Kläger scheitern vor Gericht

Aktualisierung vom 3. Juli / 15:37 Uhr
Nachdem die Kläger gestern alle Kompromissvorschläge abgewiesen und ihre Anträge nicht zurückgezogen hatten, musste heute ein Urteil im Streit um die Erweiterung der Klinik im Alpenpark gesprochen werden.

Richterin Cornelia Dürig-Friedl ließ schon während der Verhandlung Zweifel an der Klage durchblicken. Jetzt verkündete das Gericht das Urteil.

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Bei dem gestrigen Gerichtstermin ging es um die Klage einer Erbengemeinschaft aus Mönchengladbach gegen die Erweiterung der Klinik im Alpenpark. Anklagepunkt war in erster Linie die Baugenehmigung, unter anderem wegen Lärmbelästigung und Sichtschutz.

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Schon während der Verhandlung waren für die Richterin des Verwaltungsgerichts nicht alle Forderungen der Kläger verständlich. Die Lärmbelastung durch vier Autos konnte die Richterin nicht nachvollziehen und auch die Angst um den Sichtschutz war ihrer Meinung nach nicht genug begründet.

Aufgrund der Skepsis von Dürig-Friedl war Klitzsch schon gestern optimistisch, „dass die Bauarbeiten bald beginnen können“. Heute verkündete das Amtsgericht das Urteil und das ist zugunsten der Klinik ausgefallen. „Die Klage wurde abgewiesen“, so Pressesprecher Martin Scholtysik. Klitzsch ist damit zufrieden:

So ein Verfahren ist etwas sehr Negatives. Dennoch sind wir erleichtert, dass es jetzt so eindeutig und schnell zugunsten von uns ausgegangen ist.

Damit steht dem Bau der Klinikerweiterung nichts mehr im Wege, denn die Baugenehmigung wurde schon im Dezember letzten Jahres erteilt. Wie Klitzsch erklärt, sind „wir in der Planung schon sehr weit, aber wir wollten den gestrigen Tag abwarten.“ Nun können die Klinikbetreiber mit dem Bauen beginnen und werden nicht mehr gezwungen sein, Patienten abzuweisen.

Zuständigkeit unklar

Der von den Klägern eingereichte Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan ist jedoch noch offen. Wie Klitzsch erklärt, könne der noch fast zwei Jahre in Anspruch nehmen. „Bis dahin steht unser Gebäude bereits.“ Dr. Alexander Betz, Anwalt der Kläger, ist genau deshalb mit dem Verfahren nicht zufrieden:

Das Groteske daran ist, dass im Bezug auf den Bebauungsplan der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Verwaltungsgericht die Zuständigkeit erteilt hat.

Gestern erklärte Richterin Dürig-Friedl jedoch, der Bebauungsplan sei dem Verwaltungsgericht egal. Dafür hat Betz allerdings kein Verständnis. „Es kann doch nicht sein, dass zwei Gerichte sich die Zuständigkeitsbereiche hin und her schieben.“ Was das Urteil angeht, will Betz sich nun mit seinen Mandanten besprechen, ob sie in Berufung gehen wollen.

Ursprünglicher Artikel vom 2. Juli mit der Überschrift: „Nachbarn lehnen Kompromisse ab“

Am gestrigen Nachmittag fand der Ortstermin des Verwaltungsgerichts an der Klinik im Alpenpark statt. Grund dafür war eine Klage der Nachbarn gegen die Erweiterung der Klinik. Der nicht enden wollende Regen spiegelte bei der Verhandlung die verfahrene Situation zwischen Eigentümer und Anwohner wider. Die endgültige Entscheidung musste vertagt werden.

150 statt wie bisher 120 Betten, die Klinik im Alpenpark will wachsen. Um das zu stemmen, ist ein 40 mal 13 Meter großer Anbau nötig. Zusätzlich müssen 20 neue Parkplätze rund um die bestehenden Gebäude geschaffen werden. Bereits der Kampf mit Gemeinden und Behörden war laut Eigentümer Ludwig Klitzsch zeitraubend und aufwändig. Doch Ende des vergangenen Jahres hatte er beide Gemeinden überzeugt. Sowohl Kreuth als auch Bad Wiessee erteilten die Baugenehmigung.

Nicht wirklich überzeugt von der Planung zeigten sich jedoch die direkten Nachbarn. Im Januar wurde bekannt, dass eine Erbengemeinschaft Klage gegen den Erweiterungsbau einreichen will. Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht fand nun gestern Nachmittag an der Klinik in Kreuth statt. In strömendem Regen besichtigten die Anwesenden, darunter der Wiesseer Bauamtsleiter Helmut Köckeis und der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider, die Orte, an denen die Erweiterung geplant ist.

Vier Autos sorgen für Lärmbelastung

Die Grenze zwischen dem Nachbargrundstück und der Klinik Alpenpark ist ein kleiner Bach, der von beiden Seiten von hohen Bäumen umsäumt ist. An dieser Grenze soll später eine Feuerwehrzufahrtsstraße für die anderen, umliegenden Häuser gebaut werden. Diese Zufahrtsstraße führt auch zu dem neu geplanten und von Bad Wiessee geforderten Parkplatz der Klinik.

