Rolle Rückwärts in Wiessee

Hinter dem Wiesseer Rathaus sollen zwei Häuser mit Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen. Der erste Bebauungsplan war bereits vor über zwei Jahren abgesegnet worden.

Da sich der Münchner Investor aber nicht an den gültigen Plan hielt, verhängte die Gemeinde eine Veränderungssperre. So traf man sich vor einigen Wochen bei Gericht. Seitdem herrscht Funkstille. Doch nun kommt wieder Bewegung in die Sache. Der Bauherr will am liebsten noch heuer bauen.

Auf dem Grundstück hinter dem Wiesseer Rathaus könnten noch in diesem Jahr die Bauarbeiten beginnen.
Auf dem Grundstück hinter dem Wiesseer Rathaus könnten noch in diesem Jahr Bauarbeiten für ein Immobilienprojekt beginnen.

Das ehemaligen Tengelmann-Gelände hinter dem Wiesseer Rathaus soll bebaut werden. Zwei Wohn- und Geschäftshäuser auf 2.000 Quadratmetern Geschossfläche, inklusive einer 41 Stellplätze umfassenden Tiefgarage könnten entstehen. Im Erdgeschoss würde dann gewerbliche Nutzung vorherrschen. Zusätzlich sind elf Wohneinheiten geplant.

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Den Bauantrag für dieses Vorhaben hat die Münchner Immobilienfirma Tria Ena vor über zwei Jahren bei der Gemeinde Bad Wiessee eingereicht. Der Bauausschuss stimmte dem Plan im Mai 2011 dann auch zu, unter der Auflage, dass auch die Zufahrt der Tiefgarage durch eine Brücke über den Zeiselbach mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werde.

Neuer Plan zwingt Parteien vor Gericht

Doch auf die Genehmigung folgte bald ein neuer Antrag des Bauherrn. Aus elf Wohnungen und sechs Läden wurden insgesamt 27 Wohneinheiten. Für die Gemeinde nicht akzeptabel, wie man im Mai 2012 im Gemeinderat zu Ausdruck brachte. Daher verhängte man kurz darauf eine Veränderungssperre, und Tria Ena klagte dagegen. Vor acht Wochen waren beide Parteien dann zu einer Vor-Ort-Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am besagten Grundstück hinter dem Wiesseer Rathaus geladen.

Nach einer hitzigen Verhandlung zweifelte die vorsitzende Richterin Richterin Cornelia Dürig-Friedl dann unter anderem an der Zulässigkeit der Klage und riet den Vertretern der Tria Ena, die Klage zurückzuziehen. Zudem lehnte die Gemeinde die Idee einer ausschließlichen Wohnbebauung weiterhin kategorisch ab, wie Bürgermeister Peter Höß im Zuge der Verhandlung erklärte:

Wir sind hier für eine Mischnutzung aus Wohnungen und Gewerbe. Waren und sind, was die Wahl der Gewerbe angeht, allerdings sehr flexibel. Auch ein Anwalt oder Arzt wäre in Ordnung.

Ein Zeichen an die Tria Ena, dass man seitens der Gemeinde weiterhin an einer Kompromisslösung interessiert sei. Doch trotz allem herrscht seit der Verhandlung Funkstille zwischen den beiden Parteien. „Wir haben nichts von der Immobilienfirma gehört. Es gibt eine Genehmigung für sechs Läden und elf Wohnungen aus dem Jahr 2011. Diese könnte Tria Ena sofort umsetzen”, betont Bauamtsleiter Helmut Köckeis auf Nachfrage.

Jetzt will sich Tria Ena doch an den bereits im Jahr 2011 eingereichten Plan halten
Jetzt will sich Tria Ena doch an den bereits im Jahr 2011 eingereichten Plan halten

Und das möchte der Münchner Investor scheinbar unverzüglich tun. Man sei, so Günther Hagen, Generalbevollmächtigter der Tria Ena, gerade dabei, die Gewerbeflächen im Erdgeschoss zu vermarkten, und wolle dann den genehmigten Plan so schnell wie möglich umsetzen.

Am liebsten würden wir noch in diesem Jahr mit der Bebauung beginnen.

Die Klage habe man zurückgezogen. Ein Aspekt, der auch die Verantwortlichen in der Gemeinde freuen wird. Diese betonten immer wieder, dass man es begrüßen würde, wenn auf der seit langem leerstehenden Fläche etwas Schönes entstünde.

Frage der Zufahrt weiter unklar

Trotz allem muss noch die Frage nach der Zufahrt zum hinteren Haus geklärt werden. Auch hier konnten sich Gemeinde und Bauträger bislang nicht einigen.

Die erste Möglichkeit, die bereits bestehende Brücke über den hinter dem Grundstück verlaufenden Zeiselbach zu nutzen, stößt auf den Widerstand des Wasserwirtschaftsamtes. Sie sei zu niedrig, um bei bei Hochwasser eine Überschwemmung zu vermeiden, so die Einschätzung der Experten.

Auch eine Erschließung über das benachbarte Grundstück des Netto-Marktes ist problematisch. Die dortige Fläche darf rein rechtlich nur als Parkplatz, aber nicht als Zufahrt für ein weiteres Grundstück genutzt werden. Daher bleibt den Antragstellern nur, eine Einfahrt über den direkt am Grundstück entlang verlaufenden Rathausweg zu bauen. Das hatte die Tria Ena aber bislang stets abgelehnt.

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