Im Februar kam es auf der Rodelstrecke am Wallberg zu einem schweren Unfall. Ein 54-jähriger Gilchinger rammte eine 47-jährige Münchnerin, die zuvor auf der Strecke stehen geblieben war. Die Frau brach sich dabei einen Teil ihres Beckens, sechs Rippen, das Schulterblatt und verletzte sich an der Wirbelsäule – sie musste mit dem Hubschrauber ins Unfallklinikum Murnau gebracht werden. Nun wurde der Fall vor dem Miesbacher Amtsgericht verhandelt.
Eisige Fahrbahn im Wald
Wie sich dort herausstellte, war im oberen Bereich der Rodelstrecke noch alles in bester Ordnung. Die Bahn war präpariert und schneebedeckt. Doch in einem Waldstück war die Strecke dann plötzlich vereist – die gesamte Familie der Münchnerin hatte damit zu kämpfen. Sowohl ihr 48-jähriger Ehemann als auch ihr 22-jähriger Sohn stürzten. Die Männer beschlossen, auf die Mutter zu warten – nach einigen Minuten hörten sie Schmerzensschreie.
Denn während Vater und Sohn auf die Mutter warteten, verlor auch eine 27-jährige Expansions-Managerin die Kontrolle über ihren Schlitten. Die Münchnerin wollte ausweichen, doch ihr Schlitten verkantete und sie stürzte ebenfalls. Während sie sich aufrappelte, kam plötzlich der angeklagte 54-jährige Gilchinger angerodelt – und fuhr der Mutter in den Rücken. Vor Richter Walter Leitner erklärte das Unfallopfer:
Das war nur ein Knacken und ein Schmerz – das kann man überhaupt nicht beschreiben.
Glücklicherweise dauerte es nur wenige Minuten, bis die Bergwacht eintraf. Die Einsatzkräfte waren bereits auf dem Weg zu einer anderen Unfallstelle. Sofort wurde ein Rettungshubschrauber angefordert und die schwer-verletzte Münchnerin wurde ins Murnauer Krankenhaus geflogen. Die Münchnerin wurde operiert und musste vier Wochen im Krankenhaus zur Beobachtung bleiben. Noch immer habe sie Schmerzen und sei krankgeschrieben.
„Ich war nicht zu schnell“
Wie der Merkur berichtet, verteidigte sich der Gilchinger vor Gericht – der Unfall sei unvermeidbar gewesen. An der Talstation habe es keine Hinweise gegeben, dass die Bahn vereist ist. Zudem versicherte der Mann: „Ich war nicht zu schnell. Es war, wie wenn man mit dem Auto bei Glatteis fährt. Ich konnte nichts machen.“ Die Frau sei plötzlich vor ihm aufgetaucht. „Ich habe sie vielleicht zwei Meter vor dem Aufprall das erste Mal gesehen.“
Anhand von Bildern und Messungen wies der Ehemann des Unfallopfers jedoch nach, dass die Sichtweite an dieser Stelle bei 64,50 Metern lag. Auch die Aussage der zuvor gestürzten Expansions-Managerin belasteten den Angeklagten:
Der Mann ist mit Karacho dahergekommen und ist der Frau voll in den Rücken reingefahren.
Die Staatsanwältin richtete deutliche Worte an den Unfall-Verursacher: „Ich finde es menschlich enttäuschend, dass sie nicht mal ein bisschen Verantwortung übernommen haben, obwohl sie jemanden so schwer verletzt haben. Sie hätten sich bei der Frau entschuldigen oder ihr Blumen ins Krankenhaus schicken können.“ Dass sich der Angeklagte erst im Gerichtssaal entschuldigte, empfand sie als „reichlich spät. Aber immerhin besser als gar nichts.“ Sie forderte daher 60 Tagessätze à zehn Euro.
Richter Leitner suchte ebenfalls vergeblich nach Reue: „Sie haben während der Verhandlung die Schuld nie bei sich selbst gesucht. Es wäre genügend Zeit gewesen, um zu reagieren.“ Da der Gilchinger jedoch den Unfall gemeldet habe und es sich um „keine große Straftat“ handle, setzte der Richter die Strafe auf 40 Tagessätze à zehn Euro fest.
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