Vor allem diese 20 bereits genehmigten Parkplätze sind den Klägern, einer Erbengemeinschaft aus Mönchengladbach, ein Dorn im Auge. Dabei geht es hauptsächlich um vier Parkplätze, die direkt an der Grenze der beiden Grundstücke liegen und um die Lärmbelastung, die laut dem Anwalt der Klägerseite durch die zusätzlichen Plätze erhöht wird.

Diese Parkplätze sollen in erster Linie Stellplätze für das Personal werden. Beim Schichtwechsel zwischen vier und fünf Uhr morgens würden dann etwa vier Autos von und zum Parkplatz fahren. Cornelia Dürig-Friedl, Richterin des Bayerischen Verwaltungsgerichts konnte die angenommene Lärmbelastung nicht nachvollziehen:

Ich verstehe nicht, wie die anscheinend unangenehmen Lärmwerte bei so wenig Fahrbewegung, bei nur vier Autos auf den Stellplätzen, zustande kommen sollen.

Der Klinikbetreiber Ludwig Klitzsch hatte gestern den Gutachter Gerd Gottschling, der zusätzlich auch vom Landratsamt genehmigt wurde, mitgebracht. Dieser erklärte, dass die Vorbeifahrt maßgeblich verantwortlich für die hohen angenommenen Lärmwerte sein soll. Die Grenzwerte für das Gebiet liegen nachts bei 40 Dezibel. Wie Klitzschs Gutachter festgestellt hat, sei die Vorbeifahrt laut seiner Berechnung allerdings kein Problem: „Obwohl wir extra Aufschläge auf die gemessenen Werte gemacht haben, bleiben wir deutlich unter den Grenzwerten.“

“Das Leben ist hart”

Der Anwalt der Kläger, Dr. Alexander Betz, zweifelte zwar nicht an den berechneten Werten des Gutachters, dennoch verstand er nicht, warum die Parkplätze ausgerechnet so ungünstig am angrenzenden Nachbargrundstück errichtet werden sollen.

Doch Klitzsch rechtfertigte das Vorhaben: „Wir haben gemeinsam mit beiden Gemeinden 80 verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen, die jetzige Planung war die optimalste Lösung.“ Die Richterin fasste das Ganze mit einem Satz zusammen:

Das einzig relevante an den Parkplätzen ist die Lärmbelastung. Alles andere ist: „Das Leben ist hart“.

Doch die Lärmbelästigung ist nur einer der strittigen Punkte. Ein weiterer ist der derzeit vorhandene Sichtschutz. Durch die hohen Bäume zwischen Klinik und Nachbargrundstück sei dieser momentan noch gewährleistet. Doch wie Anwalt Betz erklärte, gebe es für die Zukunft erhebliche Zweifel: „Wir haben Bedenken, dass die Bäume und damit der Sichtschutz erhalten bleibt.” Vor allem sei dies unsicher, wenn eine Baugrube entstehen würde.

Für Richterin Dürig-Friedl kein wirklich kritischer Punkt. Sie versuchte die Bedenken der Klägerseite zu zerstreuen, in dem Sie auf die genehmigten Plänen hinwies. Darin sei, so Dürig-Friedl, die Gewährleistung eines Sichtschutzes enthalten.

Kläger, Beklagter und die Richterin schauten sich die Pläne im Trockenen an.
Kläger, Beklagter und die Richterin schauten sich die Pläne im Trockenen an.

Im Trockenen versuchte Klinikbetreiber Klitzsch die Kläger daraufhin mit einem Entgegenkommen zu beschwichtigen, sowohl was den Lärm als auch die Bäume betrifft: „Wir sind bereit um den Frieden willen auf die vier Stellplätze nahe Ihrem Grundstück zu verzichten. Außerdem können wir Ihnen versichern, dass wir bei Beschädigung der Bäume notfalls Neue nachpflanzen werden.“

Doch die Klägerseite wollte sich damit nicht zufrieden geben. Angefochten werde der gesamte Bebauungsplan. Dieser, so der Anwalt, solle für ungültig erklärt werden. Doch auch darauf hatte die Richterin eine klare Antwort. Dem Verwaltungsgericht käme es nicht darauf an, ob der Bebauungsplan gültig ist. Die Baugenehmigung wurde schließlich schon vor Monaten erteilt.

Hoffnung auf baldigen Baubeginn

Nachdem keiner der Anwesenden einen weiteren Einwand hatte, zog sich der Kläger-Anwalt mit seinen Klienten zu einer Beratung zurück. Schon nach wenigen Minuten betraten sie wieder den Raum und erklärten, keinen der Anträge zurückziehen zu wollen und auch die Klage gegen den Bebauungsplan aufrechtzuerhalten. Auch den Kompromissvorschlag Klitzschs lehnen Sie ab.

Die Richterin verkündete daraufhin, dass das Urteil am Donnerstag getroffen werden soll. Für Klitzsch vor allem ein Grund zur Hoffnung: „Seit Dezember haben wir eine Baugenehmigung und im März hätten die Bauarbeiten beginnen können. Nun wird endlich entschieden, ob wir bauen dürfen. Das hoffen wir natürlich und nach dem heutigen Tag sind diese Hoffnungen stärker.“

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