Die große Risse-Rumpelei

Zahlreiche Risse zieren den Asphalt zwischen Gut Kaltenbrunn und Feichtner Hof. Der Straßenbelag ist vor allem im Kurvenbereich stark ausgefranst. Doch wer haftet eigentlich für Schäden, die dadurch am Auto entstehen?

Die Teerdecke der Kaltenbrunner Straße zwischen Feichtner Hof und Gut Kaltenbrunn ist voller Risse.

Der Frühling deckt es auf. Die Straße zwischen Feichtner Hof und Gut Kaltenbrunn ist ein Mix aus tiefen Ausbrüchen und Rissen. Entstanden durch Wasser, das einen Weg durch den altersschwachen Asphalt fand, bei Minustemperaturen zu Eis gefror, sich ausdehnte und Hohlräume bildete. Diese brechen die Fahrbahndecke entweder von unten auf, oder aber sie wird durch den Druck der Autos und Lastwagen zerbröselt. Das Ergebnis: Risse und Schlaglöcher.

Vor allem in der Kurve zum Feichtner Hof fransen die Straßenränder stark aus. Die Löcher nerven, können Schäden am Auto verursachen und zu Unfällen führen. Da es sich bei der Kaltenbrunner Straße um eine Staatsstraße handelt, ist das Straßenbauamt Rosenheim für den Zustand verantwortlich. Dort sind die Schäden bekannt. Wie Stefan Hoppe auf Nachfrage mitteilt, werde man „zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, Kaltmischgut und auch Kleinflächensanierungen einbauen“.

Anzeige

Zeitpunkt der Sanierung noch ungewiss

Man sei der Auffassung, dass eine Sanierung in Teilbereichen der Staatsstraße 2366 notwendig sei, dass man aber noch nicht abschätzen könne, wann die Kaltenbrunner Straße saniert werden kann. Das Staatliche Bauamt orientiere sich dabei am sogenannten koordinierten Erhaltungs- und Bauprogramm für Staatsstraßen. Und dieses sehe momentan andere Bereiche, wie beispielsweise die Straße zwischen Leitzach und Parsberg als dringlicher an.

Der Straßenrand ist teilweise aufgeplatzt und brüchig.

Derzeit werde jedoch das Erhaltungs- und Bauprogramm überarbeitet. Hoppe geht davon aus, das die überarbeitete Version voraussichtlich Mitte Mai vorliegt. Unabhängig davon werde man in Gmund noch in diesem Jahr den gemeinschaftlichen Ausbau der Staatsstraße 2365 Tölzer Straße zwischen der B318 und der Realschule Finsterwald fertigstellen können. Und einen Deckenbau als Lückenschluss auf der B472 zwischen dem Soldatenfriedhof und Thalmühle durchführen.

Wer haftet für Schäden?

Nur, wenn das Straßenbauamt seiner Verkehrssicherheitspflicht nicht nachkommt, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt, der Autofahrer haftet grundsätzlich erstmal selbst. “Ein Straßenbenutzer muss sich grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet”, sagt Hoppe. Was aber nicht heißt, dass ihm solche Schäden zuzumuten sind, von denen Gefahren ausgehen.

Hier muss das Straßenbauamt seine Sorgfaltspflicht walten lassen und diese entweder ausräumen oder kennzeichnen, sofern die Schäden nicht mit Reparaturasphalt oder Kaltmischgut repariert werden können.

Zum Teil wurden die gröbsten Löcher schon ausgebessert.

Der Zustand der Straßen werde durch die zuständigen Streckenwarte regelmäßig kontrolliert und überwacht, so Hoppe abschließend. Stoßen sie dabei auf sicherheitsgefährdende Straßenzustände, so veranlassen sie die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung beziehungsweise zur Absicherung dieser Mängel.

Da es sich bei der Kaltenbrunner Straße um eine Staatsstraße handelt, ist die Gemeinde Gmund in Haftungsfragen außen vor. Belangt werden kann nur der Freistaat, beziehungsweise das Straßenbauamt Rosenheim.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein Partner-Content

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner