Stellungnahme von Alexander Radwan:
Radwan will AfD politisch bekämpfen

Soll die AfD verboten werden? Nachdem Aufdecken eines Treffens zwischen Rechtsextremen und AfD-Politikern beschäftigt diese Frage erneut Politik und Medien. Wir haben CSU-Politiker Alexander Radwan aus dem Landkreis befragt.

Alexander Radwan sitzt seit 2013 im Bundestag. / Quelle: Büro Radwan MdB

Die Proteste von Landwirtschaft, Transportgewerbe und Handwerk, die wir in den letzten Tagen gesehen haben, sind nicht – wie manche Stimmen aus dem linken Spektrum behaupten – Beleg eines Rechtsrucks in der Gesellschaft, dem man mit einem Parteiverbot der AfD entgegentreten muss, sondern ein nachvollziehbarer Ausdruck der Frustration über die aktuelle Politik.

Ich lehne ein Verbot der AfD strikt ab, weil sich ein entsprechendes Verfahren aufgrund der hohen Hürden schwierig gestaltet und zudem kontraproduktiv wäre. Alexander Radwan

Eine neue rechtsextreme Partei wäre in diesem Fall rasch gegründet, die dann erneut als Sammelbecken für all jene dienen würde, die heute schon die verfassungsfeindlichen Positionen der AfD unterstützen. Hinzu käme ein nicht zu unterschätzender Märtyrereffekt, der befürchten lässt, dass am Ende das Gegenteil dessen erreicht wird, was mit einem Verbot beabsichtigt ist.

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Wir sollten nicht versuchen, die AfD vor Gericht zu eliminieren, sondern sie politisch bekämpfen und all jene Menschen, die sie heute unterstützen, mit ehrlichen Argumenten und Lösungen der drängendsten Probleme unserer Zeit zu überzeugen versuchen. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund der jüngsten verstörenden Medienberichte über ein Geheimtreffen, bei dem offenbar Pläne zur Deportation von Millionen von Menschen diskutiert wurden.

Hintergrund zum Parteiverbot:

Nur das Bundesverfassungsgericht (BVG) kann über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei entscheiden, also darüber, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Der Bundesrat, der Bundestag und Bundesregierung sind jeweils antragsberechtigt.

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Partei verboten: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 2001 und 2003, scheiterte. Das BVG stellte zwar die Verfassungsfeindlichkeit fest, wegen “fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele” wurde die Partei jedoch nicht verboten.

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, welchen Schaden für die demokratischen Parteien das vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Verfahren gegen ein Verbot der NPD angerichtet hat. Daraus sollten wir lernen und den gleichen Fehler nicht ein zweites Mal begehen.

Für künftige Verfahren gebe ich daher zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für ein Verbot aufgestellt hat. Dies gilt auch für ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung, was auch daran ersichtlich wird, dass die vier Verfahren, die es bisher gab, gescheitert sind.

In diesem Zusammenhang finde ich es zudem unsäglich, wenn führende Vertreter der Berliner Ampel die Unionsparteien für das Erstarken der AfD verantwortlich machen. Wer wie die aktuelle Koalition stur und ohne auf die Befindlichkeiten der Menschen zu achten, gnadenlos sein politisches Wunschkonzert durchzieht, der darf sich nicht wundern, wenn der extreme rechte Rand davon profitiert.

Leider haben SPD, FDP und Grüne hier aber längst die Ebene der politischen Sachlichkeit verlassen: Wer Bauern und Handwerker, die – wie auch bei uns im Oberland – völlig zu Recht gegen eine hinten und vorne verfehlte Politik der Bundesregierung auf die Straße gehen, in die rechte Ecke stellt, dem geht es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung, der will nur noch polemisieren und die Gesellschaft weiter spalten. Das aber werden wir nicht zulassen.

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