Morgen soll im Wiesseer Gemeinderat darüber entschieden werden, ob das Radlverbot an der Seepromenade aufgehoben wird. Heute holte sich Bürgermeister Peter Höß die Presse an den Ratstisch, um das Thema vorab aufzugreifen.
Auslöser für die Überlegungen, das Radlverbot an der Seepromenade aufzuheben, war unter anderem die Beschwerde eines Urlaubers, der sich über die rücksichtslosen Radlfahrer aufgeregt hatte. Zumal die Seepromenade ein Fußweg sei, so der Urlauber, auf dem das Radln verboten ist.
Weder Gemeindevertreter noch Polizei würden solchen Rasern Einhalt gebieten und die Fußgänger schützen, ärgerte er sich in seinem Schreiben an die Gemeinde. Als er dann auch noch einen Strafzettel kassierte, war seine Toleranzschwelle überschritten.
“Seepromenade bleibt Gehweg, auf dem das Radln erlaubt ist“
Bürgermeister Peter Höß erklärte heute, dass man sich bereits im Vorfeld – im Rahmen einer öffentlichen Verkehrsschau der Polizei – Gedanken gemacht habe, wie man die Problematik an der Seepromenade optimieren könne.
Grundsätzlich habe er nichts gegen Beschwerden, fügte er hinzu, sie seien „eine Chance, etwas zu verbessern.“
Ein Radlverbot an der Seepromenade halte er dennoch nicht für sinnvoll. Am Gardasee würden Roller, Kinderwagen, Radlfahrer und Fußgänger alle gemeinsam auf den Straßen flanieren. „Da nimmt jeder Rücksicht“, so Höß, „nur bei uns in Deutschland ist so etwas nicht möglich.“
„Leben und leben lassen“ – das sei die Richtung, die die Gemeinde einschlagen wolle. Deshalb wäre er dafür, das Radlfahren auf dem Weg zwischen dem Strandbad Grieblinger und dem Bootsverleih in Schrittgeschwindigkeit zu ermöglichen. Das entsprechende Schild hatte er gleich mitgebracht.
“Totalverbot unnötig”
Peter Schiffmann von der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Miesbach hatte im Rahmen der Verkehrsschau Überlegungen angestellt, den Schilderwald zu verringern. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass ein Totalverbot und damit ein neues Schild nicht zwingend erforderlich sei, sagte er heute.
Auch für Robert Ruttkowski von der Wiesseer Polizei ist es nicht verständlich, warum an der breiten Seepromenade ein Verbotsschild für Radlfahrer stehen sollte. „Von Unfällen am See in Verbindung mit Radlfahrern ist uns nichts bekannt.“
Selbstverständlich wolle man keine „rasenden Rennfahrer“, aber die würden sowieso eine schnellere Strecke nutzen. Die Polizei stehe einer Aufhebung des Radlverbots offen gegenüber, wenn die Gemeinde das machen wolle. Klaus Schuschke von der Gemeinde Bad Wiessee betonte, die „Seepromenade bleibt ein Gehweg, auf dem das Radfahren verboten ist“ und untermauerte das Ganze mit einem Gesetzestext:
… Radfahrer müssen auf einem Gehweg Rücksicht nehmen und dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren…
Ein Schild soll künftig darauf hinweisen, dass Radfahrer freie Fahrt haben, sich aber nur im Schritttempo fortbewegen dürfen. Es sei einfach so, sagte Höß, dass die „Autos immer breiter werden“ und Fußgänger und Radfahrer gemeinsam auf dem Gehweg unterwegs sind. Diesen Trend müsse man in Zukunft berücksichtigen.
Hans-Gerd Lau, der für die Gemeinde Bad Wiessee als Beschwerdebeauftragter unterwegs ist und eine „private Statistik“ führt, bestätigt dieses Verhalten: „90 Prozent der Radfahrer schieben ihr Rad nicht, sondern fahren an der Seepromenade.“
Die Entscheidung scheint so gut wie gefallen, dass das Radlverbot aufgehoben wird. Dennoch muss der Gemeinderat morgen noch seine Zustimmung geben.
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