkehr an den Holzkirchner Hauptstraßen muss man irgendwie Herr werden. Doch das "wie" ist manchmal ganz schön schwierig.
Dem Verkehr an den Holzkirchner Hauptstraßen muss man irgendwie Herr werden. Doch das “wie” ist manchmal ganz schön schwierig.

Wer glaubte, dass das Thema Südumgehung nun zunächst einmal vom Tisch sei, der sieht sich weit gefehlt. Denn ein Streit ist wohl noch nicht ausgestanden: Der um die nicht abgestimmten Anträge im Gemeinderat.

Reihenfolge nach Reichweite

Denn wie Bürgermeister Olaf von Löwis anfangs der Sitzung erklärte, hatte die Verwaltung eine Reihenfolge zur Abstimmung der Anträge vorbereitet. Diese staffelte sich absteigend von der Reichweite der Entscheidungen. Das bedeutet, wenn einer der ersten Anträge angenommen wird, müssen die restlichen Anträge nicht behandelt werden.

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Im konkreten Beispiel wurde also nur über einen einzigen Antrag abgestimmt. Da sich der Marktgemeinderat mehrheitlich dafür entschied, eine Stellungnahme erst nach der Aufnahme der Trassen in den vordringlichen bedarf abzugeben, war es aus Sicht der Verwaltung nicht mehr nötig darüber abzustimmen, ob man hinter der Bewerbung stehe, oder nicht. Eine Mehrheit im Gemeinderat stützte diese Auffassung.

Rechtliche Prüfung

Dies entspräche der Geschäftsordnung des Gemeinderates und sei eine seit Jahren bewährte Praxis, sagt Geschäftsleiter Robert Haunschild. Eine Haltung, die Hans Putzer von der SPD allerdings nicht nachvollziehen konnte.

Seiner Meinung nach müsste über seinen Antrag in jedem Fall abgestimmt werden. Daher reichte er den Antrag tags darauf wieder in der Verwaltung ein. Haunschild wies eine erneute Behandlung jedoch ab. Dem Antrag sei damit Rechnung getragen worden, dass er Ausgangspunkt des gesamten Tagesordnungspunkts gewesen sei.

Dennoch wolle er die Behandlung einer weitergehenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Eine Möglichkeit, die sich auch Putzer vorbehält. Zuständig für eine solche Prüfung ist in der Regel die Kommunalaufsicht im Landratsamt. Bis jetzt sei Putzer allerdings noch nicht dazu gekommen. Erst in den kommenden Tagen will er laut eigenen Angaben entscheiden, wie er mit seinem Antrag weiter verfahren will.

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