Richter: “Selbstjustiz wird bei uns bestraft”

Im wahrsten Sinn des Wortes mit einem blauen Auge kamen vor dem Amtsgericht Miesbach zwei Streithähne aus Somalia und Eritrea davon. Ihr Gerangel in der Holzkirchner Unterkunft hinterließ Verletzungen, aber keine strafrechtlichen Folgen. Angeklagt waren beide wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Hier in den Container der Erich-Kästner-Straße kam es zu der Auseinandersetzung
In den Containern der Erich-Kästner-Straße kam es zu der Auseinandersetzung / Archivbild

Der Fall ist symptomatisch für das Zusammenleben vieler Flüchtlinge in ihren Unterkünften. Beispiel dafür sind auch die 200 Flüchtlinge in der Tegernseer Turnhalle. Mehrmals in der Woche muss die Polizei einen Streit schlichten. Auslöser in Holzkirchen war, wie so oft, dass sich Mitbewohner nicht an die Spielregeln in der Flüchtlingsunterkunft halten und nachts noch laut Musik hören.

So war es auch im März vergangenen Jahres in Holzkirchen, als in der Erich-Kästner-Straße zwei Ethnien aneinander gerieten. Nachts nach drei Uhr musste die Polizei eingreifen. Vorausgegangen war ein Streit unter Zimmernachbarn über die Lautstärke der Stereoanlage. Der mitbeschuldigte 26-jährige Eritreer fühlte sich um seinen Schlaf gebracht und forderte den Somalier auf, seine Anlage leiser zu stellen. Doch der stellte seine Lautsprecher lauter. Es kam zum Streit, nachdem der Eritreer den Stecker zog. Es flogen die Fäuste, die Stereoanlage ging zu Bruch, so die Staatsanwältin in Miesbach.

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Ihre Anklage: Sachbeschädigung und vorsätzliche Körperverletzung. Dies wurde offenbar von der Polizei an jenem Märztag so ermittelt. Doch in der Verhandlung tat sich der Richter schwer, den Beschuldigten die Taten nachzuweisen. Ständig mussten die Aussagen in die jeweiligen Sprachen übersetzt werden. Zudem war es offenbar halb so wild, wie die Ermittler ursprünglich protokollierten. Außerdem war Alkohol im Spiel. Man ging sich zwar gegenseitig an die Gurgel, doch die Zeugen wollen nichts gesehen haben oder sich nicht mehr an ihre Aussagen gegenüber der Polizei erinnern.

Faustrecht widerspricht der Integration

So war es für Richter Klaus-Jürgen Schmid eine mühevolle Kleinarbeit, den wahren Schuldigen auszumachen, da die „Angeklagten widersprüchliche Aussagen“ machen würden. „Da man nicht sagen kann, wer angefangen hat“, so Schmid in seinem Urteilsspruch. Er stellte er das Verfahren ein. Der Somali muss für den entstandenen Sachschaden von 40 Euro aufkommen.

Aber ohne Ermahnungen kamen die Asylbewerber nicht davon: weder Beleidigungen noch Auseinandersetzungen gehören zur Integration. Nicht das Faustrecht gelte in Deutschland, denn „Selbstjustiz“, so Schmid, „wird bei uns immer bestraft“. Die Streithähne wurden nach dem Vorfall getrennt und in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Inzwischen sollen sie sich auch wieder versöhnt haben.

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