Richtigstellung


In unserem Beitrag vom 30.01.2018 “Georg von Preysing bedient sich erpresserischer Methoden” hatten wir über eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines Herrn Demmel berichtet, wonach sich der 1. Bürgermeister der Gemeinde Gmund am Tegernsee, Herr Georg von Preysing, erpresserischer Methoden bedient haben soll. In diesem Zusammenhang hatten wir unzutreffend behauptet:

– “Zumindest beim Punkt der erpresserischer Methoden bestätigt ein Richter Demmels Vorwurf”
sowie
– “Das Urteil des Richters: Georg von Preysing bedient sich erpresserischer Methoden, um an seine Ziele zu kommen.”

Hiermit stellen wir unsere beiden Behauptungen richtig. Das Amtsgericht Miesbach hat nicht bestätigt, dass sich Herr von Preysing erpresserischer Methoden bediene, sondern lediglich geurteilt, dass diese Behauptung eines politischen Gegners von Georg von Preysing als reine Meinungsäußerung nicht gerichtlich untersagt werden könne.

Gmund, 8. März 2018

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